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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und aussicht auf Halbtagsstelle

von Stefan...16.01.2012 | 12:48
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13 Antworten

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Hallo zusammen, ich beziehe seit mitte 2007 Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Die Rente wurde aber nicht nur wegen der gesundheitlichen Einschränkungen gewährt sondern auch aufgrund des Arbeitsmarktes. Also spricht man soweit ich weiß von einer "Arbeitsmarktrente". Die Rente wurde ab 01.01.2012 bis ende 2013 verlängert. Habe vorraussichtlich eine Chance eine Halbtagsstelle zu bekommen. Diese Stelle würde am Anfang als Minijob zur Probe beginnen und würde dann wenn alles gesundheitlich gut geht in eine Halbtagsstelle umgewandelt. Wie geht es dann mit der Rente weiter? Die Tätigkeitsaufnahme muss der RV ja mitgeteilt werden. Bei Aufnahme der Halbtagsstelle würde wieder eine Mitteilung erfolgen. Stellt die RV dann die Rente auf halbe Erwerbsminderungsrente um oder muss man deswegen wieder zu einem Gutachter oder muss was beantragt werden? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2012 | 15:03

Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen, wird von Amts wegen geprüft, welche Rente Ihnen noch weiterhin zusteht.

12 Antworten

Marionam 16.01.2012 | 13:05
Hallo Stefan, würde mich mal interessieren, wie Sie zur der Arbeitsmarktrente gekommen sind? Bei mir ist das so, das ich die EM-Rente nicht nur aus gesundheitl. Gründen, sondern weil ich seit 7 Jahren arbeitssuchend bin und keine Arbeit finde beantragt habe. (verschlossener Arbeitsmarkt).
Stefan...am 16.01.2012 | 13:36
In meinem Rentenbescheid steht geschrieben: "Sie haben anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt, weil die volle Erwerbsminderung nicht ausschließlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht". Also spricht man doch sozusagen von einer Arbeitsmarktrente?? Oder versteh ich da was falsch?
Stefan...am 16.01.2012 | 16:10
Dann kann es auch passieren das wenn ich ne Halbtagsstelle annehme mir die ganze Rente gestrichen wird???
Krämersam 16.01.2012 | 13:51
Sie haben dann die sog. Arbeitsmarktrente die man dann bekommt, wenn man eine teilweise EM-Rente ( mehr als 3 - bis unter 6 Std. erwerbsfähig ) von der RV zuerkannt bekommen hat u n d keinen Teilzeitarbeitspaltz inne hat bzw. der Arbeitgeber einen selbigen nicht zur Verfügung stellen will/kann oder man bereits Arbeitslos ist und die Agentur für Arbeit den EM-Rentner auch nicht in selbigen vermitteln kann. Manche RV-Träger lassen die Vermittelbarkeit durch die AfA prüfen - andere nicht. Das ist z.b. auch vom Alter des EM-Rentners und anderen Faktoren abhängig. Wird die AfA von der RV zur Prüfung eingeschaltet ( was aber eben nicht immer der Fall ist ) , hat die AfA bis zu 1 ! Jahr Zeit für diese Prüfung/Vermittlunsgtätigkeit. Erst wenn dann keine Vermittlung in einen Teilzeitarbeitsplatz stattgefunden hat wird die Arbeitsmarktrente zuerkannt. Die AfA braucht das 1 Jahr aber nicht ausschöpfen ( liegt alleine an der jeweiligen AfA ) , sondern kann die Nichtvermittelbarkeit auch zu einem xbeliebigen früheren Zeitpunkt der RV bereits mitteilen. Wird ein Teilzeitarbeitsplatz dann angenommen wird natürlich die Arbeitsmarktrente wieder aberkannt und es verbleibt bei der teilweisen EM-Rente . Also die Zahlung der vollen Rente wird auf Zahlung der halben Rente gekürzt. Hier sind dann natürlich auch die individuellen Hinzuverdientstgrenzen zu beachten um keine Kürzung derr teilweisen EM-Rente zu riskieren.
Stefan...am 16.01.2012 | 13:59
Hallo Krämers, danke für die ausführliche Antwort. Muss ich wenn es mit der Halbtagsstelle klappen würde einen Antrag auf Weiterzahlung der halben Erwerbsunfähigkeitsrente stellen oder wandelt die RV dieses bei Mitteilung der Arbeitsaufnahme selbstständig um?
Stefan...am 16.01.2012 | 14:04
Was bedeuten eigentlich bei der Hinzuverdienstgrenze die Angaben: "Die monatliche Hinzuverdienstgrenze beträgt für die Rente wegen voller Erwerbsminderung - in voller Höhe 400 Euro - in Höhe von drei Vierteln Betrag X - in Höhe der Hälfte Betrag X - in Höhe von einem Viertel Betrag X
Krämersam 16.01.2012 | 16:16
Wird ein Teilzeitarbeitsplatz dann angenommen wird natürlich die Arbeitsmarktrente wieder aberkannt und es verbleibt bei der teilweisen EM-Rente . Also die Zahlung der vollen Rente wird auf Zahlung der halben Rente gekürzt. Hier sind dann natürlich auch die individuellen Hinzuverdientstgrenzen zu beachten um keine Kürzung derr teilweisen EM-Rente zu riskieren.
Hallo Krämers, danke für die ausführliche Antwort. Muss ich wenn es mit der Halbtagsstelle klappen würde einen Antrag auf Weiterzahlung der halben Erwerbsunfähigkeitsrente stellen oder wandelt die RV dieses bei Mitteilung der Arbeitsaufnahme selbstständig um?
Sie müssen der RV nur die Aufnahme der Beschäftigung unverzüglich melden. Dann wird die RV automatisch eine Arbeitgeberanfrage starten um sich nach ihrem genauen Verdienst und die effektiv gearbeitete Stundenanzahl zu erkundigen. Darauf bekommen Sie dann von der RV einen neuen Bescheid. Wichtig ist eben - neben dem Verdienst - auch darauf zu achten, das die nur erlaubte tägliche Arbeitszeit bei einer teilw. EM-Rente von u n t e r 6 Stunden nicht überschritten wird. Dies KÖNNTE dann unter Umständen zu einer neuen med. Überprüfung ihrer aktuellen gesundheltichen Situation hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit führen und letztlich dann auch in eine Aberkennung der teilw. EM-Rente münden. Und wenn nicht sofort, wird dies spätestens dann beim nächsten Verlängerungsantrag ( falls die teilw. EM-Rente nur befristet ist ) zum Thema weden... Wenn die ursprünglich zuerkannte teilweise EM-Rente nur befristet ( und nicht unbefristet ) geleistet wird, müssen Sie natürlcih rechtzeitg vor Ablauf der Befrsitung ( ca. 4-5 Monate vorher ) dann dafür einen Verlängerungssantrag stellen. Aber das dürfte ja eigentlich klar sein. Wegen dem Hinzuverdienst : " Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird •eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte, •eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt. " http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.php
Krämersam 16.01.2012 | 16:20
Wenn Sie mit ihrer täglichen Arbeitszeit UNTER 6 Stunden bleiben dann natürlich nicht. Arbeiten Sie aber mehr oder weniger regelmässig über 6 Stunden täglich, liegt natürlich der Verdacht nahe , das gar keine Erwerbsminderung mehr besteht und das wird dann eben unter Umständen von der RV neu geprüft. Halten Sie sich aber an die bei einer teilwiesen EM-Rente erlaubte Stundenanzahl ( unter 6 pro Tag ) kann ihnen nichts passieren.
Stefan...am 16.01.2012 | 16:25
Danke Krämers, ich blicke aber immer noch nicht mit den Hinzuverdienstgrenzen Hälfte, viertel usw durch.
Stefan...am 16.01.2012 | 16:27
Darf ich dann bei der Halbtagsstelle soviel verdienen wie im Bescheid unter "hälfte" steht?
Krämersam 16.01.2012 | 16:45
Lesen Sie sich das bitte mal genau und in Ruhe durch. Vielleicht wird es dann klarer . http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Stefan...am 16.01.2012 | 22:12
Sorry, nix für ungut. Blicke mit der schreibweise der RV trotzdem nicht durch wie hoch der Verdienst sein darf bei ner halben Erwerbsminderungsrente. Sollte der halbtags Job zustande kommen lass ich mich bei ner Beratungsstelle mal aufklären.
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