Hallo Markus,
stellt sich im Rahmen der Prüfung des Leistungsvermögens des Antragstellers heraus, dass er noch mindestens 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann, wäre keine Rente wegen Erwerbsminderung zu zahlen. Ergibt sich jedoch, dass er noch zwischen 3 und 6 Stunden einsatzfähig ist, muss die Arbeitsmarktsituation in die Entscheidung einfließen.
Hier erfolgt eine konkrete Betrachtungsweise des Arbeitsmarktes. Ob für Sie eine Arbeitsmarktrente zu leisten ist, wäre in einem persönlichen Beratungsgesprächstermin in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung zu klären, da die Gewährung der jetzigen Rente auch auf anderen Tatsachen basieren kann.