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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente vs. voller Erwerbsminderungsrente

von bechti05.12.2017 | 22:22
1495 Ansichten
13 Antworten
Guten Tag zusammen, kann mir jemand die Unterschiede zur Berechnung der Arbeitsmarktrente (Definition ist bekannt) gegenüber der vollen EMRT (Erwerbsminderungsrente) erklären? Beides ist mir vom Prinzip her klar. Aber: Sind die Abzüge identisch? Ich bin bereits tlws. EMRT-ner. Gilt bei dem Antrag auf volle EMRT der Arbeitsmarkt grundsätzlich als verschlossen? Existiert im Alltag ein Unterschied zwischen beiden Rentenarten? Ich beabsichtige mein Arbeitsverhältnis zu kündigen und eine sog. Übergangszahlung in Höhe von 36 Monaten als Quasi- Abfindung in Anspruch zu nehmen. Geht nach § 47 Nr. 3 TV-L. Aber: Was würde passieren, wenn ich im Anschluss einen Antrag auf volle EMRT stelle? Normalerweise wäre das Procedere klar: Tlws. EMRT - Meldung von Arbeitslosigkeit (incl. Sperrfrist, die in diesem Falle bei 36 Monaten Gehaltabfindung egal wäre)- Antrag volle EMRT mit dem Ergebnis dass eine Tätigkeit nur noch von unter 3 Std./tgl. möglich ist. Die EMRT würde sich dann trotz Abfindung verdoppeln- korrekt? Käme unter diesen Bedingungen eine volle EMRT zu Tragen? Oder wäre eine Arbeitsmarktrente der bessere Weg, sofern dieser überhaupt möglich ist? Schwierige Situation Gruß Bechti

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2017 | 13:52

Hallo Bechti,

ob Sie die volle Erwerbsminderungsrente bekommen, kann Ihnen hier im Forum leider niemand verbindlich sagen. Bezüglich Ihrer rentenrechtlichen Fragen halte ich in Ihrem Fall eine persönliche Beratung für angebracht. Bitte vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin.

Welche Auswirkungen eine volle Rente auf die sogenannte Übergangszahlung hätte, sollte vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden.

12 Antworten

Fortitude one am 05.12.2017 | 22:29
Hallo Bechti, dies ist keine schwierige Situation. Sie stehen im Arbeitsverhältnis. Ich würde an Ihrer Stelle nicht kündigen. Machen Sie sich nicht soviele unnötige Gedanken. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
bechtiam 05.12.2017 | 22:55
Bei 36 Monaten vor der abschlagsfreien Rente für schwerbehinderte Menschen das Arbeitsleben zu beenden, allerdings nur 65 % davon plus volle EMRT, werde ich dann einen Teufel tun und weiterarbeiten. Aber die eigene Kündigung ist Bestandteil der Notwendigkeit für diese Zahlung. Ich muss abwarten, was der Experte sagt.
Nikolaus am 06.12.2017 | 07:39
Hallo, >>>Sind die Abzüge identisch? Was verstehen Sie unter Abzüge? 10,8% Abschläge bleiben für immer >>>Gilt bei dem Antrag auf volle EMRT der Arbeitsmarkt grundsätzlich als verschlossen? Nein, niemals. Und im übrigen gibt es keinen Antrag auf volle EMRT. Entscheidung liegt bei der DRV Existiert im Alltag ein Unterschied zwischen beiden Rentenarten? Ohja gewiss. Bei der vollen EMRT sind Sie im Prinzip zuhause und kassieren die volle Rente u d bei der teilweise EMR bekommen Sie die halbe Rente und arbeiten ein paar Stunden. Was sind Sie für ein komischer Mensch. Meinen Sie können sich die Rente aussuchen. Wenn Sie Ihre Teilzeitstelle selbst kündigen, gibt es definitiv keine Arbeitsmarktrente. Soweit ich informiert bin, soll nächstes Jahr die Arbeitsmarktrente eventuell abgeschafft werden. Mfg
=//=am 06.12.2017 | 09:54
Es ist ein Ammenmärchen, dass es bei der RENTENBERECHNUNG einen Unterschied zwischen voller EM-Rente und einer Arbeitsmarktrente gibt. Leistungsvermögen unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und eine Besserung unwahrscheinlich = volle EM-Rente auf Dauer beim gleichen LV, aber Besserung NICHT unwahrscheinlich = volle EM-RT auf Zeit LV von 3 - unter 6 Stunden = Arbeitsmarktrente IMMER auf Zeit für längstens 3 Jahre > Voraussetzung = keine Beschäftigung, auch keine Teilzeitbeschäftigung UND der Arbeitsmarkt ist oder gilt als verschlossen. Und wie es bereits geschrieben wurde: ein Versicherter kann sich die Rente wegen Erwerbsminderung nicht aussuchen. Es kommt auf alle Umstände an. Wenn Sie aus Lust und Laune oder weil es für Sie günstig ist, kündigen, ist nicht gesagt, dass Sie eine volle EM-Rente (Arbeitsmarktrente) erhalten. Dies ist viel eher der Fall, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Schorscham 06.12.2017 | 10:01
Nein, wie kommen Sie darauf? Auch wenn einige RV-Träger aus Bequemlichkeit auf individuelle Einzelfallprüfungen verzichten und grundsätzlich eine Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes unterstellen, muss das nicht immer so sein. Manche DRV-Mitarbeiter machen sich durchaus die Mühe und prüfen jeden Fall einzeln. Und wenn der Gesetzgeber den (Teilzeit)Arbeitsmarkt irgendwann als entspannt einstufen sollte, hat sich das Thema "Arbeitsmarktrente" ohnehin erledigt. Dann müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen, so wie jeder andere Arbeitslose auch. MfG
kein Roboteram 06.12.2017 | 06:31
bechti schrieb

Bei 36 Monaten vor der abschlagsfreien Rente für schwerbehinderte Menschen das Arbeitsleben zu beenden, allerdings nur 65 % davon plus volle EMRT, werde ich dann einen Teufel tun und weiterarbeiten. Aber die eigene Kündigung ist Bestandteil der Notwendigkeit für diese Zahlung. Ich muss abwarten, was der Experte sagt.

Hallo bechti, in diesem Fall wird die DRV "einen Teufel tun" und Ihnen bei Erreichen der Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte diese abschlagsfrei auszahlen: Die Abschläge für die vorher bezogene EMR bleiben nämlich auch für die anschließende Altersrente erhalten: - Wenn vorher Teilerwerbsminderungsrente: Abschläge auf 50% der Altersrente. - Wenn vorher volle Erwerbsminderungsrente oder Arbeitsmarktrente: Abschläge auf 100% der Altersrente.
bechtiam 06.12.2017 | 11:07
Danke zunächst allen, die sich Mühe gemacht haben zu antworten. Hintergrund meiner Frage ist folgender: Im Gesetz zur Arbeitmarktrente steht: "Im Hinblick auf die weiterhin ungünstige Arbeitsmarktlage, vor allem für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte, gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlung grundsätzlich als verschlossen". Ich bin erhalte eine tlws. EMRT, unbefristet. Es ist kein Problem die volle EMRT zu erlangen. Dies ist bereits geregelt, ich möchte dies derzeit noch nicht, weil ich genau das beabsichtige, was ich ursprünglich geschrieben hatte: Eine tarifgemäße Übergangszahlung in Höhe von 65 % meiner Entgeltgruppe für 36 Monate. Mir ist nur nicht klar, was passiert, wenn ich die volle EMRT beantrage. Der Gesundheitszustand ist unstrittig so, dass diese bewilligt wird. Spricht aus rententechnischer irgendetwas dagegen? Also: Beendigung des Arbeitsverhältnisses von meiner Seite. Dies ist zwingend vorgegeben. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stelle ich den Antrag auf eine volle EMRT. Das Gutachten besagt eine Restarbeitsfähigkeit unter 3 Std. Ich muss doch unter diesen Umständen die volle EMRT bekommen- oder habe ich etwas übersehen? Gruß bechti
memyselfam 06.12.2017 | 11:36
selbst wenn für einen selbst es gesichert scheint, dass die EM Rente genehmigt werden soll oder "muss", kann man sich nicht drauf verlassen. In meiner letzten Reha war auch eine Frau, gekündigt, die ein paar Monate später sowieso Altersrente beantragt hat, aber sie wurde noch auf Reha geschickt, nur weil sie den EM Rentenantrag gestellt hatte. Absolute Geldverschwendung. Sie sah es mit Humor und meinte, so werde ich fit gemacht für die Rente!
bechtiam 06.12.2017 | 20:38
Vielen Dank nochmals. Ich werde dies bei meinem Beratungsgespräch nachfragen. Allerdings ist meine persönliche Erfahrung, dass ich bei den bisherigen Terminen lediglich die Standardinformationen mitgeteilt werden konnten, die bekannt waren bzw. dessen Berechnung ich selbst durchführen konnte. Wirklich tiefergehende fachliche Fragen konnten in keinem Termin konkret hilfreich beantwortet werden,mal schauen was auf dem baldigen Termin passiert. Dieses Forum sollte mir als Vorabinformation dienen. Danke allen für die Mühe. @ schorsch: Lesen Sie sich mal etwas in die Materie ein- meine Aussage dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt bei einer bestehenden tlws. EMRT ohne weitere Prüfung als verschlossen gilt, ist keineswegs das Niveau von Hausfrauenzeitschriften. Mir ist mittlerweile klar, dass die Beantwortung nicht einfach ist. Einerseits ist die Arbeitsmarktrente eine Sonderform der EMRT,andererseits auch, weil die von mir erwähnte Übergangszahlung lediglich für einen ganz kleinen Teil von Tarifbeschäftigten infrage kommt. Daher gehe ich auch pessimistisch in das Beratungsgespräch. Da diese Übergangszahlung ausschließlich für Tarifbeschäftigte im Strafvollzug, die realen Kontakt zu Gefangenen haben und NICHT etwa Verwaltungsangestellte, sowie Tarifbeschäftigte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Hamburg, ist die Anzahl sehr übersichtlich. Auch wenn mir persönlich diese Frage nicht beantwortet werden konnte, ist es gut, dieses Forum zu kennen. Ihnen/euch allen eine schöne (Vor)Weihnachtszeit und Danke nochmals bechti
=//=am 07.12.2017 | 12:59
Vielleicht hat man Ihnen bei den bisherigen Beratungsgesprächen keine genauen Auskünfte gegeben, denn gelinde gesagt ist Ihre Fragestellung etwas verwirrend. Zunächst wollten Sie den Unterschied zwischen einer vollen EM-Rente und einer Arbeitsmarktrente wissen und ob diese unterschiedlich berechnet werden. Ich habe Ihnen diese Frage ausführlich erklärt. Ob Sie bei Aufgabe der Beschäftigung - aus welchen Gründen auch immer - eine volle EM-Rente (Leistungsvermögen unter 3 Stunden) oder eine "Arbeitsmarktrente" (Leistungsvermögen 3 - unter 6 Stunden) erhalten, kann Ihnen hier im Forum niemand sagen. Wenn Sie zur Beratung gehen, sollten Sie sich vorher alle wichtigen Fragen aufschreiben und diese dann auch klären lassen.
Schorscham 07.12.2017 | 13:38
bechti schrieb

Vielen Dank nochmals.

Ich werde dies bei meinem Beratungsgespräch nachfragen. Allerdings ist meine persönliche Erfahrung, dass ich bei den bisherigen Terminen lediglich die Standardinformationen mitgeteilt werden konnten, die bekannt waren bzw. dessen Berechnung ich selbst durchführen konnte. Wirklich tiefergehende fachliche Fragen konnten in keinem Termin konkret hilfreich beantwortet werden,mal schauen was auf dem baldigen Termin passiert. Dieses Forum sollte mir als Vorabinformation dienen.

Danke allen für die Mühe.

@ schorsch:

Lesen Sie sich mal etwas in die Materie ein- meine Aussage dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt bei einer bestehenden tlws. EMRT ohne weitere Prüfung als verschlossen gilt, ist keineswegs das Niveau von Hausfrauenzeitschriften.

Mir ist mittlerweile klar, dass die Beantwortung nicht einfach ist. Einerseits ist die Arbeitsmarktrente eine Sonderform der EMRT,andererseits auch, weil die von mir erwähnte Übergangszahlung lediglich für einen ganz kleinen Teil von Tarifbeschäftigten infrage kommt. Daher gehe ich auch pessimistisch in das Beratungsgespräch.

Da diese Übergangszahlung ausschließlich für Tarifbeschäftigte im Strafvollzug, die realen Kontakt zu Gefangenen haben und NICHT etwa Verwaltungsangestellte, sowie Tarifbeschäftigte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Hamburg, ist die Anzahl sehr übersichtlich.

Auch wenn mir persönlich diese Frage nicht beantwortet werden konnte, ist es gut, dieses Forum zu kennen.

Ihnen/euch allen eine schöne (Vor)Weihnachtszeit und Danke nochmals

bechti

Ich muss mich nicht in diese Materie einlesen, weil ich mich mit dieser Materie bereits bestens auskenne. Die Behauptung, dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt grundsätzlich ohne Prüfung als verschlossen gilt, ist schlicht und einfach falsch, auch wenn einige RV-Träger keine Einzelfallprüfungen vornehmen. Es wäre auch völlig unsinnig, eine Verschlossenheit des (Teilzeit)Arbeitsmarktes zu unterstellen, wenn es in der Region des Betroffenen nahezu Vollbeschäftigung gibt. MfG
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