Hallo Frieda,
zur Zeit gehen die Rentenversicherungsträger noch pauschal davon aus, dass der Teilzeitarbeitsmarkt für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte (Versicherte mit einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden Täglich), die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, verschlossen ist. Grund dafür ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherungsträger und der Arbeitsverwaltung die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten gegenwärtig gering sind. Es wird eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt.
Die Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarkts wird allerdings nur auf Zeit geleistet. Für die Weitergewährung kommt es darauf an, wie sich die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt in Zukunft darstellt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Der Experte hat doch ganz klar geschrieben " Grund dafür ist, dass nach Einschätzung der Rentenversicherungsträger und der Arbeitsverwaltung die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten gegenwärtig gering sind...".
Für teilweise Erwerbsgeminderte sind die gesundheitlichen Einschränkungen in der Regel so erheblich, dass auch bei Arbeitskräftemangel keine entsprechende Stelle gefunden werden kann.
Das ändert trotzdem nichts daran, dass nach wie vor individuelle Einzelfallprüfungen möglich sind.
Ich persönlich kenne zwei Fälle, in denen "Arbeitsmarktrenten" trotz bestehender Arbeitslosigkeit verweigert wurden, weil der regionale Teilzeitarbeitsmnarkt nicht als verschlosen galt.
Selbst wenn die meisten RV-Träger (aus Bequemlichkeit) auf individuelle Einzelfallprüfungen verzichten, heißt das noch lange nicht, dass das alle RV-träger so handhaben (müssen).
Ich persönlich kenne zwei Fälle, in denen "Arbeitsmarktrenten" trotz bestehender Arbeitslosigkeit verweigert wurden, weil der regionale Teilzeitarbeitsmnarkt nicht als verschlosen galt.Und genau das nehme ich Ihnen nicht ab. Es ist hier leicht etwas zu behaupten, weil man es nicht belegen muss.
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