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arbeitslos,Teilrente in volle Rente umwandeln

von Annett17.01.2007 | 11:27
4557 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich habe vor einigen Tagen schon einmal eine Frage bezüglich Arbeitslosigkeit und Teilrente gestellt. Daraufhin bekam ich die Antwort, daß man die Teilrente wegen Arbeitslosigkeit in eine volle Rente umwandeln könnte. Nun war ich heute bei einer Beratungsstelle der BfA um mir einen Antrag ausfüllen zu lassen und bekam da aber gesagt, daß es seit Januar 07 nicht mehr möglich ist eine Teilrente in eine volle Rente umwandeln zu lassen. Früher sagte man dazu, daß für kranke Menschen der Arbeitsmarkt verschlossen ist, aber das wurde nun abgeschafft. Ist das wirklich so und was für Möglichkeiten habe ich denn nun? Vielen Dank für Ihre Antwort LG Annett

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 17.01.2007 | 15:16

Den Beiträgen von "Knut Rassmussen" und "Antonius" stimmen wir zu.

9 Antworten

Knut Rassmussenam 17.01.2007 | 12:07
Das einzige, was zum 01.01.2007 abgeschafft wurde, ist das pauschale Betrachten: Arbeitslos = Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen. Nunmehr muß in den entsprechenden Fällen die Arbeitsagentur bemüht werden, tarifvertragliche und gesetzliche Schutzvorschriften werden überprüft.
Antoniusam 17.01.2007 | 13:53
Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt nicht mehr automatisch als verschlossen. Vielmehr wird jeder Einzelfall individuell überprüft.
Leserinam 17.01.2007 | 12:35
Habe ich das nun richtig verstanden, wenn ich bisher eine volle EU Rente bekommen habe, weil kein entsprechender Arbeitsplatz zur Zeit zur Verfügung steht, wird dies bei der Beantragung der Weiterzahlung dieser Rente nicht mehr vorgenommen?
Annettam 17.01.2007 | 16:13
Hallo Antonius, ich bin jetzt wirklich ein bißchen verwirrt. Ich verstehe das alles nicht. Erst sagt die Dame von der BfA ich bekomme keine volle Rente wegen Arbeitslosigkeit, kann aber einen Antrag auf Verschlechterung meiner Gesundheit stellen. Man wird ja praktisch zum Lügen gezwungen oder sehe ich das falsch. Ich habe MS und es ist bekannt, daß das unheilbar ist und auch nicht besser wird. Zum Glück kann ich noch laufen und meine Hände bewegen, aber welche Firma stellt schon einen kranken Menschen ein? Ich weiß jetzt nicht, was ich machen soll, soll ich den Antrag jetzt wieder zurückziehen, weil das eigentlich schon zum Scheitern verurteilt ist??? Die Überprüfung wird dann wieder von einem Gutachter durchgeführt?
Annettam 17.01.2007 | 15:59
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Jetzt müsste ich nur noch wissen, wer mir bescheinigt, daß der Teilzeitarbeitsmarkt für mich verschlossen ist!? Danke im voraus.
Antoniusam 17.01.2007 | 16:02
Die Überprüfung wird von Ihrem RV - Träger durchgeführt.
Antoniusam 17.01.2007 | 17:34
Stellen Sie ruhig Ihren Antrag. Sollte der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie tatsächlich als verschlossen gelten, wird man Ihnen auch weiterhin die volle EM-Rente bewilligen. Warten Sie doch ersteinmal die Entscheidung ab. Sollten Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sein, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und erläutern, warum nach Ihrer Überzeugung keine reelle Chance auf einen Teilzeitarbeitsplatz besteht. Viele Betroffene gelten "unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes" als teilweise oder vollständig leistungsfähig, haben aber trotzdem keine echten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Das braucht die DRV aber nicht zu kümmern. Entscheidend ist einzig und allein die theoretische Erwerbsfähigkeit. Zur Integration der Arbeitslosen sind die Arbeitsagenturen zuständig.
Annettam 17.01.2007 | 18:36
Hallo Antonius, nochmals vielen Dank für Ihre Antworten. Das Problem ist, daß ich noch gar keine volle EM-Rente beziehe, sondern "nur" eine Teilerwerbsrente. Aber Sie haben sicherlich Recht, daß ich erst einmal abwarten sollte. LG Annett
Antoniusam 18.01.2007 | 14:02
Beantragen Sie eine VOLLE EM-Rente, da der Teilzeitarbeitsmarkt, nach Ihrer Überzeugeung, für Sie verschlossen ist. Das können Sie zunächst auf einem formlosen Blatt machen. Alles Gute !
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