Hallo Patrick,
ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes zu zahlen ist, kann nur geprüft werden, wenn Sie einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen. Die derzeit ausgeübte Teilzeitbeschäftigung steht dieser Prüfung nicht von vornherein entgegen.