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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Heribert K.26.11.2018 | 17:00
93 Ansichten
6 Antworten
Hallo, ich habe eine sogenannte Arbeitsmarktrente. Nun habe ich einen Job in der örtlichen Spielhalle als Aufsicht angeboten bekommen. Dieses Angebot will ich annehmen für 4 Stunden täglich von Montag bis Samstag. Was gilt es zu beachten in Bezug auf meine Arbeitsmarktrente? Wobei noch zu wissen ist, das die Höhe dieser meiner Arbeitsmarktrente genauso hoch ist, wie die Summe meiner Teilerwerbsminderungsrente und das Entgelt aus dem Job in der Spielhalle. Hat dies eine Bedeutung für mich oder die Deutsche Rentenversicherung?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.11.2018 | 19:27

Hallo Heribert K.,

bei der von Ihnen beschriebenen möglichen Beschäftigung handelt es sich um eine Teilzeitstelle, die Ihrem Restleistungsvermögen entsprechen würde.

Somit würde die Arbeitsmarktrente entfallen und eine teilweise Erwerbsminderungsrente mit Prüfung des individuellen Hinzuverdienstes gezahlt werden.

Sobald Sie eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen.

5 Antworten

Rentenuschiam 26.11.2018 | 17:33
Sie bekommen diese (volle Erwerbsminderungs-)Rente, weil Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt laut Feststellung der Rentenversicherung nur noch 3 bis unter 6 Stunden arbeiten können, aber auf dem Arbeitsmarkt derzeit kein Arbeitsplatz für Sie vorhanden ist. Was glauben Sie wird passieren, wenn Sie nun eine Ihrem Leistungsvermögen entsprechende Teilzeittätigkeit aufnehmen, die auch noch 6 Tage pro Woche ausgeübt wird? MfG
Tomam 27.11.2018 | 14:08
Also wenn ich Teilweise EMR beziehen würde, dann wäre ich doch über einen Teilzeitarbeitsplatz froh... Und das ist sicher bei vielen Teilzeit EMRentnern so. Wer nutzt nicht schon gern die Restchancen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben? Somit finde ich die Diskussion müßig... Und wenn es diesen Teilzeit Arbeitsmarkt und leider somit leidensgerechte Tätigkeiten nicht gibt, dann ist man über die Arbeitsmarktrente abgesichert.
Timam 27.11.2018 | 18:28
Tom schrieb

Also wenn ich Teilweise EMR beziehen würde, dann wäre ich doch über einen Teilzeitarbeitsplatz froh...

Und das ist sicher bei vielen Teilzeit EMRentnern so. Wer nutzt nicht schon gern die Restchancen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben? Somit finde ich die Diskussion müßig...

Und wenn es diesen Teilzeit Arbeitsmarkt und leider somit leidensgerechte Tätigkeiten nicht gibt, dann ist man über die Arbeitsmarktrente abgesichert.

Unzählige Frührentner suchen sich Minijobs und haben dann unterm Strich genauso viel Kohle wie ein Bezieher einer vollen EM-Rente ohne "Arbeitsmarktrenten-Zuschlag". Warum ein "Arbeitsmarktrentner", der bereits doppelt soviel EM-Rente bekommt als ihm eigentlich zusteht, auch noch rentenunschädlich mehrere hundert Euro hinzuverdienen darf, ist mit logischen Argumenten nicht zu erklären. Für die Arbeitslosen-Alimentierungen sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zuständig. Und zwar mit allen Annehmlichkeiten und Schikanen, die jeder andere Arbeitslose auch erfährt. Auch ich plädiere für eine Abschaffung der "Arbeitsmarktrenten"!
Angelaam 27.11.2018 | 18:55
Tim schrieb

Unzählige Frührentner suchen sich Minijobs und haben dann unterm Strich genauso viel Kohle wie ein Bezieher einer vollen EM-Rente ohne "Arbeitsmarktrenten-Zuschlag".

Warum ein "Arbeitsmarktrentner", der bereits doppelt soviel EM-Rente bekommt als ihm eigentlich zusteht, auch noch rentenunschädlich mehrere hundert Euro hinzuverdienen darf, ist mit logischen Argumenten nicht zu erklären.

Für die Arbeitslosen-Alimentierungen sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zuständig.

Und zwar mit allen Annehmlichkeiten und Schikanen, die jeder andere Arbeitslose auch erfährt.

Auch ich plädiere für eine Abschaffung der "Arbeitsmarktrenten"!

Also wenn ich Teilweise EMR beziehen würde, dann wäre ich doch über einen Teilzeitarbeitsplatz froh... Und das ist sicher bei vielen Teilzeit EMRentnern so. Wer nutzt nicht schon gern die Restchancen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben?
Unzählige Frührentner suchen sich Minijobs und haben dann unterm Strich genauso viel Kohle wie ein Bezieher einer vollen EM-Rente ohne "Arbeitsmarktrenten-Zuschlag". Warum ein "Arbeitsmarktrentner", der bereits doppelt soviel EM-Rente bekommt als ihm eigentlich zusteht, auch noch rentenunschädlich mehrere hundert Euro hinzuverdienen darf, ist mit logischen Argumenten nicht zu erklären. Für die Arbeitslosen-Alimentierungen sind die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter zuständig. Und zwar mit allen Annehmlichkeiten und Schikanen, die jeder andere Arbeitslose auch erfährt. Auch ich plädiere für eine Abschaffung der "Arbeitsmarktrenten"!
Ich auch dann hätte @Kaiser nicht mehr so viel Zeit seine Kommentare hier zu posten.
!!!am 28.11.2018 | 01:07
Hallo Heribert Du darfst in einer Arbeitswoche nicht über 15 Std kommen, ansonsten hast du einen Teilzeitarbeitsplatz und bekommst nur noch die Hälfte deiner Rente. Ich würde es nicht wagen.... Hatte nämlich das gleiche Problem wie Du...arbeite jetzt nur 12 Std/Woche...
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