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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente und Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes

von Frieda05.07.2020 | 18:21
196 Ansichten
8 Antworten
Hallo und Guten Tag Miteinander, ich würde gerne wissen, wie dieser Passus in der Praxis bei der Gewährung der Arbeitsmarkrente ausgelegt wird und bedeutet: "Dem Versicherten ist der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen, wenn ihm weder der Rentenversicherungsträger noch das zuständige Arbeitsamt innerhalb eines Jahres seit Stellung des Rentenantrages einen für ihn in Betracht kommenden Arbeitsplatz anbieten kann." Heisst das, dass mir das Jobcenter innerhalb von 1 Jahr nach Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente (im April 2020 auf Anraten des Jobcenters geschehen) irgendein Jobangebot für eine Teilzeitstelle entsprechend meines Leistungsvermögens anbieten muss? Das ist ja prinzipiell möglich, denn irgendein Teilzeitangebot gibt es immer in der Jobbörse der Arbeitsagentur. Oder muss ich dann auch wirklich die Chance einer Einstellung beim Arbeitgeber haben? Derzeit habe ich einen Minijob für 10 Stunden/Monat zur Aushilfe in einer Kanzlei. Ich selbst bin aktiv mit Bewerbungen, habe Anzeigen geschaltet, Blindbewerbungen usw., um eine neue Tätigkeit zu finden. Oft gab es 300 und mehr Bewerber für eine Stelle und meine Fallmanagerin selbst hat es als äußerst schwer eingeschätzt. Beim Meldetermin bekomme ich 1-2 Stellenangebote überreicht mit dem Hinweis "Passt zwar nicht, aber Sie können es ja trotzdem mal versuchen......, was anderes habe ich nicht für Sie." Unter uns gesagt: "Ich muss Ihnen ja etwas anbieten, weil ich auch meine Vorgaben habe......" Dankeschön für das Lesen und ich hoffe, es kommt so deutlich herüber, was ich gerne wissen möchte.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.07.2020 | 10:47

Hallo Frieda,

zur Zeit gehen die Rentenversicherungsträger noch pauschal davon aus, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte (Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Täglich), die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, verschlossen ist. Grund dafür ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherungsträger und der Arbeitsverwaltung die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten gegenwärtig gering sind. Es wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.

Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts wird allerdings nur auf Zeit geleistet. Für die Weitergewährung kommt es darauf an, wie sich die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt in Zukunft darstellt.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Schorscham 05.07.2020 | 19:16
Es ist ausreichend, wenn regional eine ausreichend hohe Anzahl an geeigneten Arbeitsplätzen vorhanden ist. Ob es dann auch tatsächlich zu einem Arbeitsverhältnis kommt, ist unerheblich. MfG
Kleeblattam 05.07.2020 | 21:35
Das verstehe ich nicht. Denn wie schon gesagt wurde, irgendeine leichte Teilzeittätigkeit gibt es ja immer. Aber mit manchen Erkrankungen und Einschränkungen bekommt man doch kaum noch eine Stelle. Schon gar nicht, ab Mitte fünfzig und aufwärts. Wie das nun in der Realität gehandhabt wird interessiert mich.
Friedaam 06.07.2020 | 11:00
Recht vielen Dank für die Beantwortung.
Realistam 06.07.2020 | 16:37
Trotzdem sind individuelle Einzelfallprüfungen möglich. Schließlich gibt es Regionen, in denen quasi Vollbeschäftigung herrscht und händeringend nach Arbeitskräften gesucht wird. (In Süddeutschland zum Beispiel!) Daher ist die obige Experten-Aussage ziemlich gewagt.
Krautkopfam 07.07.2020 | 12:34
Der Experte hat doch ganz klar geschrieben " Grund dafür ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherungsträger und der Arbeitsverwaltung die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten gegenwärtig gering sind...". Für teilweise Erwerbsgeminderte sind die gesundheitlichen Einschränkungen in der Regel so erheblich, dass auch bei Arbeitskräftemangel keine entsprechende Stelle gefunden werden kann.
Realistam 07.07.2020 | 17:23
Krautkopf schrieb

Der Experte hat doch ganz klar geschrieben " Grund dafür ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherungsträger und der Arbeitsverwaltung die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten gegenwärtig gering sind...".

Für teilweise Erwerbsgeminderte sind die gesundheitlichen Einschränkungen in der Regel so erheblich, dass auch bei Arbeitskräftemangel keine entsprechende Stelle gefunden werden kann.

Das ändert trotzdem nichts daran, dass nach wie vor individuelle Einzelfallprüfungen möglich sind. Ich persönlich kenne zwei Fälle, in denen "Arbeitsmarktrenten" trotz bestehender Arbeitslosigkeit verweigert wurden, weil der regionale Teilzeitarbeitsmnarkt nicht als verschlosen galt. Selbst wenn die meisten RV-Träger (aus Bequemlichkeit) auf individuelle Einzelfallprüfungen verzichten, heißt das noch lange nicht, dass das alle RV-träger so handhaben (müssen).
Berateram 07.07.2020 | 17:51
Realist schrieb

Das ändert trotzdem nichts daran, dass nach wie vor individuelle Einzelfallprüfungen möglich sind.

Ich persönlich kenne zwei Fälle, in denen "Arbeitsmarktrenten" trotz bestehender Arbeitslosigkeit verweigert wurden, weil der regionale Teilzeitarbeitsmnarkt nicht als verschlosen galt.

Selbst wenn die meisten RV-Träger (aus Bequemlichkeit) auf individuelle Einzelfallprüfungen verzichten, heißt das noch lange nicht, dass das alle RV-träger so handhaben (müssen).

Ich persönlich kenne zwei Fälle, in denen "Arbeitsmarktrenten" trotz bestehender Arbeitslosigkeit verweigert wurden, weil der regionale Teilzeitarbeitsmnarkt nicht als verschlosen galt.
Und genau das nehme ich Ihnen nicht ab. Es ist hier leicht etwas zu behaupten, weil man es nicht belegen muss.
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