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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von Elisabeth Wächter31.10.2011 | 14:58
2186 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag ! Gibt es Fälle, in denen eine sog. Arbeitsmarktrente "unbefristet" gewährt wird z.B. aufgrund des Alters (z.B. 60 Jahre) sowie lt. Gutachterdiagnose eine (Ver-)Besserung der Krankheit/des gesundheitlichen Zustands endgültig als nicht absehbar angesehen wird ? Oder ist diese Sonderform der EM-Rente unter keinen Umständen jemals als "unbefristet" gewährt worden ? Bereits im Voraus vielen Dank für die Mühe einer Antwort ! E.W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elisabeth Wächter,

der Antwort von Krämers ist nichts hinzu zu fügen.

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3 Antworten

Krämersam 31.10.2011 | 15:12
Nein. Eine Arbeitsmarkrente kann und wird nie unbefristet gewährt. Die muss bis zur Regelaltersrente immer wieder neu verlängert werden, weil sich die Situation am Arbeitsmarkt ja jederzeit ändern könnte. Das Alter des EM-Rentners hat damit auch gar nichts zu tun. Sie können nur beim nächsten Verlängerungsantrag durch Vorlage neuer fachärztlichen Berichte, die eine eindeutige , unwiederlegbare Verschlechterung ihrer Erkrankungen und damit eben auch einer weiteren Verschlechterung ihrer Erwerbsfähigkeit ( und nur darauf kommt es ja an ) anzeigt und/oder eine ganz neue Erkrankung(en) attestiert versuchen, das die teilw. EM-Rente - die ja einer Arbeitsmarktrente zu Grunde liegt - vom med. Dienst der RV dann in eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen umgewandelt wird. Die volle EM-Rente aus rein med. Gründen kann natürlich jederzeit auch unbefristet gewährt werden, spätestens jedoch dann nach 9 Jahren der Befristung.
Der kämpferam 01.11.2011 | 06:09
Hallo ,warum soll sie warten bis zur nächsten Verlängerung??? Man kann jederzeit eine volle Erwerbsminderungsrente mit den dazugehörigen Ärztlichen oder Gutachterlichen Aussagen beantragen. Gruß Der Kämpfer
Krämersam 01.11.2011 | 07:00
Natürlich kann auch jederzeit - also vor Ablauf der Befristung - ein Verschlechterungsantrag gestellt werden. Das ist doch wohl klar.
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