Hallo Herbert,
solange Sie den Arbeitsplatz nur "formal" inne haben, ohne darauf auch zu arbeiten, hat das mit der Arbeitsmarktrente schon seine Richtigkeit. Man hat bei Ihnen festgestellt, dass Sie aus medizinischer Sicht zwar noch mindestens 3 Stunden, aber nicht mehr 6 Stunden arbeiten können. Solange Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz mit einer täglichen Arbeitszeit von 3 bis unter 6 Stunden haben, gilt der Arbeitsmarkt für Sie als verschlossen.
Das beantwortet eigentlich auch schon Ihre zweite Frage. Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Anpassung der Arbeitszeit vereinbaren, dann dürfte bei einer täglichen Arbeitszeit von mind. 3 Stunden nur noch die teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt werden.
Eine Arbeitszeit von weniger als 3 Stunden am Tag und mit einem Verdienst im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen dürfte higegen nicht rentenschädlich sein.