Guten Abend,
zunächst kurz zu den Begrifflichkeiten. Wir gehen davon aus, dass Sie mit dem Begriff „halbe EM-Rente“ eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung meinen.
Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes wünschen, müssen Sie einen Antrag stellen. Sie können diesen Antrag formlos stellen. Sie sollten den Antrag stellen, sobald Ihnen bekannt ist, ab wann die Kündigung wirksam sein soll. Eine Kopie des Kündigungsschreibens fügen Sie Ihrem Antrag bitte bei bzw. reichen Sie nach.
Auf jeden Fall sollten Sie sich unverzüglich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Dies dient der wirtschaftlichen Sicherstellung bis der Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung geprüft ist und die Rente tatsächlich beginnt.
Bevor Sie sich dazu entscheiden, einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei Verschlossenheit des Arbeitsmarktes überhaupt zu stellen, könnten Sie sich erkundigen, in welcher Höhe und für wie lange Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Neben einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist Arbeitslosengeld als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Sofern das dem Arbeitslosengeld zugrundeliegende Arbeitsentgelt die maßgebende Hinzuverdienstgrenze nicht überschreitet, kann die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ungekürzt gezahlt werden.
Für weitere Details ist eine persönliche Beratung empfehlenswert.
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