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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von FrankH04.08.2023 | 06:04
261 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hab rückwirkend ab 01.03.2020 die teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen, ein Reha-Antrag aus 2020 wurde entsprechend umgedeutet. Von 2020-2023 hab ich 78 Wochen Krankengeld und anschließend 12 Monate Arbeitslosengeld I (nicht aufgrund Nahtlosigkeitsregelung) bezogen. Ab wann wird die Rente auf die Arbeitsmarktrente umgestellt? Schon bei Bezug von Arbeitslosengeld I? Ich kann im Internet lesen das ab einem Jahr Arbeitslosigkeit von einem verschlossenen Arbeitsmarkt auszugehen ist. Ist das möglich teilweise Erwerbsminderungsrente und Bezug von 78 Wochen Krankengeld mit anschließend 12 Monate Arbeitslosengeld I? Finanziell ist der Bezug von Rente und ALG I günstiger. Mir wurden jetzt aber auch ein paar Stellen in Teilzeit angeboten, ab wann gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FrankH,

 

die Frage, ob der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, wird üblicherweise bereits bei der Entscheidung über den Rentenanspruch mit berücksichtigt (z.B. wird bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis der Arbeitgeber zur Möglichkeit eines Teilzeitarbeitsplatzes befragt). Wie genau und anhand welcher Umstände Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger zur Entscheidung für eine teilweise Erwerbsminderungsrente gekommen ist, können wir hier im Forum nicht beurteilen. Sollten Sie den Bescheid erst kürzlich erhalten haben, können Sie Widerspruch einlegen (oder andernfalls einen Überprüfungsantrag stellen), wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen aufgrund des fehlenden leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatzes eine volle Erwerbsminderungsrente zustehen sollte. Eine automatische Umstellung auf die sogenannte Arbeitsmarktrente erfolgt nicht.

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17 Antworten

Tinaam 04.08.2023 | 06:28
Eigentlich gilt der Arbeitsmarkt bis auf weiteres verschlossen. Was weißt du denn ob deine angebotenen Teilzeitstellen leidensgerecht sind. In meinem Bescheid über Teil-Erwerbsminderungsrente Bescheid steht drin, ich soll sofort die volle Rente beantragen, sobald ich meinen Job aufgebe, ich glaube AMR wird dann durch die DRV geprüft. Ich hab mich ziemlich geärgert, dass sie keine Abfrage bei meinem Arbeitgeber gemacht haben und ich jetzt Teilzeit auf einem nicht leidensgerechten Platz sitze. Bin ich eben weiter krank.
.....am 04.08.2023 | 07:06
Zitat von Tina anzeigenausblenden
Sie sollten sich schämen, für das was Sie hier ständig von sich geben. Lesen Sie wie andere Kämpfen müssen und dann doch nichts bekommen. Und Sie sind noch nicht mal mit dem Zufrieden, was Sie bekommen. Sie erwecken bei mir langsam den Eindruck, dass Sie gar nicht arbeiten wollen. Ich bin sowieso dafür, die Arbeitsmarktrente abzuschaffen. Für 12,00 Euro Kullis zusammen setzen dürfte doch wohl auch eine Tina schaffen. Vielleicht wäre es sinnvoll die liebe Tina mal wieder zur Reha zu schicken, um ihre Leistungsfähigkeit auf 6 bis 8 Stunden zu steigern. Ich möchte Leute wie Tina nicht unbedingt aus der Solidargemeinschaft mitfinanzieren, während andere sich zur Arbeit schleppen müssen um sich das ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern
.....am 04.08.2023 | 07:08
Ihr Arbeitsvermittler weiss doch um Ihr Leiden. Er wird Ihnen schon eine Leidensgerechte Stelle anbieten. Nehmen Sie die Teilrente und versuchen Sie in Teilzeit zu arbeiten. Wenn es nicht geht bleiben Ihnen immer noch andere Wege. Aber auch Ihnen gibt dies ein gutes Gefühl, es zumindest probiert zu haben
Kaiseram 04.08.2023 | 09:44
Blubb! Blubb!
Musteram 04.08.2023 | 10:07
Zitat von ..... anzeigenausblenden
Die Arbeitsmarktrente funktioniert etwas anders. Bei der EM-Rente an sich wird auf Tätigkeiten verwiesen, die man theoretisch ausüben könnte. Solche Tätigkeiten müssen nur am allgemeinen Arbeitsmarkt existent sein, ob Stellen frei sind, ist nicht Sache der Rentenversicherung, sondern Sache der Arbeitsvermittlung. Bei der Arbeitsmarktrente jedoch kommt es darauf an, solch eine Tätigkeit auch tatsächlich inne zu haben. Ob der allgemeine Arbeitsmarkt jedoch generell noch als verschlossen gilt und nicht nur der Einzelfall, ist vielleicht zu überlegen.
Tinaam 04.08.2023 | 11:09
Zitat von ..... anzeigenausblenden
Ich schäme mich nicht, ich weiß, dass ich schwer krank bin. Die Rentenversicherung hat nur gemeint, ich hätte einen leidensgerechten Teilzeitarbeitsplatz, weil ich im öffentlichen Dienst Teilzeit bekommen kann. Ich hab meine Stunden auch auf vier runter gesetzt, aber kann wegen Krankheit eben nicht arbeiten. Wenn mich die Krankenkasse zur Reha schickt, bin ich zufrieden. Ich war in den letzten Jahren sowieso jedes zweite Jahr. Ich hab mir das nicht ausgesucht. Ich weiß nicht, warum hier immer gedacht wird, dass man ein Schmarotzer ist. Ich hab mein Leben lang den maximal Beitrag in die Rentenversicherung eingezahlt und hab noch drei Jahre bis zur Schwerbehindertenrente. Laufen Sie bitte erst mal in meinen Schuhen durchs Leben.
.....am 04.08.2023 | 13:26
Wer ist JR?
Kaiseram 04.08.2023 | 13:30
Blubb!
Kaiseram 04.08.2023 | 13:31
Blubb!
Kaiseram 04.08.2023 | 13:32
Blubb!
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