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Arbeitsmarktrente, Detailklärung

von Herz195210.12.2015 | 14:48
2145 Ansichten
14 Antworten
Was ist bei der Arbeitsmarktrente außer Beschränkung der Arbeitszeit auf 3 - 6 Stunden noch relevant. Der verschlossene Teil-Arbeitsmarkt ist soweit auch klar. Wie es mit dem persönlichen Leistungsprofil für diese Zeit. Kann es sein, dass der Markt im gleichen Bezirk für den einen verschlossen sein kann und für den anderen nicht? Zum Beispiel wegen unterschiedlicher Restleistungsprofile körperlicher, seelischer oder geistiger Art während dieser 3 - 6 Stunden? Arbeiten nur im Sitzen, Arbeiten nur leichter Art, Arbeiten wechselnd im Sitzen und im Stehen, vielleicht noch freie Pauseneinteilung usw.

14 Antworten

Schorscham 10.12.2015 | 14:57
Herz1952 schrieb

Ich Entschuldige Mich in aller Form für den Mist den Ich geschrieben habe.

Ich habe die Blauen mit den grünen Pillen verwechselt.

Selbstverständlich kann es zutreffen, dass ein teilweise Erwerbsgemindeter einen Arbeitsplatz hat, obwohl der Teilzeitarbeitmarkt in dieser Region offiziell als verschlossen gilt. Ihre Frage klingt etas seltsam.
Herz1952am 10.12.2015 | 15:18
Hallo Schorsch, Ich habe auch gelesen, dass, wenn der Antragssteller noch einen Teilzeitarbeitsplatz innehat, er praktisch keine sog. Arbeitsmarktrente (volle) bekommt. Warten wir mal ab, was ein Experte zu meiner Frage meint, die darauf abzielt, ob für den einen der AM verschlossen ist, weil er nicht die Arbeiten verrichten kann wie ein anderer (gesundheitliche) Gründe, die dieser wegen andersartigen Einschränkungen verrichten kann. Es soll auch, wie ich gelesen habe immer der "Einzelfall" berücksichtigt werden. Ich bin halt wissbegierig auf die Antwort.
Herz1952am 10.12.2015 | 15:22
Ergänzung erster Satz, er müsste eigentlich eine Teilrente bekommen, aber keine Arbeitsmarktrente.
=//=am 10.12.2015 | 15:49
Herz1952 schrieb

Ich Entschuldige Mich in aller Form für den Mist den Ich geschrieben habe.

Ich habe die Blauen mit den grünen Pillen verwechselt.

Auszug aus der rechtlichen Arbeitsanweisung der DRV (sinngemäß): Wenn jemand ein Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden UND er auch einen Teilzeitarbeitsplatz inne hat, steht ihm die volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) nicht zu, sondern nur die teilweise EM-Rente. Muß er aus medizinischen Gründen den Teilzeitarbeitsplatz aufgeben (z.B. weil der Arbeitgeber ihn mit seinen diversen Handicaps gar nicht mehr beschäftigen kann), steht ihm die volle EM-Rente zu. Bei "meiner" DRV (Westdeutschland) wird bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit NICHT gesondert über die AfA geprüft, ob es in diesem Bezirk Teilzeitarbeitsplätze gibt oder nicht. Der Arbeitsmarkt gilt als verschlossen. Solange ALO besteht und keine Beschäftigung ausgeübt wird, wird die volle AM-Rente gezahlt. Der Arbeitsmarkt ist aber für den Versicherten NICHT VERSCHLOSSEN, der trotz eines ärztlicherseits festgestellten Leistungsvermögens von tgl. 3 - unter 6 Stunden tgl. 6 Stunden oder länger und insofern auf Kosten seiner Restgesundheit arbeitet. Auch wenn sein Arbeitsplatz, gemessen an der tgl. Arbeitszeit, nicht seinem Leistungsvermögen entspricht, steht dies der Annahme von "Arbeitslosigkeit" aufgrund eines verschlossenen Arbeitsmarktes entgegen und es besteht nur ein Anspruch auf eine teilweise EM-Rente. Deshalb ist es immer sehr wichtig, dass bei einer Arbeitsmaerktrente die Arbeitszeit von BIS ZU 6 Stunden nicht überschritten wird. Ich kann nur noch soviel dazu sagen, dass man früher - vor ca. 40 Jahren! - tatsächlich in jedem Fall über das Arbeitsamt prüfen musste, ob der Arbeitsmarkt für den Einzelnen verschlossen war. Das geht heute aufgrund der unzähligen Fälle eigentlich nicht mehr. Ob andere RV-Träger genauso entscheiden, weiß ich nicht.
Herz1952am 10.12.2015 | 15:59
Danke an =//=, für die ausführliche Antwort.
=//=am 10.12.2015 | 16:20
Aber gerne. ;-) Es ranken so viele Gerüchte und Falschmeldungen um diese "sagenumwobene Arbeitsmarktrente", hoffentlich konnten diese jetzt zumindest ein bisschen ausgeräumt werden. :-) Wer es noch genauer wissen will, dem empfehle ich die rechtliche Arbeitsanweisung der DRV zu § 43 Sozialgesetzbuch VI.
Heiko W.am 10.12.2015 | 20:45
=//= schrieb

Aber gerne. ;-)

Es ranken so viele Gerüchte und Falschmeldungen um diese "sagenumwobene Arbeitsmarktrente", hoffentlich konnten diese jetzt zumindest ein bisschen ausgeräumt werden. :-)

Wer es noch genauer wissen will, dem empfehle ich die rechtliche Arbeitsanweisung der DRV zu § 43 Sozialgesetzbuch VI.

Bei der DRV Nordbayern sowie bei der DRV Bayern Süd gilt der Arbeitsmarkt nicht grundsätzlich als verschlossen. (Laut Statistik gibt es hier fast Vollbeschäftigung.) Kollegiale Grüße
Herz1952am 10.12.2015 | 22:32
Hier ist der Link, den ich meinte: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Allerdings geht es hier um die befristete Rente (was ja auch eine Arbeitsmarktrente sein könnte). Das gute an der Sache ist, dass ich jetzt ohne "schlechtes Gewissen" wegen evtl. falscher Angaben und Sozialbetrug schlafen kann (smile). Ich nehme jetzt einfach an, dass er durch die "Arge" "aufgestockt wurde, obwohl da so eine komische Frage war wegen Vermögen. War halt ein "Einheitsbogen" für alle Fälle, basta. Vielen Dank an alle, die mir eine ruhige Nacht bescheren wollen und allen eine gute Nacht.
Schorscham 10.12.2015 | 23:33
Herz1952 schrieb

Ich Entschuldige Mich in aller Form für den Mist den Ich geschrieben habe.

Ich habe die Blauen mit den grünen Pillen verwechselt.

Zitat aus Ihrem verlinkten Beitrag: "Leider ist diese zu gering um meine laufenden Kosten zu decken und ich zu krank um etwas dazu zu verdienen." Steht dort irgendetwas von "Arbeitsmarktrente"? Um das aus der Frage herauszulesen, bedarf es schon einer ausgeprägten Fantasie. Und dass eine "Arbeitsmarktrente" im Rentenbescheid als "Rente wegen voller Erwerbsminderung" bezeichnet wird, ändert nichts an der Tatsache, dass real nur eine "teilweise Erwerbsminderung" vorliegt. Völlig egal, ob der Hinweis, dass es sich um eine "Arbeitsmarktrente" handelt, erst auf Seite 2 steht oder sofort auf Seite 1 in der ersten Zeile. Die meisten JobCenter-/Sozialamt-SB sind zwar bei ihrer Kundschaft nicht besonders beliebt aber trotzdem nicht dämlich. ;-)
Herz1952am 11.12.2015 | 10:52
Hallo Schorsch, die Fantasie hat sich im Beitrag "Aufstockung Arbeitsmarktrente" schon geklärt. Ich hatte nur Angst, dass wir bei der Aufstockung der EM-Rente (Arbeitsmarkt) etwas falsch gemacht haben könnten. Ich dachte er hätte Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, bei dem auch das Vermögen der Eltern eine Rolle spielt. Außerdem hat er wahrscheinlich Vermögen und Einkommen durcheinandergebracht, aus welchem Grund auch immer. Ich hatte damals ein Blankoformular angesehen, in dem das Wort Vermögen (bezogen auf Unterhaltspflichtige vorkam. Sein Antragsformular habe ich eigentlich gar nicht gesehen. Er hat wohl weiterhin bei der ersten Rente (AM-befristet) Leistungen vom JC bezogen. Ich habe schon damals wahrscheinlich nur an befristete Rente gedacht, weil da tatsächlich das Sozialamt zuständig gewesen wäre. Aber heute morgen las ich die ultimative Antwort auf alle diese "Probleme": "Das System ist komplex, aber jedes System ist komplex, weil Fußball nun mal komplex ist." Das hat Roger Schmidt, Trainer von Bayer Leverkusen nach dem 1:1 gegen Barcelona und dem Ausscheiden aus der Champions League gesagt. (SMILE).
Herz1952am 11.12.2015 | 15:51
Herz1952 schrieb

Ich Entschuldige Mich in aller Form für den Mist den Ich geschrieben habe.

Ich habe die Blauen mit den grünen Pillen verwechselt.

Ich Entschuldige Mich in aller Form für den Mist den Ich geschrieben habe. Ich habe die Blauen mit den grünen Pillen verwechselt.
Gackiam 12.12.2015 | 17:45
Ich Entschuldige Mich in aller Form für den Mist den Ich geschrieben habe. Ich habe die Blauen mit den grünen Pillen verwechselt.
Aha, hat also der Groko doch Rente!
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