Hallo Bechti,
ob Sie die volle Erwerbsminderungsrente bekommen, kann Ihnen hier im Forum leider niemand verbindlich sagen. Bezüglich Ihrer rentenrechtlichen Fragen halte ich in Ihrem Fall eine persönliche Beratung für angebracht. Bitte vereinbaren Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers einen Termin.
Welche Auswirkungen eine volle Rente auf die sogenannte Übergangszahlung hätte, sollte vorab mit dem Arbeitgeber geklärt werden.
Bei 36 Monaten vor der abschlagsfreien Rente für schwerbehinderte Menschen das Arbeitsleben zu beenden, allerdings nur 65 % davon plus volle EMRT, werde ich dann einen Teufel tun und weiterarbeiten. Aber die eigene Kündigung ist Bestandteil der Notwendigkeit für diese Zahlung. Ich muss abwarten, was der Experte sagt.
Danke zunächst allen, die sich Mühe gemacht haben zu antworten.
Hintergrund meiner Frage ist folgender:
Im Gesetz zur Arbeitmarktrente steht:
"Im Hinblick auf die weiterhin ungünstige Arbeitsmarktlage, vor allem für teilweise erwerbsgeminderte Versicherte, gilt der Arbeitsmarkt ohne weitere Ermittlung grundsätzlich als verschlossen".
Ich bin erhalte eine tlws. EMRT, unbefristet.
Es ist kein Problem die volle EMRT zu erlangen. Dies ist bereits geregelt, ich möchte dies derzeit noch nicht, weil ich genau das beabsichtige, was ich ursprünglich geschrieben hatte: Eine tarifgemäße Übergangszahlung in Höhe von 65 % meiner Entgeltgruppe für 36 Monate.
Mir ist nur nicht klar, was passiert, wenn ich die volle EMRT beantrage.
Der Gesundheitszustand ist unstrittig so, dass diese bewilligt wird.
Spricht aus rententechnischer irgendetwas dagegen?
Also:
Beendigung des Arbeitsverhältnisses von meiner Seite.
Dies ist zwingend vorgegeben. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stelle ich den Antrag auf eine volle EMRT. Das Gutachten besagt eine Restarbeitsfähigkeit unter 3 Std.
Ich muss doch unter diesen Umständen die volle EMRT bekommen- oder habe ich etwas übersehen?
Gruß
bechti
Vielen Dank nochmals.
Ich werde dies bei meinem Beratungsgespräch nachfragen. Allerdings ist meine persönliche Erfahrung, dass ich bei den bisherigen Terminen lediglich die Standardinformationen mitgeteilt werden konnten, die bekannt waren bzw. dessen Berechnung ich selbst durchführen konnte. Wirklich tiefergehende fachliche Fragen konnten in keinem Termin konkret hilfreich beantwortet werden,mal schauen was auf dem baldigen Termin passiert. Dieses Forum sollte mir als Vorabinformation dienen.
Danke allen für die Mühe.
@ schorsch:
Lesen Sie sich mal etwas in die Materie ein- meine Aussage dass der (Teilzeit)Arbeitsmarkt bei einer bestehenden tlws. EMRT ohne weitere Prüfung als verschlossen gilt, ist keineswegs das Niveau von Hausfrauenzeitschriften.
Mir ist mittlerweile klar, dass die Beantwortung nicht einfach ist. Einerseits ist die Arbeitsmarktrente eine Sonderform der EMRT,andererseits auch, weil die von mir erwähnte Übergangszahlung lediglich für einen ganz kleinen Teil von Tarifbeschäftigten infrage kommt. Daher gehe ich auch pessimistisch in das Beratungsgespräch.
Da diese Übergangszahlung ausschließlich für Tarifbeschäftigte im Strafvollzug, die realen Kontakt zu Gefangenen haben und NICHT etwa Verwaltungsangestellte, sowie Tarifbeschäftigte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr Hamburg, ist die Anzahl sehr übersichtlich.
Auch wenn mir persönlich diese Frage nicht beantwortet werden konnte, ist es gut, dieses Forum zu kennen.
Ihnen/euch allen eine schöne (Vor)Weihnachtszeit und Danke nochmals
bechti
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