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Zur Experten-Antwort springenWenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger die Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen, wird von Amts wegen geprüft, welche Rente Ihnen noch weiterhin zusteht.
Sie müssen der RV nur die Aufnahme der Beschäftigung unverzüglich melden. Dann wird die RV automatisch eine Arbeitgeberanfrage starten um sich nach ihrem genauen Verdienst und die effektiv gearbeitete Stundenanzahl zu erkundigen. Darauf bekommen Sie dann von der RV einen neuen Bescheid. Wichtig ist eben - neben dem Verdienst - auch darauf zu achten, das die nur erlaubte tägliche Arbeitszeit bei einer teilw. EM-Rente von u n t e r 6 Stunden nicht überschritten wird. Dies KÖNNTE dann unter Umständen zu einer neuen med. Überprüfung ihrer aktuellen gesundheltichen Situation hinsichtlich ihrer Erwerbsfähigkeit führen und letztlich dann auch in eine Aberkennung der teilw. EM-Rente münden. Und wenn nicht sofort, wird dies spätestens dann beim nächsten Verlängerungsantrag ( falls die teilw. EM-Rente nur befristet ist ) zum Thema weden... Wenn die ursprünglich zuerkannte teilweise EM-Rente nur befristet ( und nicht unbefristet ) geleistet wird, müssen Sie natürlcih rechtzeitg vor Ablauf der Befrsitung ( ca. 4-5 Monate vorher ) dann dafür einen Verlängerungssantrag stellen. Aber das dürfte ja eigentlich klar sein. Wegen dem Hinzuverdienst : " Abhängig vom erzielten Hinzuverdienst wird •eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte, •eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels gezahlt. " http://www.rententips.de/rententips/grv/em/07.phpWird ein Teilzeitarbeitsplatz dann angenommen wird natürlich die Arbeitsmarktrente wieder aberkannt und es verbleibt bei der teilweisen EM-Rente . Also die Zahlung der vollen Rente wird auf Zahlung der halben Rente gekürzt. Hier sind dann natürlich auch die individuellen Hinzuverdientstgrenzen zu beachten um keine Kürzung derr teilweisen EM-Rente zu riskieren.Hallo Krämers, danke für die ausführliche Antwort. Muss ich wenn es mit der Halbtagsstelle klappen würde einen Antrag auf Weiterzahlung der halben Erwerbsunfähigkeitsrente stellen oder wandelt die RV dieses bei Mitteilung der Arbeitsaufnahme selbstständig um?
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