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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente - Arbeitsaufnahme

von Frage12305.12.2017 | 01:14
1109 Ansichten
17 Antworten
Guten Tag zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsmarktrente. Ich bekomme eine unbefristete Arbeitsmarktrente. Arbeite derzeit 7,8 Stunden die Woche. (Minijob) Meine Frage nun, ich habe eventuell die Möglichkeit zusätzlich einen Teilzeitjob mit 20 Stunden die Woche zu bekommen. Mit dem Verdienst insgesamt bleibe ich innerhalb meiner Hinzuverdienst Grenze für die weiterhin teilweise Erwerbsminderungsrente. Sollte das klappen, bekomme ich die halbe Rente ganz normal weitergezahlt? Wie ist es wenn es mit dem neuen Job nicht auf Dauer klappen sollte, wird bei Arbeitslosigkeit auf Antrag sofort wieder aus der halben Rente die volle Arbeitsmarktrente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2017 | 12:44

Hallo Frage 123,

ergänzend zu den vorangegangenen Beiträgen wäre es vielleicht empfehlenswert, mit Ihrer Frage und Ihrem Rentenbescheid in der nächstgelegenen Auskunfts-und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vorzusprechen.

16 Antworten

Fastrentneram 05.12.2017 | 07:21
Ihre Aussage kann so nicht stimmen. Arbeitsmarktrenten sind immer befristet! Sie dürfen nur unter 6 Stunden täglich arbeiten und sollten Ihre Hinzuverdienstgrenzen einer teilweisen EM-Rente einhalten. Die Beschäftigungsaufnahme müssen Sie Ihrem RV-Träger melden. Sollten Sie die neue Beschäftigung aufgeben, wird erneut geprüft, ob Ihnen eine Arbeitsmarktrente zusteht.
MA Rentenprüfdienstam 05.12.2017 | 01:26
Sie dürfen und SOLLEN so viel hinzuverdienen wie Sie können. Nach pflichtgemäßer Anzeige Ihrer "Nebentätigkeiten" wird die DRV von Amtswegen ermitteln, ob und in welcher Höhe weiterhin Anspruch auf EM-Rnet besteht. Sie können sich also ganz gespannt zurück lehnen. Freundliche Grüße
Fastrentneram 05.12.2017 | 07:21
Ihre Aussage kann so nicht stimmen. Arbeitsmarktrenten sind immer befristet! Sie dürfen nur unter 6 Stunden täglich arbeiten und sollten Ihre Hinzuverdienstgrenzen einer teilweisen EM-Rente einhalten. Die Beschäftigungsaufnahme müssen Sie Ihrem RV-Träger melden. Sollten Sie die neue Beschäftigung aufgeben, wird erneut geprüft, ob Ihnen eine Arbeitsmarktrente zusteht.
Antwort123am 05.12.2017 | 08:19
Hallo Alleine, was meinen Sie mit 7,8 Stunden? Sind das 7 Stunden oder 8 Stunden? Und Sie wollen jetzt noch zusätzlich zum Minijob eine Teilzeitstelle annehmen. Warum nicht. Es wird geprüft ob überhaupt noch eine teilweise EMR vorliegt. Wenn nicht,dann können Sie ohne Probleme auch in der Woche 31,8 Stunden arbeiten.
Frage123am 05.12.2017 | 11:09
Antwort123 schrieb

Hallo Alleine,

was meinen Sie mit 7,8 Stunden? Sind das 7 Stunden oder 8 Stunden? Und Sie wollen jetzt noch zusätzlich zum Minijob eine Teilzeitstelle annehmen. Warum nicht. Es wird geprüft ob überhaupt noch eine teilweise EMR vorliegt. Wenn nicht,dann können Sie ohne Probleme auch in der Woche 31,8 Stunden arbeiten.

