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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente nach Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Verlust des Arbeitsplatzes

von EM-Rentner27.01.2025 | 19:44
370 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, könnten Sie bitte folgende Frage beantworten: Bezieher einer Arbeitsmarktrente nimmt an der Arbeitserpobung (§ 43 Abs. 7 SGB VI) teil. Im Anschluß verbleibt er im Arbeitsverhältnis und erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zuerkannt. Nach einige Zeit zeigt sich jedoch, dass der Rentenbezieher doch nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann. Lebt die Arbeitsmarktrente (volle Rente wegen Erwerbsminderung aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt) dann nahtlos nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder auf? Danke für Ihre Rückantwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EM-Rentner,

 

hier sollte ein Antrag auf Umwandlung der bisherigen Teilerwerbsminderungsrente in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt werden. Der Vorgang wird dann entsprechend geprüft und im Idealfall erfolgt eine nahtlose Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

EMam 27.01.2025 | 19:46
Nein, dann muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Maximilianeam 27.01.2025 | 21:20
Dann sollte versucht werden, dass Sie weiterhin arbeiten können und es bei der Teilrente belassen. Sie schaffen das
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