Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente nicht annehmen

von Ranja24.05.2022 | 21:42
1855 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe eigentlich nur eine Teilerwerbsrente haben wollen als Entlastung zu einem Teilzeitjob. Ich wurde aber Arbeitslos und nun der Bescheid zur vollen Erwerbsminderung teils wegen Arbeitsmarkt. Von dem Geld kann ich nicht leben, auch eine 450 Euroaufstockung kommt eigentlich nicht in Frage, denn ich möchte unbedingt und kann auch arbeiten bis zu 30 Stunden. Leider wurde ich die ganze Zeit falsch beraten! Ich könnte zu 90 Prozent eine Teilzeitstelle haben, nun wurde ich aber schriftlich gefragt, ob ich Rente beziehe und ich soll den Rentenbescheid mitsenden. (öffentlicher Dienst). Sicher bin ich raus, denn wer stellt bitte jemand ein der eine Volle Rente bekommt? Ja, ich könnte erlären wegen Arbeitsmarkt und eigentlich nur teilerwerbsgemindert, aber wer macht das schon. Die Dame von der DRV-Beratung sagte mir, kaum ein Arbeitgeber stellte teilweise Erwerbsgeminderte ein, deswegen gibt es die Arbeitsmarktrente ja auch! Das sind super Perspektiven! Das wusste ich nicht! Ich bin total auf dem Abstellgleis! Den Rentenantrag habe ich freiwillig gestellt(wurde nicht aufgefordert) aber war ausgesteuert und arbeitslos. Ich habe noch Zeit, abzulehnen oder widerspruch einzulegen(vier wochenfrist), habe noch kein Geld ausgezahlt bekommen. Was wären Konsequenzen, wenn ich nicht annehme? Mit der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit? Würde ich dann kein Krankengeld bekommen? Was passiert, wenn ich zu arbeiten beginne und trotz Rente? Würde der Arbeitgeber erfahren, dass ich Rente bekomme?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ranja,

ich möchte hier insbesondere auf die Beiträge von „W°lfgang“ und „keine Panik“ verweisen. Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, auf die Erwerbsminderungsrente zu verzichten, da davon auszugehen ist, dass die bei Ihnen vorliegende Erwerbsminderung auch bei einem Verzicht auf die Rente bestehen bleibt - mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Sollten Sie einen geeigneten Teilzeitarbeitsplatz finden, wird die Erwerbsminderungsrente dann auch (nach entsprechender Mitteilung von Ihnen) in eine teilweise Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Ein offenes Gespräch mit dem zukünftigen Arbeitgeber wird sich hier aber nicht vermeiden lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

Ranjaam 24.05.2022 | 22:44
Danke für Ihre Nachricht, ich habe beim Vorstellungsgespräch nicht gesagt, dass ich Rente beantragt habe, weil ich Angst hatte . der Bescheid kam auch genau an dem Tag. Habe eine mündliche Zusage bekommen und dann kam der Fragebogen… ich habe Angst, dass, wenn Sie jetzt erfahren, dass ich Rentnerin bin, die Stelle nicht geben… Die Rente Nicht anzunehmen erwäge ich, weil ich furchtbar Angst habe, keine Arbeit zu bekommen! Ich kann mir davon auch keine Miete leisten. Was wäre wenn ich 30 Stunden arbeite?