Guten Tag zusammen. Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsmarktrente. Ich bekomme eine unbefristete Arbeitsmarktrente. Arbeite derzeit 7,8 Stunden die Woche. (Minijob) Meine Frage nun, ich habe eventuell die Möglichkeit zusätzlich einen Teilzeitjob mit 20 Stunden die Woche zu bekommen. Mit dem Verdienst insgesamt bleibe ich innerhalb meiner Hinzuverdienst Grenze für die weiterhin teilweise Erwerbsminderungsrente. Sollte das klappen, bekomme ich die halbe Rente ganz normal weitergezahlt? Wie ist es wenn es mit dem neuen Job nicht auf Dauer klappen sollte, wird bei Arbeitslosigkeit auf Antrag sofort wieder aus der halben Rente die volle Arbeitsmarktrente?
Hallo Alleine, was meinen Sie mit 7,8 Stunden? Sind das 7 Stunden oder 8 Stunden? Und Sie wollen jetzt noch zusätzlich zum Minijob eine Teilzeitstelle annehmen. Warum nicht. Es wird geprüft ob überhaupt noch eine teilweise EMR vorliegt. Wenn nicht,dann können Sie ohne Probleme auch in der Woche 31,8 Stunden arbeiten.
Hallo. Ich meine 7,8 Stunden. Und warum sollte keine teilweise EMR mehr vorliegen? Ich bleibe unter 30 Stunden in der Woche, unter 6 Stunden am Tag und innerhalb meiner Hinzuverdienstgrenze.
Rainer.Sam 05.12.2017 | 11:36
20h Teilzeit + 7,8h Minijob macht weniger als 30h pro Woche. Wenn sie dann noch unter 6h am Tag bleiben ist dies, wie sie richtig schreiben für die Teilerwerbsminderungsrente unschädlich. Allerdings bei ihre Angabe mit der "Arbeitsmarktrente", kann etwas nicht stimmen. Bei der Arbeitsmarktrente bekommen sie (finanziell) die volle Erwerbsminderungsrente, weil der Arbeitsmarkt verschlossen ist. Letzteres ist ja bei ihnen nicht der Fall. D.h. sie bekommen eine Teilerwerbsminderungsrente
Schorscham 05.12.2017 | 11:50
Frage123 schrieb

Hallo, natürlich stimmt meine Aussage. Seit 2015 bekomme ich eine unbefristete Arbeitsmarktrente. Lesen was auf meinem Rentenbescheid steht, kann ich schon!

Mag sein, dass Sie lesen können. Verstanden haben Sie das Geschriebene aber offenbar nicht so richtig. Das "unbefristet" bezieht sich auf Ihre Teil-EM-Rente aber nicht auf die geschenkte Hälfte, die Ihnen als "Arbeitsmarktrente" gewährt wird. Das heißt, wenn sich der Arbeitsmarkt irgendwann entspannen sollte, ist Ihre "Arbeitsmarktrente" futsch, Ihre Teil-EM-Rente würde dann aber bis auf weiteres weiter gezahlt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind "Arbeitsmarktrenten" IMMER befristet, auch Ihre. Noch ein persönlicher Tipp: Wer zu den Glückspilzen gehört, die von dieser "Premium-Arbeitslosenunterstützung" Namens "Arbeitsmarktrente" profitieren, sollten es mit den Hinzuverdiensten nicht übertreiben. Sonst könnte irgendein DRV-Mitarbeiter mal auf den Gedanken kommen, die Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes noch einmal zu überprüfen. Genießen Sie Ihre "Arbeitsmarktrente" so lange wie möglich. Sie kann schneller weg sein, als manche Leute glauben.... MfG
Rainer.Sam 05.12.2017 | 11:42
Sofern Sie lediglich die 7,8h pro Woche arbeiten kann es durchaus stimmen, dass sie die volle Erwerbsminderungsrente in Form einer Arbeitsmarktrente bekommen. Die ist allerdings immer, auch über die 9 Jahre hinaus, befristet.
Fortitude one am 05.12.2017 | 12:03
Hallo Frage123, soweit korrekt. Wenn Sie eine Teilzeitstelle annehmen, bekommen Sie Ihre unbefristete Teilerwerbsminderungsrente unter Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze. Sollten Sie dann wieder arbeitslos werden, wird geprüft, ob der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen ist. Wenn ja, dann erhalten Sie die Arbeitsmarktrente (volle EMR) wieder. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Müsliam 05.12.2017 | 13:19
Ich hätte da noch eine Frage, was bedeutet "verschlossenener Arbeitsmarkt", was müsste sich auf dem Arbeitsmarkt ändern damit er nicht mehr als verschlossen gilt??
Schorscham 05.12.2017 | 14:06
Müsli schrieb

Ich hätte da noch eine Frage, was bedeutet "verschlossenener Arbeitsmarkt", was müsste sich auf dem Arbeitsmarkt ändern damit er nicht mehr als verschlossen gilt??

