Sehr geehrte Frau Helene,
in Ergänzung zu den Vorrednern hier die rechtliche "Quelle" der Deutschen Rentenversicherung zu dieser Vorgehensweis: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_43R0&id=§ 43 Rente wegen Erwerbsminderung 5 200. Da aber noch kein Ergebnis zu der Prüfung vorliegt, sollten Sie diese m.E. ersteinmal abwarten. Sollte der Bescheid nicht in Ihrem Sinne ergehen, haben Sie immer noch die Möglichkeit entsprechende Rechtsmittel gegen den neuen Bescheid einzulegen. Hierfür können Sie sich auch Unterstützung bei der Asukunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung holen.