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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Rosemarie24611.03.2017 | 13:19
1419 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, es geht um eine Arbeitsmarktrente,da kein freier Arbeitsplatz in der Firma verfügbar ist und man zuvor eine volle Erwerbsminderungsrente hatte. Kann man dann Widerspruch gegen diese Arbeitsmarktrente einlegen, da die Ärzte nicht mit dem Ergebnis einverstanden sind und sagen, es müsste weiter eine volle Rente gezahlt werden, da der Patient auch weiterhin nicht arbeiten kann? Ist dies sinnvoll und wie ist die konkrete Vorgehensweise? Und noch eine Frage! Wenn man noch in dem wie gesagt ungekündigtem Arbeitsverhältnis steht und eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt, der Arbeitgeber aber keine freie Stelle zur Verfügung hat, geht dies dann immer in eine Arbeitsmarktrente über oder wird erst noch mit dem allgemeinen Arbeitsmart abgeglichen? Würde dann die Agentur für Arbeit eingeschaltet? Mit freundlichem Gruß Rosemarie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.03.2017 | 08:33

Hallo Rosemarie246,

ich fürchte, ich habe Ihre Frage noch nicht ganz verstanden. Bei der sogenannten "Arbeitsmarktrente" handelt es sich doch gerade um die Zahlung einer *vollen* EM-Rente. Oder lag bisher eine befristete volle Erwerbsminderung vor und nun ist bei der Weiterzahlung festgestellt worden, dass die Erwerbsfähigkeit nur noch teilweise gemindert ist (und trotzdem aufgrund der Arbeitsmarktlage weiter eine volle Rente gezahlt wird)?

"Arbeitsmarktrente" bedeutet, dass zwar noch eine Tätigkeit von mindestens drei Stunden am Tag (in irgendeiner auf dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeit) möglich ist, aber nicht mehr von mindestens 6 Stunden und weder bei dem derzeitigen Arbeitgeber noch auf dem Arbeitsmarkt eine entsprechende Teilzeittätigkeit verfügbar ist. Der Teilzeitarbeitsmarkt gilt dabei im Regelfall als verschlossen, d.h. man geht davon aus, dass es keine entsprechenden Arbeitsplätze gibt; Ausnahmen sind aber regional möglich.

Finanziell würden Ihnen mit der Arbeitsmarktrente keine Einbußen entstehen - Sie erhalten ja weiterhin die volle EM-Rente gezahlt. Sofern Sie aber mit der zugrundeliegenden Einschätzung der Erwerbsfähigkeit nicht einverstanden sind, können Sie natürlich trotzdem Widerspruch einlegen. Ob dies sinnvoll ist und Erfolgschancen hat, können wir hier im Forum nicht einschätzen.

7 Antworten

Rosemarie246am 11.03.2017 | 13:48
Was ich noch ergänzen müsste.Es handelt sich um ein Teilzeitbeschäftigungsverhältnis, ungekündigte Stellung. Ob das einen Einfluss auf die Arbeitsmarktrente hat weiß ich natürlich nicht. Nur zur Info.
Schorscham 11.03.2017 | 14:33
Rosemarie246 schrieb

Guten Morgen zusammen,

an das Expertenteam. Ja Sie haben es richtig verstanden. Ich hatte bisher eine volle Rente( befristet) und nun wurde ich als arbeitsfähig für 3-6 Stunden eingestuft. Kann ich auch gegen die Arbeitsmarktrente Widerspruch einlegen? Und hätte ich irgendwelche Nachteile durch diese Rentenart, im Vergleich zur vollen EM-Rente? Es geht mir gesundheitlich überhaupt nicht besser und ich habe gehört das die Anrechnungszeit der vollen EM Rente mit der Arbeitsmarktrente wegfällt.

Also die 9 Jahre bis man evtl. eine unbefristete Rente bekommen würde, bzw. noch benötigt.Ist das richtig?

Gruß Rosemarie246

Das ist unterschiedlich. Manche Rententräger unterstellen pauschal eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes, während andere individuelle Prüfungen vornehmen und sagar die Bundesagentur für Arbeit um eine Stellungnahme bitten. Mir sind 2 Fälle aus dem Süddeutschen Raum bekannt, in denen Arbeitsmarktrenten verweigert wurden, weil der dortige regionale Arbeitsmarkt laut BA nicht als verschlossen galt. Dass die Beiden trotzdem keine Teilzeitstelle fanden, war unerheblich. Andererseits gibt es auch zahlreiche Gegenbeispiele, in denen ohne nähere Prüfungen Arbeitsmarktrenten bewilligt wurden, obwohl manche Leute problemlos Teilzeitstellen gefunden hatten. Die Logik mancher DRV-Sachbearbeiter ist eben nicht immer nachvollziehbar. MfG
Rosemarie246am 11.03.2017 | 15:42
Danke für die Erläuterung. Bedeutet dies es wird dann erneut ein Gutachter eingeschaltet, oder erfolgt dies per Aktenlage im Widerspruchsverfahren? Wie läuft das genau ab? Ich verstehe es so, der Gesundheitszustand wird noch einmal ganz neu geprüft und das alte Gutachten wird verworfen?
Rosemarie246am 11.03.2017 | 15:19
Danke Ihnen Schorsch.Wirklich nicht unbedingt nachvollziehbar .Das bedeutet dann sozusagen es ist individuell verschieden u.vom Einzelfall abhängig,oder? Wer kann auch Rat zum ersten Teil meiner Frage geben?Bestenfalls ein Experte.Danke
Rosemarie246am 15.03.2017 | 08:59
Guten Morgen zusammen, an das Expertenteam. Ja Sie haben es richtig verstanden. Ich hatte bisher eine volle Rente( befristet) und nun wurde ich als arbeitsfähig für 3-6 Stunden eingestuft. Kann ich auch gegen die Arbeitsmarktrente Widerspruch einlegen? Und hätte ich irgendwelche Nachteile durch diese Rentenart, im Vergleich zur vollen EM-Rente? Es geht mir gesundheitlich überhaupt nicht besser und ich habe gehört das die Anrechnungszeit der vollen EM Rente mit der Arbeitsmarktrente wegfällt. Also die 9 Jahre bis man evtl. eine unbefristete Rente bekommen würde, bzw. noch benötigt.Ist das richtig? Gruß Rosemarie246
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