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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente automatisch oder beantragen?

von Tanja19.06.2014 | 21:34
1241 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte befristet EM-Rente für die nächsten zwei Jahre. Aufgrund der Erkrankung ansich (MS) ist von keiner Besserung auszugehen und deshalb mit einer weiteren Befristung oder Entfristung zu rechnen. Mein Arbeitgeber hat mir gekündigt, weshalb ich mich bereits seit 7 Monaten erfolglos bewerbe. Ende Juni endet nun mein Beschäftigungsverhältnis und ich bin arbeitslos. natürlich bewerbe ich mich weiter, aber die Chancen sehe ich doch eher schlecht, nach so vielen abgelehnten Bewerbungen. in meiner Selbsthilfegruppe sagte mir jetzt jemand, dass es eine sogenannte Arbeitsmarktrente gäbe, wenn ich arbeitslos bin und absolut keine Stelle finde. muss ich diese Rente extra beantragen oder macht das dann das Arbeitsamt? ist diese Rente an bestimmte Bedingungen geknüpft? muss ich erst eine gewisse Zeit arbeitslos sein oder wird die Zeit seit der Meldung beim Arbeitsamt mit angerechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tanja,

da bei der Beantwortung dieser Frage auch tarifliche oder arbeitsvertragliche Fragen zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Rolle spielen können, dann müsste aber ggfs. aus dem Rentenbescheid zu erkennen sein, ob bei der Rentenbewilligung der Arbeitsmarkt geprüft worden ist, können wir hier keine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes vornehmen.

Für den Fall, dass aber eine Prüfung nicht stattgefunden hat, sollten Sie einen Antrag stellen, mit der Bitte zu prüfen, ob Ihnen die volle EM-Rente wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes zusteht.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 19.06.2014 | 23:27
Zunächst sollten Sie uns verraten ob Sie die volle oder die halbe Rente erhalten. Eigentlich müsste es die teilweise Rente sein, bei voller Rente würde die Frage keinen Sinn ergeben.
Tanjaam 20.06.2014 | 08:38
ja es ist die halbe Rente.
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