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Arbeitsmarktrente + Nebenjob

von Elisabeth F.22.05.2010 | 10:22
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6 Antworten

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Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Hierbei handelt es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente. Nun hat mir mein ehemaliger Arbeitgeber angeboten, ich könnte bei ihm in den Sommermonaten einen 400,- Euro-Job ausüben. Die Arbeitszeiten wären unterschiedlich, dies können an einzelnen Tagen mal 5 Stunden pro Tag sein, mal aber auch nur 3 Stunden pro Tag. Wenn ich diesen 400,- Euro-Job antreten würde, könnte sich dies negativ auf meine Rente auswirken? Z. B. das die Rentenversicherung dann auf einmal sagt, nun hat sie ja Arbeit, dann fällt auch die Vollrente weg? Weil angeben müsste ich meine Tätigkeit gegenüber der Rentenversicherung doch, oder.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Elisabeth F.,

die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung ist dem zuständigen Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen.

Solange das monatliche Entgelt nicht höher als 400 Euro ist, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass eine Arbeitszeit von 3 Stunden täglich bzw. 15 Stunden wöchentlich nicht überschritten wird, womit die Ausübung der geringfügigen Beschäftigung für den Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente ohne Auswirkungen ist.

Dem Rentenversicherungsträger steht es jedoch frei, im Einzelfall zu prüfen, ob bei der Ausübung der Beschäftigung die maßgeblichen Zeitgrenzen eingehalten werden.

5 Antworten

Rixam 22.05.2010 | 10:58
Auch bei einer sog. "Arbeitsmarktrente" ist ein Hinzuverdienst von 400 Euro ohne Einschränkungen - also Renten unschädlich - zulässig. Melden müssen Sie die Arbeitsaufnahme der RV in jedem Fall und unverzüglich.
Elisabeth F.am 22.05.2010 | 11:46
Und ggf. eine Arbeitszeit von 5 Std. pro Tag an vereinzelten Tagen schadet der Rente auch nicht?
Rixam 22.05.2010 | 12:31
Grundsätzlich kann die RV eine EM-Rente jederzeit und immer ( auch vor Ablauf der Befristung ) überprüfen. Dies geschieht gerade auch dann , wenn eine Arbeitsaufnahme gemeldet wird und hier gewisse " Anhaltspunkte " ( wie Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit durch Meldung des Arbeitgebers etc. ) der RV bekannt werden, die die Vermutung einer - eventuell - nicht mehr bestehenden EM aufkommen lassen. Jeder AG bekommt einen Fragebogen übersandt, indem er gegenüber der RV Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis ( Arbeitsstunden, Gehalt etc. ) des EM-Rentners machen muss ! Dies könnte dann eben eine Überprüfung ihrer Rente zur Folge haben. Eine Überprüfung innerhalb der Befristung ist aber sicher nicht die Regel , sondern die Ausnahme. Da Arbeitsmarktrenten ja grundsätzlich immer nur befristet gewährt werden, wird bei ihrem nächsten Verlängerungsantrag sowieso ihr Gesundheitszustand und damit ihre Erwerbsminderung geprüft. Die zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme könnte dann aber z.b. bei einer Begutachtung eine Rolle spielen und den Gutachter in seiner Entscheidung entsprechend beinflussen. Nach dem Motto : Wer 5 Stunden arbeiten kann, kann dies auch 6 Stunden.. Sollte aus med. Gründen ihre EM dann nicht mehr bestehen oder sich gebessert haben , wird die Rente möglicherweise nicht verlängert werden oder eben nur als Teilweise EM-Rente statt der vollen ausbezahlt werden. Eine Arbeitsaufnahme ueber das erlaubte Stundenmass hinaus, ist also immer ein gewisses Risiko.
KSCam 22.05.2010 | 12:10
Zunächst geht es mal nur um die 400 €. Aber wenn es ganz dumm für Sie läuft, bekommt die DRV irgendwie mit (über Arztberichte, Betriebsprüfung, weil Sie sich verplappern, Sie angezeigt werden, etc.), dass Sie zwischen 3 und 5 Stunden arbeiten können, also "quasi halbtags" und dann bräuchte man sich nicht wundern, wenn es nur noch die halbe Rente gäbe, weil man ja beweist, dass man in Teilzeit arbeiten kann und einen Job hat. Aber ob es so kommt, weiß im Voraus niemand. Auf der sicheren Seite sind Sie m.E., wenn Sie z.B. im Arbeitsvertrag die Höchstarbeitszeit auf täglich 3 Stunden vereinbaren und das auch einhalten - oder Ihr Anliegen schriftlich der DRV schildern und eine Zusage bekommen, dass ein "gelegentliches Überschreiten (was immer das dann ist) in Ihrem Fall nicht zum Verlust der halben Rente führt.
Jackam 23.05.2010 | 20:03
Wenn man z. B. dienstags + donnerstags je 5 Stunden arbeitet = 10 je Woche, dann heißt das keinesfalls, dass man t ä g l i c h 5 Stunden arbeiten kann. Solange man 14,99 Stunden pro Woche nicht überschreitet, ist das - was hier geredet wird - Angstmacherei. Es kann therpeutisch von Vorteil sein (und finanziell bei einer geringen EM-Rente auch), wenn man einen Minijob bis 400,00 Euro monatlich ausübt. Der ist rentenunschädlich und Tausende von EM-Rentner machen dies und sind (halbwegs) glücklich.
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