Hallo TOMR,
das Versicherungsfallprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung besagt, dass ein bereits eingetretener Leistungs- bzw. Versicherungsfall nachträglich nicht mehr versichert werden kann.
Dass bedeutet, dass nach dem Leistungsfall gezahlte Beiträge erst bei einem neuen Leistungsfall (z.B. Altersrente) berücksichtigt werden können.
Wir empfehlen einen Beratungstermin bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung