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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente minijob

von Fighter13.09.2022 | 18:04
499 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe mich viel informiert und habe bereits auch wichtige Informationen, dennoch habe ich arge Bauchschmerzen bei dem Thema. Ich erhalte eine EM Arbeitsmarktrente, die auch verlängert wird. Nun habe ich einige Vorstellungsgespräche gehabt und irgendwann wird hoffentlich (oder auch nicht?) ein Vertrag vorliegen. Nun kann man natürlich eine gewisse Summe hinzuverdienen, das ist mir bewusst. Wird meine Rente gekürzt, wenn ich einen Minijob anfange? Ich beweise mit einer Arbeitsstelle doch, dass der Markt nicht als verschlossen gilt? Es geht hier nicht um die 520 Euro pro Monat, die rentenunschädlich sind, sondern, dass ich zeige, hey ich habe einen Minijob. Kann die Rente meine EM auf eine Teilrente kürzen? Trotz minijob, aber Beweis, dass es Arbeit gibt? Ich bin mir wirklich unsicher.... Ich hoffe, man hat verstanden, was ich meine. Liebe Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fighter,

wenn Sie unter 15 Stunden wöchentlich bleiben und die Arbeitszeit vernünftig verteilt wird (nicht 2x 7,5 Std. z.B.) gibt es keine Veranlassung Ihre Arbeitsmarktrente zu überprüfen. Geht die Arbeitszeit darüber hinaus stellt sich die Frage nach dem Grundanspruch, der nun mal am zeitlichen Leistungsvermögen hängt.

Das dürfte schwierig werden, wenn eine Tätigkeit über der Zeitgrenze ausgeübt wird, da dann von einer leidensgerechten Tätigkeit auszugehen ist. Versuche die Arbeitszeit in diesen Bereich zu steigern sollten, wie von Abschläge bereits ausgeführt, immer mit dem Rentenversicherungsträger abgestimmt werden.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

Victoram 13.09.2022 | 18:39
An sich heißt es immer, ein Minijob, mit dem man sich an Verdienst und Stundenzahl hält, ist in der Regel Rentenunschädlich. Soweit die Theorie. Sie selbst könnten theoretisch sogar Teilzeit, da Sie eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert sind und nur keine solche Stelle haben. Sie müssen die Arbeitsaufnahme der RV melden und dann wird sich zeigen, wie diese reagiert. Man kann es wirklich nicht zielgenau voraussagen. Kann sein, sie winkt milde ab, oder aber nicht. In meinem Rentenbescheid steht ganz klar geschrieben, wir sind von Zeit zu Zeit ODER bei einer Arbeitsaufnahme verpflichtet zu überprüfen, dass ist mir persönlich Warnung genug, um da nichts wegen ein paar Pimperlingen zu riskieren.
Fighteram 13.09.2022 | 21:08
Zitat von Victor anzeigenausblenden
Hallo, ich habe mich viel informiert und habe bereits auch wichtige Informationen, dennoch habe ich arge Bauchschmerzen bei dem Thema. Ich erhalte eine EM Arbeitsmarktrente, die auch verlängert wird. Nun habe ich einige Vorstellungsgespräche gehabt und irgendwann wird hoffentlich (oder auch nicht?) ein Vertrag vorliegen. Nun kann man natürlich eine gewisse Summe hinzuverdienen, das ist mir bewusst. Wird meine Rente gekürzt, wenn ich einen Minijob anfange? Ich beweise mit einer Arbeitsstelle doch, dass der Markt nicht als verschlossen gilt? Es geht hier nicht um die 520 Euro pro Monat, die rentenunschädlich sind, sondern, dass ich zeige, hey ich habe einen Minijob. Kann die Rente meine EM auf eine Teilrente kürzen? Trotz minijob, aber Beweis, dass es Arbeit gibt? Ich bin mir wirklich unsicher.... Ich hoffe, man hat verstanden, was ich meine. Liebe Grüße
An sich heißt es immer, ein Minijob, mit dem man sich an Verdienst und Stundenzahl hält, ist in der Regel Rentenunschädlich. Soweit die Theorie. Sie selbst könnten theoretisch sogar Teilzeit, da Sie eigentlich nur teilweise erwerbsgemindert sind und nur keine solche Stelle haben. Sie müssen die Arbeitsaufnahme der RV melden und dann wird sich zeigen, wie diese reagiert. Man kann es wirklich nicht zielgenau voraussagen. Kann sein, sie winkt milde ab, oder aber nicht. In meinem Rentenbescheid steht ganz klar geschrieben, wir sind von Zeit zu Zeit ODER bei einer Arbeitsaufnahme verpflichtet zu überprüfen, dass ist mir persönlich Warnung genug, um da nichts wegen ein paar Pimperlingen zu riskieren.
Guten Abend, im schlimmsten Fall wird doch die Rente gekürzt? Vielleicht in die teilweise umgewandelt? Leider sind es für mich keine pimberlinge, sondern viel Geld, das ich benötige. Man möchte einen Einstieg und dann irgendwann teilzeit. Ein Leben lang möchte ich persönlich keine Arbeitsmarktrente, außer mir geht es natürlich nicht gut.
Abschlägeam 13.09.2022 | 22:28
Hallo Fighter, da auch die 'Arbeitsmarktrente' eine volle EM-Rente ist, gelten in erster Linie die zeitlichen/finanziellen Einschränkungen die für volle EM-Rente auch gelten: unter drei Stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich/maximal 6.300 EUR brutto jährlich. Wobei im Zusammenhang mit dem III. Entlastungspaket der Bundesregierung über eine Erhöhung des maximalen jährlichen Freibetrages die Gesetzgebung in den nächsten Wochen erwartet wird. Hier sollten Sie die Nachrichten verfolgen. Wenn Sie also einen möglichen Nebenjob in diesem Zeit-/Einkommensrahmen 'starten', dürfte es keine Probleme geben. Damit Sie dies aber dann 'sicher' wissen, sollten Sie vor Aufnahme einer Beschäftigung der zuständigen DRV mitteilen, welche Art von Tätigkeit/wie hoch das Einkommen/ und den aktuellen Zeitrahmen. Fragen Sie dabei gleich an, wie genau es sich für SIE auswirkt, wenn Sie langsam die Arbeitszeit steigern würden, da Sie ja selbst erst einmal 'versuchen' wieder Fuß zu fassen. Dass ein dann höherer Verdienst die EM-Rente mindern kann dürfte Ihnen dabei klar sein. Was aber passiert, wenn Sie die Probezeit nicht 'überstehen'? Die Rente durch den Hinzuverdienst auf 'halbe' gesunken ist und Sie DANN erst feststellen 'uups, das wuppe ich auf Dauer aber doch nicht'. Verbindlich kann Ihnen dies also nur Ihre zuständige Rentenversicherung mitteilen. Und wird sicherlich eine für Sie akzeptable Regelung treffen, denn ein 'Minijob' allein bringt Sie 'so' noch nicht unbedingt wieder in einen 'unverschlossenen Arbeitsmarkt'. Und aus eigenem Interesse sollten Sie auch (soweit möglich) die potentiellen Arbeitgeber danach auswählen, dass diese Ihre 'Situation' berücksichtigen und mit diesem 'Stück für Stück steigern ebenfalls einverstanden wären. Sofern ein Arbeitsplatz dafür noch 'leidensgerecht' ausgestattet werden müsste, gibt es ja auch hierzu entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten, über die Sie (und/oder auch der Arbeitgeber) von Ihrer zuständigen DRV noch beraten und die dann ggfs. auch beansprucht werden können. Sollten Sie immer noch 'unsicher' sein, dann wenden Sie sich dennoch an Ihre zuständige DRV und klären dies zunächst 'theoretisch' (also ohne einen bestimmten Arbeitgeber in petto) trotzdem schon mal ab. Viel Erfolg und alles Gute!
Fighteram 15.09.2022 | 00:27
Hallo, Danke für die Nachricht. Wird mein zukünftiger Arbeitgeber früher oder später erfahren, dass ich eine erwerbsminderungsrente bekomme? Wird sich die Rente beim Arbeitgeber melden? Ob das so gut ankommt, kann ich mir schlecht vorstellen.
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