Sie dürfen monatlich bis 450,- EUR und ab dem 01.07.17 jährlich 6300,- EUR hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Sie dürfen tägl. unter 3 Std. bzw. wöchentl. unter 15 Std. arbeiten, um die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage weiterhin zu beziehen.
Sollten Sie mehr arbeiten, bestünde bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden nur noch ein Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Dies wäre die Hälfte der vollen EM-Rente.