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Arbeitslosmeldung ohne Leistung

von korro471105.07.2008 | 15:09
1385 Ansichten
2 Antworten
Hi zusammen Brauchte mal Euren Rat, da ich im Forum nicht fündig geworden bin. Verheiratet, beide 1950 geboren und beide bis 31.08.08 ALG II Empfänger. Ich bekomme ab 01.09.08 volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3 Jahre). Nun muß sich meine Frau nach Aufhebung des ALG II Bescheides ja bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend ohne Leistung melden. Soweit so gut. Da wir aus Erfahrung wissen das AfA und ARGE ca. immer 4-6 Wochen brauchen um Anträge abschließend zu bearbeiten, außer sie fordern was zurück, waren wir am 3. Juli bei der AfA meine Frau anmelden. Daten wurden aufgenommen, danach sofort die Belehrung was meine Frau für Pflichten hat, die Erklärung zur Inanspruchnahme der Vermittlung durch Nicht-Leistungsempfänger uns übergeben, die Einladung für den 9. Juli , wo man mit meiner Frau "über Ihr Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen möchte" sowie ein Vordruck zum Nachweis von 10 Eigenbemühungen mit Termin der Abgabe bis 29.09.08 ausgehändigt. Nach unserem Hinweis, das wir noch bis 31.8.08 ALG II beziehen und sich meine Frau nur rechtzeitig für den 1.9.08 melden wollte, darauf hingewiesen das das so ist und meine Frau ihre Termine wahrnehmen soll. Nach der Frage, ob wir aber noch bis 31.8.08 unser ALG II bekommen folgte die Antwort: Das müssen sie mit der ARGE klären. Bum aus der nächste bitte!!!!! Nun meine Fragen: 1. Ist das wirklich so mit dem Tag der Meldung (wenn einer Arbeit hat und am 31.8.08 gekündigt wird ist er doch auch erst ab 1.9.08 arbeitslos oder nicht? ) 2. Meine Frau hätte die Chance über Kommunalkombi-Lohn vielleicht noch vor dem 1.9 oder kurz darauf diese Stelle zu bekommen. Hat sie überhaupt eine Chance die Stelle anzutreten. Fragen bei der ARGE oder der Agentur konnten nicht beantwortet werden und im Internet auch nicht fündig geworden. Vielen Dank für Eure Bemühungen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 07.07.2008 | 10:16

Wie das bereits in dem Beitrag von "Schade" angeklungen ist, können innerhalb dieses Forums nur Fragen zur Rentenversicherung bzw. zur Alterssicherung im Allgemeinen beantwortet werden. Ich darf Sie daher bitten, Ihr Anliegen - ggf. noch einmal - bei der hierfür sachlich zuständigen Stelle (Agentur für Arbeit bzw. ARGE) vorzutragen. Alles Weitere erfahren Sie dann von dort.

1 Antworten

Schadeam 07.07.2008 | 09:58
zur Rechtslage auf diesem Gebiet, wird sich ein Rentenexperte kaum aus dem Fenster lehnen. Aber wo ist eigentlich Ihr Problem? Als ALG 2 Bezieherin unternimmt Ihre bessere Hälfte doch bereits heute sicher alles, um Arbeit zu finden- oder gehts nur darum möglichst bequem den Übergang zur Altersrente zu gestalten? :-)
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