Hallo Tanja,
da bei der Beantwortung dieser Frage auch tarifliche oder arbeitsvertragliche Fragen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen können, dann müsste aber ggfs. aus dem Rentenbescheid zu erkennen sein, ob bei der Rentenbewilligung der Arbeitsmarkt geprüft worden ist, können wir hier keine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen.
Für den Fall, dass aber eine Prüfung nicht stattgefunden hat, sollten Sie einen Antrag stellen, mit der Bitte zu prüfen, ob Ihnen die volle EM-Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes zusteht.