Hallo Schorsch,
da der Rentenversicherungsträger an den vor Gericht geschlossenen Vergleich gebunden ist, wird Ihnen in der nächsten Zeit vermutlich der Bescheid über die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugehen.
Sie können jedoch nach Erhalt des Bescheides einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Bei Ablehnung steht Ihnen der Rechtsweg wieder offen!