Hallo Gero.55, wann war denn der Beginn Ihrer Altersrente und wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Umschulung?
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Hallo Gero.55, wann war denn der Beginn Ihrer Altersrente und wie alt waren Sie zum Zeitpunkt der Umschulung?
Hallo Gero,
noch eine Frage,
bei der "Bewertung beitragsgeminderter Zeiten" sind tatsächlich die Zeiten 1998 und nicht die aus 1997 so im Rentenbescheid bewertet?
Sorry, das wir uns erlauben nochmals nachzufragen und danke für die nochmalige Antwort.
Hallo Gero,
Offensichtlich wurden die Zeiten Ihrer „Umschulung“ damals vom Arbeitsamt als Zeit der Arbeitslosigkeit gewertet und so auch dem Rentenversicherungsträger übermittelt.
Da aber Zeiten der Arbeitslosigkeit bis 31.12.1997 sowohl Beitragszeit als auch Anrechnungszeit war, stellt Sie eine beitragsgeminderte Zeit dar. Die Beitragszeit ist somit ggfs. im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung auf 80 Prozent des Gesamtleistungswertes zu erhöhen.
Da ab 01.01.1998 die Zeit der Arbeitslosigkeit nur noch reine Pflichtbeitragszeit war, wäre diese im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung nicht mehr zu erhöhen.
Nun aber werden beide Zeiten auch gleichzeitig als Zeit der beruflichen Ausbildung gekennzeichnet und werden somit auf 75 Prozent des Gesamtleistungsbewertung angehoben.
Eine begrenzte Höherbewertung kann aber nur einmal vorgenommen werden. Da dies für die Zeit bis 31.12.1997 aber die auf 80 Prozent ist, werden die Zeiten vor 1998 ggfs. auf diesen Wert, die Zeit ab 01.01.1998 dann aber lediglich auf 75 Prozent angehoben.
Wir gehen daher davon aus, dass die Bewertung der Zeiten, wie von Ihnen vorgetragen, somit in Ordnung geht.
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