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Experten-Antwort

arbeitsmarktrente

von karolina28.03.2012 | 17:14
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5 Antworten

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hallo ich wollte fragen ob und wie wird der arbeitsmarkt bei einer arbeitsmarktrente überprüft. ich bin 59 j danke für antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karolina!

An der Erhaltung eines bestehenden oder an der Erlangung eines gesundheitlich und fachlich zumutbaren Teilzeitarbeitsplatzes haben sich die teilweise erwerbsgeminderten Versicherten nach Kräften zu beteiligen. Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, von Zeit zu Zeit oder bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Rente noch gegeben sind.

Denn auch die Arbeitsmarktlage kann sich ändern - sie ist jedoch insbesondere für gesundheitlich eingeschränkte Teilzeitkräft nach wie vor ungünstig. Dennoch kann unbeschadet dessen in Einzelfällen eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung angezeigt sein (Dies geschieht jedoch im Regelfall nur bei jüngeren Versicherten).

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4 Antworten

Claire Grubeam 28.03.2012 | 19:29
Die Arbeitsmarktrente wird befristet gewährt. Zum Ende der Zeitrente müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Überprüft wird da in aller Regel zwischendurch nichts.
Revisoram 28.03.2012 | 21:40
Überprüft wird da in aller Regel zwischendurch nichts.
Nun, ganz so stimmt das glücklicherweise nicht! Die Einschätzung, ob der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, trifft häufig die Bundesagentur für Arbeit. Und es liegt im Ermessen des Rentenversicherers, ob und in welchen Abständen er diesbezügliche Anfragen stellt. Und wenn ein "Arbeitsmarkt-Rentner" Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist er ohnehin dazu verpflichtet, sich intensiv um (zumutbare) Arbeit zu bemühen. Die Frage nach der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes beantwortet der Betroffene in diesem Fall also selbst.
Sie schreiben wiieder einmal kompletten Dünnschiss. Verschonen Sie doch bitte dieses Forum mit ihrem gefährlichem Halbwissen.
Rentenüberprüferam 28.03.2012 | 20:18
Nun, ganz so stimmt das glücklicherweise nicht! Die Einschätzung, ob der Arbeitsmarkt als verschlossen gilt, trifft häufig die Bundesagentur für Arbeit. Und es liegt im Ermessen des Rentenversicherers, ob und in welchen Abständen er diesbezügliche Anfragen stellt. Und wenn ein "Arbeitsmarkt-Rentner" Arbeitslosengeld 2 bezieht, ist er ohnehin dazu verpflichtet, sich intensiv um (zumutbare) Arbeit zu bemühen. Die Frage nach der Verschlossenheit des Arbeitsmarktes beantwortet der Betroffene in diesem Fall also selbst.
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