Guten Tag, Sun,
neben der "Arbeitsmarktrente", die der vollen Erwerbsminderungsrente entspricht, dürfen Sie nach der geltenden Rechtslage bis zu 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente deshalb gekürzt wird.
Allerdings hat ein weiteres Einkommen neben der Rente ggf. Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld II. Daher sollten Sie mit dem Jobcenter abklären, welche Leistungen Ihnen von dort bei einem Nebenverdienst noch gezahlt werden können.
Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, teilen Sie dies bitte Ihrem Rentenversicherungsträger mit.
Mit freundlichen Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung