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Arbeitslosmeldung und Rentenanwartschaftszeiten?

von Hannes24.11.2008 | 17:04
3283 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Habe bisher 417 Monate zum Termin 31.10.2008 Beiträge eingezahlt(Jahrgang 09/1944). Bin seit 01.11.2008 ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend weiterhin gemeldet! Muss ich noch 3 Monate die rund 80 Euro/Monat selbst einzahlen(oder nicht??) bzw. reicht die o.g.Tatsache einer Arbeitssuchend-Meldung, um zum 01.02.2009 mit 2,4% (8 Monate)Abschlag vorzeitig in den Rentenbezug zu kommen.

10 Antworten

Schadeam 24.11.2008 | 17:43
Nein, jetzt gehts weiter bis 67.
LSam 24.11.2008 | 17:56
User Hannes, zu klären wäre, welche Altersrehntenart Sie wählen. . Wenn es die für langjährig Versicherte sein soll, sind die 420 Monate zu erfüllen. . Wenn Sie hngegen die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit nehmen gilt als Bedingung: - 15 Jahre Wartezeiterfüllung - zum Zeitpunkt Rentenbeginn noch arbeitslos zu sein und - innerhalb der letzten zehn Jahre vor Rentenbeginn noch für 8 Jahre Pflichtbeitragszeiten zu haben. . Da, wie Sie schreiben, erst im November 2008 Alg ohne Leistungsbezug begann, sind m.E. die Voraussetzungen für diese Rente im Januar 2009 noch erfüllt, fallen dann keine freiwilligen Beitragszahlungen an. . Sie müssen aber weiterhin beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet bleiben. . Die von User Schade genannte Anhebung kommt für Sie auf Grund des Geburtsjahres nicht in Betracht.
Kopie Schadeam 24.11.2008 | 19:00
jetzt wird also auch der user "schade" kopiert und das mit einer selten dämlichen Antwort, die nun wirklich nicht von mir ist. Aber was solls, weiß ja keiner wer ich bin,..... aber doof finde ich es schon, wenn man zu blöd ist sich einen Nicknamen zu suchen, der nicht bereits regelmäßig verwendet wird.
Icham 24.11.2008 | 19:55
Die "Insider" haben schon gemerkt, dass "Schade" eigentlich gar nicht "Schade" sein konnte, sondern "Blöde" war. Also, cool bleiben!
Schadeam 25.11.2008 | 09:57
Sie können auch bis zum 90ten WEITERARBEITEN!
Kritikasteram 25.11.2008 | 10:55
Es handeltsich hier ja um ein immer wiederkehrendes Problem in diesem Forum, wo durch die Verwendung von gleichen Nicknamen die eigentlich zugehörige Person in Mißkredit gebracht oder auch verleumdet wird. Vielleicht ist es möglich den Betreiber des Forums durch eine mittels einer Klage herbeigeführten Entscheidung eines Gerichtes zur Vermeidung von Ehrverletzungen oder Diskriminierungen zu veranlassen?
Copyrightverletzungam 25.11.2008 | 11:14
"Vielleicht ist es möglich den Betreiber des Forums durch eine mittels einer Klage herbeigeführten Entscheidung eines Gerichtes zur Vermeidung von Ehrverletzungen oder Diskriminierungen zu veranlassen?" Ist das wirklich Ihr Ernst ? Eine Ehrverletzung oder Diskriminierung durch Verwendung gleicher Nicknamen... Sorry, aber so einen Quatsch hab ich selten gelesen... Aber klagen sie ruhig...
William 25.11.2008 | 13:54
Sie sind ja ein richtiger Spassvogel. Viel Erfolg bei Ihrer Klage, die Richter werden begeistert sein...
Hannesam 25.11.2008 | 14:55
Beitrag von Hannes, 24.11.2008, 17:04 Uhr Habe bisher 417 Monate zum Termin 31.10.2008 Beiträge eingezahlt(Jahrgang 09/1944). Bin seit 01.11.2008 ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend weiterhin gemeldet! Muss ich noch 3 Monate die rund 80 Euro/Monat selbst einzahlen, um die 420 Monate zu erreichen (oder nicht??) bzw. reicht die o.g.Tatsache einer Arbeitssuchend-Meldung, um zum 01.04.2009 mit 1,8% (6 Monate)Abschlag vorzeitig in den Rentenbezug zu kommen. Anmerkung: Der "Hilfs-Schade" sollte sich seine Anmerkungen sparen. Als IT-Experte möchte ich mich hier outen und meine diesbezüglichen Möglichkeiten einsetzen.
Keith Moonam 25.11.2008 | 15:28
Zu klären wäre noch, ob in ihrem Fall die Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als "Anrechnungszeiten" angerechnet werden können. Dies ist meines Wissens nach nur bei einem nahtlosen Anschluss an die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung der Fall, d.h. es darf kein voller Kalendermonat zwischen der letzten Beschäftigung und der Arbeitslosigkeit liegen. Werden diese Kriterien erfüllt, dann könnte auf diese Art und Weise die Wartezeit von 35 Jahren auch ohne weitere freiwillige Beitragszeit erfüllt werden.
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