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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von lepitete26.10.2020 | 18:00
113 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich beziehe seit 2016 eine unbefristete teilweise Erwerbsminderungsrente. Da der Arbeitsmarkt zur Zeit verschlossen ist, läuft es darauf hinnaus, daß ich unter umständen ab März 2021 die volle Erwerbsminderungdrente erhalte. Ist es möglich zu ermitteln, wie hoch diese ausfallen könnte? Danke vorab für die Info. Gruß lepitete

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo lepitete,

wir können die bisherigen Antworten bestätigen: Wenn die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente weitergezahlt werden sollte, wird sie doppelt so hoch sein wie die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

lepiteteam 26.10.2020 | 19:44
Hallo, im Ruhrgebiet und dank Corona ist der Arbeitsmarkt doch sehr angespannt. Gruß lepitete
?am 26.10.2020 | 19:23
Doppelt so hoch wie die tEMR. Es gibt auch keine Neuberechnungen, da es sich „nur“ um eine Ausgestaltung der 2016 bewilligten Rente handelt. Wieso ist der Arbeitsmarkt verschlossen, vor vier Jahren noch nicht?
Siehe hieram 27.10.2020 | 00:05
Ob dem so sein wird, hängt aber von verschiedenen möglichen Faktoren ab, die erfüllt sein müssten, damit Sie eine 'Arbeitsmarktrente' bekommen. Diese wird nicht so einfach 'wegen Ruhrgebiet und Corona' gewährt. Wenn Sie in 2016 eine teil-EMR bewilligt bekommen haben, dann war es auch zu dem Zeitpunkt so, dass Sie mehr als drei aber weniger als sechs Stunden arbeiten konnten. Und offenbar auch noch einen Arbeitsplatz hatten. Warum also denken Sie nun, dass sich ab März daran etwas ändert? Eine Verlängerung kann da ja nicht anstehen, da die tEMR ja unbefristet bewilligt wurde. Und falls Sie zum März einen bisher noch bestehenden Arbeitsplatz verlieren, ist es auch nicht Sache der DRV, sondern der Agentur für Arbeit. Falls diese aber schon geleistet hat und der Anspruch dann ausläuft, ist es immer noch nicht Sache der DRV, sondern des Jobcenters. Es sei denn, Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Dann können Sie einen Antrag stellen auf volle EMR, was aber mit ärztlichen Befunden nachzuweisen ist. Falls Sie aber eine Hintertür in petto haben, die die vorgenannten Argumente ad absurdum führt, wäre die volle EMR doppelt so hoch wie die bisherige Teil-EMR. Viel Erfolg und alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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