Hallo FrankH,
die Frage, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, wird üblicherweise bereits bei der Entscheidung über den Rentenanspruch mit berücksichtigt (z.B. wird bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber zur Möglichkeit eines Teilzeitarbeitsplatzes befragt). Wie genau und anhand welcher Umstände Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger zur Entscheidung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente gekommen ist, können wir hier im Forum nicht beurteilen. Sollten Sie den Bescheid erst kürzlich erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen (oder andernfalls einen Überprüfungsantrag stellen), wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen aufgrund des fehlenden leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatzes eine volle Erwerbsminderungsrente zustehen sollte. Eine automatische Umstellung auf die sogenannte Arbeitsmarktrente erfolgt nicht.