Es reicht aus, wenn die Bundesagentur für Arbeit eine positive Einschätzung bezüglich der Vermittlungschancen abgibt. Dabei ist es unerheblich, ob tatsächlich kurzfristig ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Arbeitslosen ohne "Arbeitsmarktrente" ergeht es auch nicht besser. MfG
Schorscham 05.12.2017 | 15:04
Müsli schrieb

Hallo Schorsch,

wann und wo wird eine solche Einschätzung abgegeben, steht das einmal pro Jahr in der Zeitung, oder erfahre ich das anderweitig aus den Medien? Ist diese Einschätzung eine allgemeine oder auf bestimmte Berufsgruppen getroffene? Wird man vllt von der DRV persönlich benachrichtigt, dass der Arbeitsmarkt wieder offen ist? Sorry, für mich eine völlig neue Materie.

Und an Angela, doofe Antwort und kein bisschen hilfreich.

Mehrere Szenarien sind denkbar. Verbindlich sind in jedem Fall die Vorgaben des Gesetzgebers, der den allgemeinen (Teilzeit)Arbeitsmarkt jederzeit als entspannt einschätzen kann. Dann ist es möglich, dass seitens der DRV unter Mitwirkung der BA individuell geprüft wird, wie der Arbeitsmarkt in bestimmten Regionen aussieht. (In Süddeutschland sind die Job-Chancen erheblich beser als beispielsweise in Norddeutschland.) Viele RV-Träger, (vielleicht sogar die meisten), verzichten auf Einzelfallprüfungen und gehen stattdessen grundsätzlich von einer Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes aus. Aber natürlich nur so lange, bis neue Weisungen aus der Chef-Etage oder vom Gesetzgeber kommen. Einheitliche Regeln, insbesonders Tabellen oder Formeln, mit deren Hilfe man die Job-Chancen ermitteln kann, gibt es nicht. MfG
Müsliam 05.12.2017 | 14:39
Hallo Schorsch, wann und wo wird eine solche Einschätzung abgegeben, steht das einmal pro Jahr in der Zeitung, oder erfahre ich das anderweitig aus den Medien? Ist diese Einschätzung eine allgemeine oder auf bestimmte Berufsgruppen getroffene? Wird man vllt von der DRV persönlich benachrichtigt, dass der Arbeitsmarkt wieder offen ist? Sorry, für mich eine völlig neue Materie. Und an Angela, doofe Antwort und kein bisschen hilfreich.
Fastrentneram 05.12.2017 | 16:17
Frage123 schrieb

Hallo, natürlich stimmt meine Aussage. Seit 2015 bekomme ich eine unbefristete Arbeitsmarktrente. Lesen was auf meinem Rentenbescheid steht, kann ich schon!

Ihre Aussage kann so nicht stimmen. Arbeitsmarktrenten sind immer befristet! Sie dürfen nur unter 6 Stunden täglich arbeiten und sollten Ihre Hinzuverdienstgrenzen einer teilweisen EM-Rente einhalten. Die Beschäftigungsaufnahme müssen Sie Ihrem RV-Träger melden. Sollten Sie die neue Beschäftigung aufgeben, wird erneut geprüft, ob Ihnen eine Arbeitsmarktrente zusteht.
Hallo, natürlich stimmt meine Aussage. Seit 2015 bekomme ich eine unbefristete Arbeitsmarktrente. Lesen was auf meinem Rentenbescheid steht, kann ich schon!
Lesen Sie einfach die weiteren Antworten, vielleicht verstehen Sie ja dann, dass eine Arbeitsmarktrente immer nur befristet gezahlt wird. Das unbefristet kann sich nur auf Ihre teilweise EM-Rente beziehen.
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