Hallo Günter.
Wenn der im Juli 2022 eingetretene Leistungsfall der teilweisen Erwerbsminderung auf Dauer festgestellt wurde (keine Befristung) und die Rente fristgerecht beantragt ist, bestünde ein rückwirkender Rentenanspruch auf diese Rente. Hierüber erhalten Sie dann einen entsprechenden Bescheid. Erstattungsansprüche der Agentur für Arbeit müssten allerdings erfüllt werden, so dass es auch sein kann, dass tatsächlich keine Rente an Sie ausgezahlt wird.
Bei einem identischen Leistungsfall der teilweisen und vollen Erwerbsminderung mit jeweiliger Befristung, ergibt sich kein abweichender Rentenbeginn der Arbeitsmarktrente.