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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit und Privatier

von Despe12.11.2021 | 15:46
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Hallo zusammen, ich bin derzeit arbeitslos und habe dadurch aber meine Anspruchsvoraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) erfüllt. Ich gehe davon aus, dass ich nicht mehr vermittelbar bin und bin nach Auslaufen des ALG-I-Bezuges erst 63 Jahre alt. Ich möchte noch gerne zwei Jahre Privatier machen, bevor ich dann in ungekürzte Altersrente einsteigen kann. In den Bedingungen steht, dass "Zeiten des Bezuges von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn" nicht als Anspruchsvoraussetzung (Wartezeit) mitzählen. Nun ist bei mir zwischen Ende Arbeitslosigkeit und Beginn Altersrente eine Vakanz von zwei Jahren. Wie ist das mit der Zeit des ALG-I-Bezuges? Wird es mitgezählt als Anspruchsvoraussetzung, oder ist das als letzte Zeit der Beitragsleistung vor Renteneintritt nicht zu berücksichtigen? Danke für eure Rückmeldungen!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Rente werden nur berücksichtigt, wenn aufgrund einer Insolvenz oder Geschäftsaufgabe das Arbeitslosengeld I geleistet wird.

Aufgrund Ihrer Schilderung liegt der Bezug von Arbeitslosengeld I aber nicht in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn, so dass dieser Leistungsbezug bei der 45- jährigen Wartezeit zu berücksichtigen ist.

2. Sie sollten aber bitte diese Voraussetzungen bei Ihrem Rentenversicherungsträger überprüfen lassen.

3. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht die Möglichkeit noch weiterhin freiwillige Beiträge zu zahlen oder sich arbeitslos zu melden, damit weitere Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden können.

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4 Antworten

Detlefam 12.11.2021 | 16:05
Wenn ich Ihren Beitrag nicht falsch gelesen habe, haben Sie diese doch schon erfüllt und somit sicher im Sack?! Dann ist es unerheblich, was auch immer Sie danach anstellen. Sollte das nicht der Fall sein,generiert die Arbeitslosigkeit nur dann Wartezeit, wenn der Grund dafür Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers war. Dann müssen Sie schauen, wie Sie die zwei Jahre noch erwirtschaften können, bereits ein Minijob kann da helfen.
Makroam 12.11.2021 | 16:20
Ich gehe davon aus, dass ich nicht mehr vermittelbar bin und bin nach Auslaufen des ALG-I-Bezuges erst 63 Jahre alt. Ich möchte noch gerne zwei Jahre Privatier machen, bevor ich dann in ungekürzte Altersrente einsteigen kann. Die zwei Jahre ALG1 zählen bei den 45 Jahren (Rente für besonders langjährig Versicherte) mit, da sie noch zwei Jahre nach dem ALG1-Bezug das Privatierdarsein einnehmen. :-)
Despeam 12.11.2021 | 16:31
Zitat von Detlef anzeigenausblenden
Wird es mitgezählt als Anspruchsvoraussetzung
Wenn ich Ihren Beitrag nicht falsch gelesen habe, haben Sie diese doch schon erfüllt und somit sicher im Sack?!
Um die 45 Jahre voll zu bekommen, zählt die Zeit des ALG-I-Bezuges mit. Alleine durch eigene Beitragszeiten habe ich die Zeit noch nicht zusammen. Daher meine Unsicherheit. Fakt ist aber, dass ich danach noch ca. zwei Jahre ohne jeglichen Bezug bin, also rein von den Ersparnissen zehren werde.
W°lfgangam 12.11.2021 | 16:54
Zitat von Despe anzeigenausblenden
Wenn ich Ihren Beitrag nicht falsch gelesen habe, haben Sie diese doch schon erfüllt und somit sicher im Sack?!
Um die 45 Jahre voll zu bekommen, zählt die Zeit des ALG-I-Bezuges mit. Alleine durch eigene Beitragszeiten habe ich die Zeit noch nicht zusammen. Daher meine Unsicherheit. Fakt ist aber, dass ich danach noch ca. zwei Jahre ohne jeglichen Bezug bin, also rein von den Ersparnissen zehren werde.
Ergänzend: DASS muss man sich spitz ausrechnen, wie man bei Verzicht auf die Rente mit Abschlag (25.000 - 60.000 € in den 2 Jahren möglich? ...sind nur Zahlenbeispiele) dann/wann mit dem Mehrbetrag der ungekürzten Rente wieder aufholen will. Verbrauch von Eigenkapital und ggf. eine eigene KV/PV in den 2 Jahren nicht vergessen, auch eine an die Altersrente gekoppelte Betriebsrente käme erst später zur Auszahlung. Nun, Bleistift spitzen und rechnen, wann man wieder auf 'Null' ist ...und dann die Sause am Rollator Fahrt aufnimmt ;-) Gruß w. PS: nicht immer nur auf KEIN ABSCHLAG, KEIN ABSCHLAG, KEIN ABSCHLAG, schauen, sondern die gesamte finanzielle Situation betrachten – gemessen an der eigenen Lebenserwartung natürlich *g
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