Hallo Monika68,
Versicherte, die ein Leistungsvermögen von drei bis unter sechs Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, können unter Umständen auch eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie arbeitslos sind, weil ein entsprechender Arbeitsplatz für sie nicht vorhanden ist.
In der Regel beginnt die Rente frühestens ab dem 7. Kalendermonat nach Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung.
Ob und in welchem Umfang Sie sich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen müssen, klären Sie bitte entsprechend dort.