W°lfgangam 24.05.2022 | 22:18
Hallo Ranja, Sie haben es im Vor-/Folgesatz schon richtig gesehen ...ÖD /Personalmangel + Ihr Leistungsvermögen immer noch bis unter 6 Std./tgl. vorhanden. Also beste Voraussetzung, da einen gut bezahlten Teilzeitjob zu erhalten, bei den durchaus hohen Hinzuverdienstgrenzen einer dann nur tatsächlich gezahlten teilweisen EM-Rente. Andernfalls lazy Couch-Potato bis zum zunächst/befristeten Ende der Rente - und dann? "Würde der Arbeitgeber erfahren, dass ich Rente bekomme?" Natürlich - allein schon durch Ihre Informationspflicht, um damit ggf. intern personal- und sozialversicherungsrechtlich handeln zu können. ABER, da Sie noch knapp 6 Std./tgl. arbeiten können/seitens DRV soz.-med. sogar bestätigt, was juckt das den AG, wenn Sie zuverlässig den angebotenen Teilzeitjob ausüben können?!! "Ich habe noch Zeit, abzulehnen oder widerspruch einzulegen" Was wäre Ihr Ziel dabei??? ...auch finanziell für die mittlere Zukunft gesehen? Gruß w.
Sonjaam 24.05.2022 | 23:31
Ich habe vor einigen Jahren mit einer teilweisen EM einen Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst bekommen. Ich habe die DRV vorher darüber informiert. Ich persönlich würde es probieren.
Ranjaam 24.05.2022 | 22:51
Die Dame von der DRV-Service Hotline hat mir gesagt, dass es wenige Arbeitgeber gibt, die Menschen mit einer Teilerwerbsminderung einstellen. Deswegen gibt es ja die Arbeitsmarktrente. Diese Aussage macht mir furchtbar Angst. Soviel Angst, dass ich auf die Teiweise Rente verzichte und mir so einen Job suche. Ich will eben nicht auf der Couch rumhängen. Vg ranja
Gut abwägenam 25.05.2022 | 05:14
Zitat von Ranja anzeigenausblenden
Mit Ihren Ängsten wird es tatsächlich schwierig werden, einen Arbeitsplatz zu erhalten und auch das Verschweigen des Rentenanspruchs beim Vorstellungsgespräch ist eher kontraproduktiv. Hört sich ganz so an, als hätten Sie die Rente völlig zu Recht erhalten. Sie sollten mit Ihrem behandelnden Ärzten Rücksprache handeln, ob es tatsächlich Sinn macht, auf die Rente zu verzichten.
Ranjaam 25.05.2022 | 06:33
Zitat von Gut abwägen anzeigenausblenden
Die Dame von der DRV-Service Hotline hat mir gesagt, dass es wenige Arbeitgeber gibt, die Menschen mit einer Teilerwerbsminderung einstellen. Deswegen gibt es ja die Arbeitsmarktrente. Diese Aussage macht mir furchtbar Angst. Soviel Angst, dass ich auf die Teiweise Rente verzichte und mir so einen Job suche. Ich will eben nicht auf der Couch rumhängen. Vg ranja
Mit Ihren Ängsten wird es tatsächlich schwierig werden, einen Arbeitsplatz zu erhalten und auch das Verschweigen des Rentenanspruchs beim Vorstellungsgespräch ist eher kontraproduktiv. Hört sich ganz so an, als hätten Sie die Rente völlig zu Recht erhalten. Sie sollten mit Ihrem behandelnden Ärzten Rücksprache handeln, ob es tatsächlich Sinn macht, auf die Rente zu verzichten.
Ich wusste während des Vorstellungsgespräch noch nicht, dass ich Anspruch habe. Der Bescheid kam kurz danach. Und Ein offener Umgang mit meiner Erkrankung hat mit den letzten Arbeitsplatz gekostet. Ich habe zurecht einen Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente.Die nehme ich auch an, wenn sie nicht den Weg in eine Arbeit versperrt. Die Dame von der DrV Hotline sagte, es sei sehr schwer einen Arbeitsplatz zu bekommen. Diese Aussage macht mir Angst. Vg
keine Panikam 25.05.2022 | 07:07
Ich vermute mal, dass Sie im Rentenantrag angegeben haben, dass Sie arbeitslos sind. Die DRV hat dann genau das festgestellt, was Sie wollen: nämlich das Sie teilweise erwerbsgemindert sind. Durch Ihre Arbeitslosigkeit war dann jedoch eine volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) zu bewilligen. Das geschieht, weil der Teilzeit-Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Wenn Sie jetzt eine Teilzeitarbeit haben, müssen Sie das der DRV mitteilen. Die berichtigen dann die Rente auf eine EM-Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Mit Ihrem neuen Arbeitgeber werden Sie wohl reden müssen. Aber Sie können ihm guten Gewissens sagen, dass Sie zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten können. Und klar ist es nicht einfach, bei nachweislichen gesundheitlichen Problemen eine Arbeit zu finden. Anders als die meisten haben aber Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber an der Hand.
