Hallo Fighter,
wenn Sie unter 15 Stunden wöchentlich bleiben und die Arbeitszeit vernünftig verteilt wird (nicht 2x 7,5 Std. z.B.) gibt es keine Veranlassung Ihre Arbeitsmarktrente zu überprüfen. Geht die Arbeitszeit darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Grundanspruch, der nun mal am zeitlichen Leistungsvermögen hängt.
Das dürfte schwierig werden, wenn eine Tätigkeit über der Zeitgrenze ausgeübt wird, da dann von einer leidensgerechten Tätigkeit auszugehen ist. Versuche die Arbeitszeit in diesen Bereich zu steigern sollten, wie von Abschläge bereits ausgeführt, immer mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung