Solange Sie keinen leidensgerechten Arbeitsplatz inne haben, bekommen Sie als medizinisch teilweise erwerbsgeminderter Versicherter die volle Erwerbsminderungsrente, eine Kündigung würde daran nichts ändern.
Ob Sie kündigen wollen, ist Ihre eigene Entscheidung, hierbei könnten durchaus die Anmerkungen von "Besserwisser" bei der Abwägung eine Rolle spielen. Die Frage der Kündigung ist jedoch keine Frage der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern Arbeitsrecht.