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Arbeitsmarktrente

von Thea30.01.2022 | 17:14
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Ich habe hier im Forum von einem User gelesen, dass es Arbeitsmarktrente gibt, wenn man Vollzeit arbeiten kann. Es hat bisher dort keiner widersprochen. Stimmt das also?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thea,

ich möchte auf die bereits gegebenen Antworten verweisen.

Wer Vollzeit arbeiten kann und dies auch macht ist nicht erwerbsgemindert und erhält auch keine Rente (auch keine Arbeistmarktrente).

Arbeitsmarktrente beschreibt eine Situation, wo man wegen gesundheitlicher Prbleme zwar eigentlich noch Teilzeit arbeiten könnte, wegen der Situation am Abeitsmarkt -keine geeigneten Teilzeitarbeitsplätze- aber eigentlich jobmäßig genauso schlecht dran ist, wie jemand der rein aus gesundheitlich Gründen gar nicht mehr arbeiten kann. Im Ergebnis sind beide Personengruppen am Arbeitsmarkt quasi chancenlos.

Dann kann für den Menschen, der eigentlich noch Teilzeit arbeiten könnte, wegen der quasi bestehenden Chancenlosigkeit am Arbeitsmarkt aber keinen Job hat (der diese noch verfügbare Teilzeitarbeitskraft also nicht umsetzen/ummünzen kann), eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt werden können (Arbeitsmarktrente)

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4 Antworten

Der Michelam 30.01.2022 | 17:18
Nein....Tante Googele wird Ihnen das sicherlich beantworten.... Diese Rente beruht auf einer Teilrente..also man kann halbtags arbeiten....wenn allerdings der Arbeismarkt verschlossen ist ...also keine halbtagsselle zur Verfügung steht kann Sie in eine Arbeitsmarktrente umgewandelt werden!
Siehe hieram 30.01.2022 | 17:29
Hallo Thea, nein, das stimmt so nicht. Wenn man Vollzeit arbeiten kann, ist man nicht erwerbsgemindert, dann gibt es überhaupt keine Erwerbsminderungsrente. In dem Beitrag, den Sie meinen, geht es darum, dass der Fragesteller bisher eine halbe Erwerbsminderungsrente erhielt, die aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes als volle EM-Rente bezahlt wird, die sogenannte 'Arbeitsmarktrente'. Nebenbei hatte er bisher einen Minijob und überlegt, ob er diesen erweitert. Er selbst hat überhaupt nicht davon gesprochen, dass er dies in 'Vollzeit' machen möchte, sondern wollte lediglich wissen, ob sich diese Stunden, weil auch die Rente reduziert wird, dann altersrentenerhöhend auswirken. Dass er 'Vollzeit' arbeiten kann wird ihm nun von anderen unterstellt, hat aber nichts mit seiner Frage zu tun. Und nochmals ganz deutlich: Wer in der Lage ist Vollzeit zu arbeiten, erhält keine 'Arbeitsmarktrente' und auch keine 'normale' EM-Rente (Ausnahmen gibt es da nur für Mitarbeiter in einer WfbM). Lassen Sie sich also nicht durch die Nebendiskussionen die in dem anderen Beitrag anderes suggerieren irritieren. Alles Gute!
Siehe hieram 30.01.2022 | 18:13
Danke für den Hinweis. Ja, in der Betreffzeile steht tatsächlich auch 'Vollzeit' Aus dem Text geht es etwas anders hervor. Insbesondere nämlich darum, dass 'Tom' wissen wollte, welche Beitragsauswirkungen für die spätere Altersrente dies hätte. Kann man ja auch drüber nachdenken, wenn der Chef einem so ein 'tolles' Angebot macht. Hat aber Konsequenzen. Dann gibt's keine Rente mehr. Ob man es tatsächlich 'schafft', steht auf einem anderen Blatt. Trotzdem würde es dann für 'Tom' und auch für @Thea keine 'Arbeitsmarktrente' geben, wenn in Vollzeit gearbeitet wird.
siehe richtigam 30.01.2022 | 17:55
Überschrift Sofort Arbeitsmarktrente beenden und wieder Vollzeit! von Tom 28.01.2022 19:33
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