Hallo Meiermann,
das kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.
Entspricht die Tätigkeit nicht Ihrem Restleistungsvermögen, wird ggf. geprüft, ob Sie diese Tätigkeit auf Kosten Ihrer Gesundheit ausüben oder ob sich Ihr Leistungsvermögen soweit gebessert hat, dass Ihnen die bewilligte Rente dem Grunde nach nicht mehr zusteht.
Ist letzteres der Fall müssen Sie - sofern Sie die Tätigkeit irgendwann nicht mehr ausüben können - einen komplett neuen Antrag stellen. Bitte lassen Sie sich unbedingt vorher von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell und ausführlich beraten.