Ihren Ausführungen ist nicht zu entnehmen, ob eine teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit gezahlt wird.
Entscheidend für die befristete volle Erwerbsminderungsrente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes ist zunächst die medizinische Beurteilung, allein die Schwerbehinderung von 70% hat dabei keine Aussagekraft. Sollte eine verbleibende Leistungsfähigkeit 3 bis unter 6 Stunden täglich festgestellt werden und Arbeitslosigkeit vorliegen, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung ist der Tatbestand der Arbeitslosigkeit nur dann erfüllt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt.