Hallo Lily 68,
der Leistungsfall sowie der damit verbundene Rentenbeginn wird individuell im Rentenverfahren festgestellt, weswegen die Frage nach dem Beginn der Rente in einem anonymen Forum nicht beantwortet werden kann. Es bleibt das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten.
Sollte es rückwirkend zur einer vollen Erwerbsminderungsrente aufgrund eines verschlossenen Teilzeitarbeitsmarktes kommen, hätte die Krankenkasse sowie die Agentur für Arbeit ggf. einen Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlungen, maximal bis zur Höhe der zeitgleich zur Verfügung stehenden Netto-Rente. "Nachteile" in dem Sinne entstehen aufgrund der Nahtlosigkeit nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam