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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente nicht verlängert

von Wolfgang S.10.04.2018 | 10:57
1201 Ansichten
7 Antworten
Gestern bekam ich die Mitteilung der DRV-Bund, dass meine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf unbestimmte Dauer weiter gezahlt wird. Bisher wurde mir aber seit 7 Jahren eine sogenannte Arbeitsmarktrente gezahlt. Und davon ist jetzt keine Rede mehr. Wie kommt das und was kann ich dagegen tun? Ratlose Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2018 | 12:05

Hallo Wolfgang S.;

so wie Sie es darstellen gewährt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger Ihre Erwerbsminderungsrente nunmehr unbefristet (und nicht mehr befristet wie bisher) und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage allein aus medizinischen Gründen (also ohne die einschränkende Bedingung, dass der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt verschlossen sein muss). Offenbar geht er davon aus, dass sich Ihre Erwerbsfähigkeit (aus rein medizinischer Sicht) inzwischen so weit verschlechtert hat, dass die Erwerbsminderungsrente auch ohne die Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage zusteht. Dies stellt eigentlich eine wesentliche Begünstigung gegenüber der bisherigen befristeten Rentengewährung unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage dar.

Insoweit erschließt sich mir nicht, warum Sie gegen diese Entscheidung etwas unternehmen wollen. Soweit Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind haben Sie aber dennoch die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid mit einem an Ihren Rentenversicherungsträger zu richtenden Widerspruch vorzugehen.

Nachtrag:

Soweit in Ihrem Fall jedoch anstelle einer bisher (befristeten) vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage (obwohl nur eine teilweise Erwerbsminderung vorlag) gezahlt wurde und nunmehr nur noch eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt werden soll, so geht Ihr Rentenversicherungsträger offenbar davon aus, dass der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt in Ihrem Fall nicht mehr verschlossen ist bzw. Sie bereits eine leidensgerechte Teilzeitbeschäftigung ausüben. Auch hier haben Sie die Möglichkeit, gegen den Rentenbescheid mittels eines Widerspruchs und ggf. einem anschließenden Klageverfahren vorzugehen.

6 Antworten

Wolgiam 10.04.2018 | 13:53
Schon aus diesem Grund sollte schon Gestern wie Heute die Arbeitsmarktrente abgeschafft werden. Nur noch voll EMR oder teilweise EMR. Dad wars. Mit freundlichen Grüßen
Leserhamsteram 10.04.2018 | 13:53
Widerspruch gegen einen begünstigenden Bescheid? Wusste nicht, das so etwas möglich ist.
RA Sozialrechtam 10.04.2018 | 14:20
Diese Erfahrung mussten seit einiger Zeit viele Betroffene machen. Der Grund dafür sind im Wesentlichen die stetigen Stabilisierungen des Arbeitsmarktes auch im Teilzeitsektor. Und die Tendenz scheint dahingehend zu sein, dass es immer schwieriger sein wird, die Voraussetzungen zur Erlangung einer umgangssprachlich bezeichneten Arbeitsmarktrente zu erfüllen. Die Arbeitsmarktrenten scheinen somit ein Auslaufmodell zu sein. Freundliche Grüße
Miniam 10.04.2018 | 18:26
Hallo Wolfgang, was heißt das jetzt konkret? Bekommen Sie nur noch die halbe Rente und müssen den Lebensunterhalt entweder durch einen Job oder Hartz IV aufbringen? Wie bereitet man sich auf so eine Situation vor, wenn man schon 7 Jahre nicht mehr gearbeitet hat? Gibt es vllt erstmal eine Art Anlaufhilfe von der DRV? Machen Sie jetzt einen Auffrisch-Kurs um den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes gerecht zu werden? Freundliche Grüße
zeldaam 10.04.2018 | 18:52
Hallo Wolfgang S., vermutlich liegt bei Ihnen folgende Situation vor: - Leistungsvermögen von nur noch 3 bis unter 6 Stunden auf Dauer --> damit Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer - kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vorhanden --> damit Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung, diese kann aber immer nur befristet gezahlt werden --> damit keine Zahlung der Rente wegen teilweiser EM Die nun von Ihnen beschriebene Verfahrensweise "jetzt nur noch teilweise Erwerbsminderungsrente" kann eigentlich nur entstehen, wenn Sie - entweder eine Beschäftigung aufgenommen haben oder - die befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Ende der Befristung "ausgelaufen" ist und kein Weiterzahlungsantrag gestellt wurde bzw. bei der Rentenversicherung angekommen ist. Meine Empfehlung: Rufen Sie doch mal bei der Sachbearbeitung an und fragen Sie nach den Gründen der "Rückwandlung" in die teilweise Erwerbsminderungsrente. (So aus lauter Langeweile macht eine derartige Rückwandlung kein Sachbearbeiter, dies ist technisch nicht gerade trivial). Sollten Sie tatsächlich noch keinen Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung gestellt haben und ist das Befristungsende bereits abgelaufen, so holen Sie das schnellstmöglich nach. (Dann freut sich die Sachbearbeitung wieder die volle Erwerbsminderungsrente festzustellen.) MfG zelda
W*lfgangam 10.04.2018 | 19:07
Leserhamster schrieb

Widerspruch gegen einen begünstigenden Bescheid? Wusste nicht, das so etwas möglich ist.

Widerspruch gegen einen begünstigenden Bescheid? Wusste nicht, das so etwas möglich ist.
Hallo Leserhamster, es ist ein begünstigender wie auch belastender Bescheid. Und selbst gegen einen ausschließlich begünstigen Bescheid (jeden Verwaltungsakt) wäre ein Widerspruch formell immer möglich/hier: ich will gar nicht als voll/teilweise EM eingestuft sein - dafür gibt es im SGB die Widerspruchsmöglichkeit. Gruß w.
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