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Experten-Antwort

arbeitsmarktrente---krankschreibung?

von martina meier06.09.2010 | 21:29
5622 Ansichten
6 Antworten

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entschuldigung , ich hätte eine frage. ich habe voller erwerbsminderungsrente erhalten, aber nicht nur aufgrund meiner erkrankungen sondern auch wegen der situation auf dem arbeitsmarkt. ich bin auf der reha mit 3-6 std. begutachtet worden. nun habe ich zwar die volle emr erhalten, aber es ist eben die "sog. arbeitsmarktrente". ich bin aber nicht arbeitsfähig, habe eine angststörung und depressionen und traue mich kaum aus dem haus. eigentlich reicht es ja, weil ich erstmal noch zwei jahre diese rente bekomme. aber ich habe angst, weil ich überhaupt nicht arbeitsfähig bin, nicht mal diese 3-6 std. eigentlich hätte ich anders begutachet werden müssen. aber es stand drin, nach ausreichender stabilisierung dann auf dem allg. arbeitsmarkt 3-6 std. meine frage ist nun, macht es sinn, eine krankmeldung zu haben? weil ich z.zt. arbeitsunfähig bin, komplett! damit ich später bei einer erneuten begutachtung nachweisen kann, daß ich nicht arbeitsfähig bin. und auch für meinen arbeitgeber. da das arbeitsverhältnis ruht. wegen evtl. urlaubsanspruch, der nur bei arbeitsunfähigkeit gilt. und ich glaube eben, so eine arbeitsmarktrente ist nicht so! vielen dank für antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Erwerbminderungsrente auf Zeit einen Antrag auf Weitergewährung der Rente zu stellen.

Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Ihr Leistungsvermögen gleich geblieben ist oder sich geändert hat.

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5 Antworten

Opa Joam 06.09.2010 | 22:32
Rentener können nicht krankgeschrieben werden.
Klemensam 07.09.2010 | 08:33
Krankmeldungen für Rentner sind sinnlos und werden auch von keinem Arzt ausgestellt. Dem - noch - Arbeitgeber brauchen Sie eine Krankmeldung ( also einen " gelben Schein " ) nur innerhalb der 6 wöchigen Lohnfortzahlung vorlegen - danach sowieso nicht ( nie ) mehr. Ihre Sorgen hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit sind also völlig unbegründet, da Sie ja als Rentner erwerbsunfähig sind - was der Arbeitsfähigkeit weit übergeordnet ist. Wer Erwerbsunfähigkeit ist, ist auch gleichzeitig natürlich Arbeitsunfähig. Umgekehrt ist dies nicht der Fall. Für eine spätere Verlängerung der Rente oder eine Begutachtung ist es nur wichtig , das Sie weiter in Behandlung sind und bleiben, damit ihnen ihr Arzt später einen von der RV angeforderten ärztlichen Befundbericht auch aktuell dann ausfüllen kann. Dort wird dann genauestens vermerkt wie es um ihren Gesundheitszustand bestellt ist.
martina meieram 07.09.2010 | 10:17
vielen dank für die antworten! aber ich bin ja nicht erwerbsunfähig sondern erwerbsgemindert. und das auch nur mit einem restleistungsvermögen lt. drv von 3-6 std. und da ist der knackpunkt für mich. ich bin gerade wieder sehr depressiv und habe meine angststörung massiv. trau mich nicht aus dem haus. deswegen habe ich gefragt. weil meine restleistung zumindes jetzt im moment garnicht vorhanden ist. vielen dank
Klemensam 07.09.2010 | 15:30
Beim nächsten Rentenverlängerungsnatrag sollten Sie jedoch massiv darauf drängen und alles daran setzen , das Sie als voll erwerbsgemindert aus rein med. Gründen ( unter 3 Stunden ) eingestuft werden. Dann ist diese Arbeitsmarktrente Geschichte und Sie brauchen sich deshalb dann keine Sorgen mehr zu machen. Stellen Sie den kommenden Verlängerungsantrag gleich mit Hilfe des VdK/SoVD oder eines Fachanwaltes. Das erhöht die Chancen auf eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen ungemein. o.g. Institutionen würden Sie bei Ablehnung dann auch im Widerspruchsverfahren und event. sich dann noch anschließendem Sozialgerichtsverfahren gegenüber der RV rechtlich vertreten. Wer aufgibt hat schon verloren. Kämpfen ist angesagt. Bitte immer daran denken. Alles Gute für Sie.
Klemensam 07.09.2010 | 15:24
Zitat von martina meier anzeigenausblenden
Früher hiess es erwerbsunfähig - heute erwerbsgemindert. Ist also dasselbe ! Machen Sie sich keine unnötigen Sorgen. Wenn Sie in regelmässiger fachärztlichen psychiatrischer Behandlung sind und bleiben, ist dies Beweis genug das Sie krank, arbeitsunfähig und erwerbsgemindert sind.
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