Hallo lepitete,
wir können die bisherigen Antworten bestätigen: Wenn die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Arbeitsmarktrente weitergezahlt werden sollte, wird sie doppelt so hoch sein wie die bisherige Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung