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Experten-Antwort

Arbeitslosigkeit und Umschulung

von Gero.5524.04.2014 | 07:33
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8 Antworten

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Ich habe in den Jahren 1997 und 1998 Arbeitslosengeld I erhalten und vom Arbeitsamt eine Umschulung erhalten. In meinem Rentenbescheid (Altersrente) finde ich dies zwar so im Versicherungsverlauf, allerdings bei der "Bewertung beitragsgeminderter Zeiten" werden nur die Monate aus 1998 berücksichtigt und höher bewertet, nicht aber die Monate aus 1997. Warum? Vielen Dank vorab!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gero.55, wann war denn der Beginn Ihrer Altersrente und wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Umschulung?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gero,

noch eine Frage,

bei der "Bewertung beitragsgeminderter Zeiten" sind tatsächlich die Zeiten 1998 und nicht die aus 1997 so im Rentenbescheid bewertet?

Sorry, das wir uns erlauben nochmals nachzufragen und danke für die nochmalige Antwort.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gero,

Offensichtlich wurden die Zeiten Ihrer „Umschulung“ damals vom Arbeitsamt als Zeit der Arbeitslosigkeit gewertet und so auch dem Rentenversicherungsträger übermittelt.

Da aber Zeiten der Arbeitslosigkeit bis 31.12.1997 sowohl Beitragszeit als auch Anrechnungszeit war, stellt Sie eine beitragsgeminderte Zeit dar. Die Beitragszeit ist somit ggfs. im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auf 80 Prozent des Gesamtleistungswertes zu erhöhen.

Da ab 01.01.1998 die Zeit der Arbeitslosigkeit nur noch reine Pflichtbeitragszeit war, wäre diese im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung nicht mehr zu erhöhen.

Nun aber werden beide Zeiten auch gleichzeitig als Zeit der beruflichen Ausbildung gekennzeichnet und werden somit auf 75 Prozent des Gesamtleistungsbewertung angehoben.

Eine begrenzte Höherbewertung kann aber nur einmal vorgenommen werden. Da dies für die Zeit bis 31.12.1997 aber die auf 80 Prozent ist, werden die Zeiten vor 1998 ggfs. auf diesen Wert, die Zeit ab 01.01.1998 dann aber lediglich auf 75 Prozent angehoben.

Wir gehen daher davon aus, dass die Bewertung der Zeiten, wie von Ihnen vorgetragen, somit in Ordnung geht.

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5 Antworten

Gero.55am 24.04.2014 | 19:45
Lieber Experte, Altersrentenbeginn ist demnächst (Juni 14), geboren bin ich am 15.1.52, zum Zeitpunkt der Umschulung war ich 45 bzw. 46 Jahre alt.
W*lfgangam 24.04.2014 | 23:33
Hallo Gero.55, auf _die_ Experten/in-Antwort bin ich auch gespannt, welche Variablen zu dieser Differenzierung führen könnten. Natürlich 'sieht' man hier nicht das komplette Abbild Ihres Versicherungsverlaufs bzw. die entsprechenden/begrenzten Bewertungen - aber der Grund dürfte wahrscheinlich klar sein, so viele gibt es dafür nicht! ...also, Chance für Expertenwissen (und hoffentlich nicht: die nächste Beratungsstelle ist schlauer ;-) ) Gruß w.
Gero.55am 28.04.2014 | 10:30
Lieber Experte, für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar :-)
Gero.55am 28.04.2014 | 11:56
Erstaunlich ist folgendes: Die Monate in 97, in denen ich Arbeitslosengeld erhalten habe und die Umschulung gemacht habe (ist auch so im Versicherungsverlauf gekennzeichnet) werden als "Monate mit Beitragszeiten und mit Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit" mit 80 % berücksichtigt, also offenbar auch höher bewertet, die Monate in 98 (an sich gleicher Sachverhalt, auch im Versicherungsverlauf gleich) werden unter den "Monaten mit Beitragszeiten für nachgewiesene berufliche Ausbildung" aufgeführt und mit 75 % berücksichtigt. Das ist dann ja wohl eigentlich ungünstiger... oder sehe ich das jetzt falsch???
Gero.55am 28.04.2014 | 19:57
Vielen herzlichen Dank für diese klare und ausführliche Antwort!!!! :-) Gero
Deutsche Rentenversicherung
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