Hallo Raik,
die sogenannte Arbeitsmarktrente wird immer als befristete Rente geleistet und kann auch unbegrenzt häufig befristet werden. Die hintergründige teilweise Erwerbsminderungsrente kann sowohl eine befristete Rente als auch eine Dauerrente sein. Auch bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist eine Befristung aus medizinischen Gründen für höchstens neun Jahre möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung