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Zur Experten-Antwort springenHallo Christine,
den Antrag müssen Sie nicht zwangsläufig zurück ziehen. Die endgültige Entscheidung über die Ablehnung des Verfahrens trifft immer noch die Rentensachbearbeitung. Ob Ihnen eine Arbeitsmarktrente tatsächlich zusteht, muss auch erst durch den Rentenversicherungsträger geprüft werden. Hierbei wird überprüft, ob auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kein geeigneter Arbeitsplatz für Sie zur Verfügung steht, wo Sie im Rahmen Ihres Restleitungsvermögens noch arbeiten können. Ich empfehle eine Rücksprache mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, da so eine Akteneinsicht erfolgen kann. Inwieweit dann noch rückwirkend ein Anspruch besteht, kann hier ebenfalls ohne Kontoeinsicht nicht beantwortet werden.
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