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Experten-Antwort

arbeitsmarktrente hinzuverdienst

von frank birken14.02.2017 | 14:26
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5 Antworten

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hallo noch mal eine frage an das experten team drv hatte de gesetzes text nicht richt verstanden darf ich 450 euro brutto verdienen und 3 std am tag arbeiten oder nur2,5 std arbeiten am tag und 14,9 std die woche oder 15 std die woche um hilfe wäre ich dankbar ich erhalte eine arbeitsmarktrente auf zeit voll erwerbsgemindert 3 bis unter6 std

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie dürfen monatlich bis 450,- EUR und ab dem 01.07.17 jährlich 6300,- EUR hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Sie dürfen tägl. unter 3 Std. bzw. wöchentl. unter 15 Std. arbeiten, um die volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage weiterhin zu beziehen.

Sollten Sie mehr arbeiten, bestünde bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden nur noch ein Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente. Dies wäre die Hälfte der vollen EM-Rente.

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4 Antworten

Eibeam 14.02.2017 | 16:52
Hallo, war ein bißchen viel Text vom expertenteam und nicht Eindeutig. Also ich würde da vorsichtig sein. Sie erhalten aufgrund des verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente). Man könnte es auch so sehen, wenn Sie auf 450 Euro arbeiten, dann könnte die Arbeitsmarktrente entzogen werden. Mal schauen was Sie diesmal für eine Antwort erhalten. Mfg
Lorbeeram 14.02.2017 | 17:27
Nachtrag; Ausschluss der Arbeitsmarktrente bei Ausübung einer Beschäftigung Besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Arbeitsmarktrente, also auf die volle Rente, und übt der Versicherte eine abhängige Beschäftigung von mindestens drei Stunden täglich aus, kommt keine Zahlung der Arbeitsmarktrente in Frage. Mit der Arbeitsmarktrente soll das durch die teilweise Erwerbsminderung entfallende Entgelt voll ausgeglichen werden. Wird eine Beschäftigung von mindestens drei Stunden täglich ausgeübt, schließt dies den Anspruch auf die arbeitsmarktbedingte Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente) aus. Anders stellt sich die Situation dar, wenn eine Beschäftigung weniger als drei Stunden täglich ausgeübt wird. Dies ist rentenunschädlich, jedoch kann der Hinzuverdienst zu einer entsprechenden Rentenminderung führen. Mfg
XYZam 13.07.2018 | 19:51
Was Die Arbeitsstunden betrifft, ist die Antwort klar, man darf unter 15 Stunden/Woche arbeiten, damit die Arbeitsmarktrente nicht wegfällt. Bei den Beträgen steht aber nur "Rente". Bei der vollen EM wegen Krankheit kann man 6300,00 Euro brutto im Jahr dazuverdienen, ohne Abzüge bei der Rente. Kann man tatsächlich auch bei einer Arbeitsmarktrente bis 6300,00 Euro brutto im Jahr dazuverdienen, ohne dass die Arbeitsmarktrente gekürzt wird, oder gar komplett wegfällt? Da hätte ich gerne eine konkretere Auskunft. Vielen Dank.
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