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Arbeitsmarkt - Verschlossen

von Aufgeschlossen08.07.2009 | 18:56
1131 Ansichten
2 Antworten

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Mich würde einmal interessieren, wie die DRV - den sog. verschl. Arbeitsmarkt in Bezug auf die Beantragung hin zu einer EM - Rente, wertet bzw. welche Kriterien und Definitionen hier angesetzt werden. Insbesondere, ob auch die Vermittlungsbemühungen der BA hier eine nicht unwesentliche Rolle spielen. Wenn z. B. die BA über einen Zeitraum X nicht in der Lage, einem sog. älteren ( 59 Jahre ) Arbeitslosen einen geeigneten Arbeitsplatz vorzuschlagen. Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Aufgeschlossen,

der Beitrag von Evchen ist zutreffend. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

1 Antworten

Evchenam 08.07.2009 | 19:37
Hallo Aufgeschlossen, hier ein Auszug aus den Arbeitsanweisungen der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung: Von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ist dann auszugehen, wenn es weder dem Rentenversicherungsträger noch der Arbeitsverwaltung gelingt, dem Versicherten innerhalb eines Jahres seit Rentenantragstellung einen geeigneten Arbeitsplatz zu vermitteln. Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen (ISRV:NI:FAVR 3/2006 6) (ISRV:NI:PGEM 1/2006 3) (ISRV:NI:AGEM 1/2008 4). Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z. B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein.
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