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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und pflegender Angehöriger + freiwillige Beitragszahlungen

von TOMR20.12.2024 | 07:31
227 Ansichten
5 Antworten

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Ich beziehe seit 2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente und anschließend eine entsprechende Arbeitsmarktrente seit 2020, jetzt hab ich in 2021 einen Familienangehörigen 8 Monate gepflegt, und 2022 freiwillige Beiträge 6 Monate entrichtet. Mein Gesundheitszustand hat sich leider verschlechtert, auch auf Anraten meines Arztes, muss ich volle Erwerbsminderung beantragen. Da die Rente unter dem Existenzminimum liegt, hätte ich gerne gewusst ob die Pflegezeiten 2021 und freiwillige Beitragszeiten 2022 jetzt mitberücksichtigt werden? Weil ich ja in dem Zeitraum ab 2020 die volle Rente in Form der Arbeitsmarktrente erhalten habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TOMR,
das Versicherungsfallprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung besagt, dass ein bereits eingetretener Leistungs- bzw. Versicherungsfall nachträglich nicht mehr versichert werden kann.

Dass bedeutet, dass nach dem Leistungsfall gezahlte Beiträge erst bei einem neuen Leistungsfall (z.B. Altersrente) berücksichtigt werden können.

 

Wir empfehlen einen Beratungstermin bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu vereinbaren.

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

DaViam 20.12.2024 | 07:50
Hallo, wenn Sie schon seit 2020 die volle EM-Rente beziehen, brauchen Sie doch keinen neuen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Der einzige Grund einen Antrag zu stellen wäre, wenn die volle EM-Rente nur befristet wäre.
Minaam 20.12.2024 | 09:34
Und auch da würde ich einfach nur einen Verlängerungsantrag stellen. Ich würde keine schlafenden Hunde wecken.
Maxam 20.12.2024 | 09:44
Ja, eine Verlängerung wird wohl so oder so fällig, solange es keine Dauerrente ist. Aber vielleicht ist ja das das Endziel vom Fragesteller.
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