Schadeam 25.05.2022 | 07:53
Und was machen Sie wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen? Das Arbeitsamt wird dann wegen des Arbeitslosengeldes "rumzicken", die müssten ja dann zahlen nur weil Sie die Rente nicht wollen.....?? Wenn Sie es sich leisten können ohne Rente und ohne ALG dazustehen, können Sie das natürlich gerne machen und freiwillig die Sozialkassen entlasten. Danke dafür.
Janaam 25.05.2022 | 08:05
Einfach probieren. Mehr als nein sagen kann der zukünftige AG nicht.
Unter30am 25.05.2022 | 15:36
Was wäre wenn ich 30 Stunden arbeite?
Dann hätten Sie u. U. gar keinen Rentenanspruch mehr.
Das ließe sich ganz einfach mit weniger als 30 Wochenstunden (5 Tage à maximal 5 Stunden und 59 Minuten) regeln. Also einfach täglich unter 6 Stunden arbeiten. Ist ja bei Teil EMR erlaubt.
Alfonsam 25.05.2022 | 16:46
Zitat von Unter30 anzeigenausblenden
Dann hätten Sie u. U. gar keinen Rentenanspruch mehr.
Das ließe sich ganz einfach mit weniger als 30 Wochenstunden (5 Tage à maximal 5 Stunden und 59 Minuten) regeln. Also einfach täglich unter 6 Stunden arbeiten. Ist ja bei Teil EMR erlaubt.
Das ist mathematisch richtig und wurde schon Kreuz und quer hier diskutiert, dass jemand 5:59 schafft, 6:01 aber nicht.Also besser 5:30 anvisieren.
Unter30am 25.05.2022 | 19:46
Zitat von Alfons anzeigenausblenden
Was wäre wenn ich 30 Stunden arbeite?
Dann hätten Sie u. U. gar keinen Rentenanspruch mehr.
Das ließe sich ganz einfach mit weniger als 30 Wochenstunden (5 Tage à maximal 5 Stunden und 59 Minuten) regeln. Also einfach täglich unter 6 Stunden arbeiten. Ist ja bei Teil EMR erlaubt.
Das ist mathematisch richtig und wurde schon Kreuz und quer hier diskutiert, dass jemand 5:59 schafft, 6:01 aber nicht.Also besser 5:30 anvisieren.
Ich wollte nicht zu niedrig greifen ;-) aber das wäre auch meine Grundidee gewesen den Arbeitsvertrag am besten mit dieser Stundenanzahl abzuschließen.
W°lfgangam 26.05.2022 | 20:34
Zitat von Ranja anzeigenausblenden
...na, wenn schon eine sachfremde (DRV-)Hotline - ohne Kenntnisse der tatsächlichen Vermittlungsmöglichkeiten - ausreicht, um vermittlungsfähige BewerberInnen/Sie über den ersten Arbeitsmarkt zu 'informieren', kann die BA ja ihren hoch bezahlten Vermittlungs-Laden in diesem Bereich dicht machen + 1000e Arbeitsvermittler können nach Hause gehen. Da wird dann sicher 'nen Teilzeitjob für Sie dabei sein ...und der gefeuerten DRV-Hotline-Dame können Sie dann auch einen neuen Job mit 'passender Qualifikation' anbieten *gg Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026