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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente aufgeben und Vollzeitjob. Was bei Abbruch? Wieder Arbeitsm.rente?

von Meiermann20.07.2020 | 08:48
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7 Antworten

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Guten Tag. Seit 10 Jahren beziehe ich (50) eine Arbeitsmarktrente. Also volle EMR auf Zeit (bisher immer für 3 Jahre verlängert). Nun hört man oft, dass bei einer Arbeitsaufnahme (auch Minijob bei eingehaltenen Vorschriften) diese überprüft und ggf. gekürzt wird. Deshalb überlege ich, dass ich gleich einen Teilzeit oder sogar Vollzeitjob (welchen ich mir zutraue) suche. Mir ist klar, dass sich meine Rente dadurch halbiert bzw. ganz gestrichen wird. Aber: Falls ich den Teilzeitjob (bei halber EMR) nicht packe, muß ich dann wieder einen neuen Antrag auf Rente einreichen? Wie würde diese Rente dann berechnet? Oder wird einfach geschaut, welche Rente ich vor diesem Arbeitsversuch hatte und wieder "freigeschalten"? Wie wird soetwas geregelt, wenn man aus der Rente wieder auf eigene Faust in den ARbeitsmarkt möchte, und ggf. scheitert? Da muß es doch eine Richtlinie geben. PS: ALG1 würde mir zustehen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Meiermann,

das kommt immer auf die Umstände des Einzelfalles an.

Entspricht die Tätigkeit nicht Ihrem Restleistungsvermögen, wird ggf. geprüft, ob Sie diese Tätigkeit auf Kosten Ihrer Gesundheit ausüben oder ob sich Ihr Leistungsvermögen soweit gebessert hat, dass Ihnen die bewilligte Rente dem Grunde nach nicht mehr zusteht.

Ist letzteres der Fall müssen Sie - sofern Sie die Tätigkeit irgendwann nicht mehr ausüben können - einen komplett neuen Antrag stellen. Bitte lassen Sie sich unbedingt vorher von Ihrem Rentenversicherungsträger individuell und ausführlich beraten.

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6 Antworten

Petra55am 22.07.2020 | 10:51
Hallo, schade dass du noch keine Antwort bekommen hast. Mir geht es genauso - ich würde auch gerne wieder arbeiten, habe aufgrund Krankheit meinen Job verloren, müsste also neu anfangen. Dann gibt es auch keine Wiedereingliederung - also top oder flop. Und wenn es dann gesundheitlich nix wird - wie geht es dann weiter? Gleiche EMR, neuer Antrag, neue Gutachten, neue Berechnung? Vielleicht bekommen wir ja noch eine Antwort.. Schöne GRüße Petra
Petra55am 22.07.2020 | 13:25
Hallo Mini, danke für die Rückmeldung. Eine Frage noch dazu: auf welcher Basis berecht die Agentur für Arbeit dann das ALG1? Zählt dann die EM-Rente als Basis oder das alte Einkommen vor krankheit? Wäre ein Riesenunterschied. Viele Grüße, Petra
Schadeam 22.07.2020 | 13:23
Wenn Sie sich die Arbeit in Vollzeit und wieder arbeiten gehen zutrauen, müssen Sie damit rechnen keine Rente mehr zu bekommen. Was dann - aktuell oder irgendwann später - wenn Sie nun wieder erwerbsgemindert sind geprüft wird, entscheidet der individuelle Einzelfall. Da ist nichts zu 100% vorhersehbar! Das kann jeder medizinische Dienst anders sehen. No risk, no fun! oder Vielleicht ist der Spatz auf der Hand besser als die Blinde im Be..?
Miniam 22.07.2020 | 12:04
Hallo, ich habe das durch, fängt alles wieder von vorne an, bei wurde NULL KOMMA NULL in die alten Akten geschaut und lediglich das jetzige bewertet und beurteilt und natürlich abgelehnt. Das ist wirklich ein Glücksspiel, hätte ich das vorher gewusst hätte ich anders gehandelt!! Jetzt hänge ich beim Jobcenter..... :-(
Arthuram 22.07.2020 | 13:36
Das Alg wird nach längerem Rentenbezug fiktiv ermittelt, je nach Ihrer Qualifikation. Die Stufen reichen von Hochschule bis ungelernt und berücksichtigt wird nicht die Ausbildung an sich, sondern nachdem was Sie momentan leisten können und wie Sie vermittelbar sind.
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