Hallo Philip,
wenn Sie mindestens drei Stunden, aber nur noch weniger als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein können
und gleichzeitig arbeitslos sind, weil ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können Sie
Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Das bedeutet, Sie können dann wegen des
verschlossenen Arbeitsmarktes eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, auch wenn Sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind.
Ob tatsächlich kein zumutbarer Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden konnte und somit der Teilzeitarbeitsmarkt als verschlossen gilt, muss im Einzelfall individuell geprüft werden.