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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente

von rena21.01.2021 | 14:49
95 Ansichten
4 Antworten
Ich habe eine Frage zum Thema Arbeitsmarktrente. Ist es so, dass wenn ich in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann und auch nach einer abgeschlossenen Teilqualifizierung keinen Job bekomme, eine Arbeitsmarktrente beantragen kann. Vielen Dank für die Antworten

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.01.2021 | 16:13

Hallo rena,

„Mitleser“ hat Ihnen bereits die zutreffende Antwort gegeben.

3 Antworten

Mitleseram 21.01.2021 | 15:06
Nein, so ist es nicht. Eine Arbeitsmarktrente (= befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung) erhalten Versicherte, die rein medizinisch gesehen eigentlich nur eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bekommen würden, weil ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und weniger als 6 Stunden beträgt und kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht oder durch die Agentur für Arbeit vermittelt werden kann. Der bisherige Beruf ist unerheblich, weil es hier auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ankommt.
Franzam 21.01.2021 | 19:54
Wie alt sind Sie denn? Der Beruf kann schon noch eine Rolle spielen, falls das Geburtsdatum vor 1961 liegt. Ans trägt das Risiko Ihrer Arbeitsvermittlung die Arbeitslosen-und nicht die Rentenversicherung. Diese kommt erst bei gesundheitlichen Problemen ins Spiel. Eine Arbeitsmarktrente explizit beantragen geht ebenfalls nicht, der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist zu stellen und dann entscheidet die RV über Ihre Leistungsfähigkeit. Eine Vollrente erhalten Sie, wenn die Leistungsfähigkeit für alle erdenklichen Tätigkeiten unter 3 Stunden gesunken ist. Liegt diese über 3,aber unter 6 Stunden, erhalten Sie eine Teilrente. Über 6 Stunden bedeutet gar keine Rente. Erh Sie besagte Teilrente, haben aber keinen Teilzeit-Arbeitsplatz in Aussicht, kommt es zur besagten Arbeitsmarktrente. Eine Teilrente für den Fall, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, gibt es für das erwähnte Geburtsdatum. Generell wird vor einer Berentung stets geprüft, ob eine Rehamassnahme oder Umschulung etc. in Betracht kommt.
renaam 21.01.2021 | 20:52
Vielen Dank für die Antworten. Ich bin Jahrgang 1968
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