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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Gerhard Dewes25.07.2010 | 01:56
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Als Langzeitarbeitsloser (12 Jahre) wurde mir jetzt von meinem RV-Träger eine teilerwerbsgeminderte Rente, beginnend ab 12/09 ohne Antrag zugesprochen. Im Februar bis März 2010 befand ich mich in einer achtwöchigen Reha. Innerhalb kürzester Zeit nach Entlassung aus der Reha, erlitt ich einen Herzinfarkt und eine Lungenembolie. Z. Zt. befinde ich mich wieder in einer vollstationären Reha-Maßnahme. Da ich jetzt schon 12 Jahre arbeitslos bin, und die Kommunale ARGE mir in dieser ganzen Zeit auch nicht einen Teilzeit-Job anbieten konnte, frage ich an, ob ich nicht jetzt einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente in Form der Arbeitsmarktrente stellen kann.

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Siehe Beitrag von "Arnold".

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1 Antworten

Arnoldam 25.07.2010 | 09:56
Da ihnen die AfA/Arge keinen Teilzeitjob seit langem anbieten konnte, können Sie natürlich die Umwandlung in eine volle EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen - sog. " Arbeitsmarktrente " - beantragen. Aber wenn der Herzinfarkt sowie die Lungenembolie jetzt erst nach der Zuerkennung der teilweisen EM-Rente erfolgte ( was Sie ja schreiben ) , ist ja eine weitere -und zwar ganz erhebliche - Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes und damit ihrer Erwerbsfähigkeit eingetreten. Durch diese ganz erhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes könnte meiner Meirnung nach , damit auch eine volle EM-Rente aus rein medizinischen Gründen ( die nix mit der der Situation auf dem Arbeitsmarkt zu tun hat ) für Sie in Frage kommen. Da Sie momentan ja in der Reha sind, wird dort ja sowieso auch ihre aktuelle Erwerbsfähigkeit überprüft. Sollte im Abschlussbericht in der sozial-med. Beurteilung dann eine Erwerbsfähigkeit unter 3 Stunden ( ausgelöst durch die neuen Erkrankungen ) festgestellt werden , würden Sie dann - wenn sich der med. Dienst der RV dem Rehabericht anschließt - sowieso eine volle EM-Rente eben aus rein med. Gründen bekommen. Diese Rentenart ist weitaus besser und sicherer als eine Arbeitsmarktrente, weil dort das Risiko bzw. die Situation auf dem Arbeitsmarkt ( der sich ja jederzeit theoretsich zumindest bessern könnte ) nicht enthalten ist und die EM-Rente rein auf medzinischen Gründen beruht. Ein weiterer Vorteil der EM-Rente aus rein med. Gründen ist, das diese Rente auch auf Dauer - also unbefristetet - geleistet werden kann. Eine Arbeitsmarktrente jedoch niemals, da Sie immer wieder neu befristet werden muss. Drängen Sie also bei ihren Rehaärzten in der Klinik massiv darauf, das man Sie im Rehabericht als unter 3 Stunden einstuft. Im persönlich Gespräch mit dem behandelndem Arzt ist da vielies möglich...
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