Hallo Stefan,
ja, auf die Wartezeit von 35 Jahren werden alle Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten angerechnet und damit auch die von Ihnen genannte Zeit des Rentenbezugs.
Nach Auskunft der DRV zählt die sog.Arbeitsmarktrente genauso zu den 35 Jahren Wartezeit wie die "normale" EM-Rente
Hast du die Arbeitsmarkt Rente bekommen weil der Arbeit s Markt verschlossen ist
Ich weiß doofe Frage
Trotzdem könntest du sie beantworten
Ja
Hast du die Arbeitsmarkt Rente bekommen weil der Arbeit s Markt verschlossen ist
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