Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Anonym,
wenn Sie der Meinung sind, dass die vorliegenden Gutachten und die bei Ihnen vorliegenden Einschränkungen nicht zutreffend berücksichtigt wurden, können Sie selbstverständlich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Hierbei sollten Sie jedoch konkrete Angaben zu den nicht berücksichtigten Leistungseinschränkungen machen und entsprechende, Ihre Angaben untermauernde medizinische Unterlagen beifügen.
Im Zweifel können Sie sich gern auch nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihren behandelnden Ärzten beraten lassen. Sollten Sie dann Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid einlegen wollen, wäre dann auch zu überlegen, ggf. fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen. Neben eingetragenen Rentenberatern und Fachanwälten für Sozialrecht stehen hier insbesondere auch die Sozialverbände (SoVD und VdK) als preiswertere Alternative zur Verfügung.
Hätte den Nachteil, dass die Wartezeit auf die unbefristete verlängert werden würde, oder er nie die unbefristete bekommt. Ein Widerspruch ist durchaus überlegbar, vorallem wenn es stimmt, wie die Entscheidung getroffen wurde. Ich würde das Gutachten anfordern.Hallo und guten Tag, ich hatte die letzten 2 Jahre Aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung eine volle Erwerbsminderungsrente die dieses Jahr ausläuft. Letztes Jahr habe ich diese verlängert und vor ein paar Tagen den Bescheid bekommen das ich erneut für 2 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme, allerdings als Arbeitsmarktrente. Die Gutachterin bei der DRV hat mich beim Untersuchungstermin völlig ignoriert und nur meine ärztlichen Unterlagen gelesen. Danach sagte Sie irgendwas von "erhebliche Besserung" was Sie in Ihr Aufnahmegerät sprach was. Diese "erhebliche Besserung" steht weder in den Unterlagen noch entspricht es der Wahrheit. Meine Psychiaterin und Psychotherapeutin sagen das ich keine 3 Stunden arbeitsfähig bin. Meine Frage(n) wären hierzu: Widerspruch einlegen oder einfach so laufen lassen und in 2 Jahren erneut verlängern ? Kann mich das Arbeitsamt bei einer Arbeitsmarktrente zur Teilzeitarbeit auffordern ? Vielen Dank für EinschätzungEinfach laufen lassen und wieder verlängern. Mit der Agentur für Arbeit haben Sie doch momentan gar nichts zu tun, oder?
Im Gegensatz zu Ihnen macht der Widerspruch in meinen Augen viel Sinn. Eine Dauerrente... ist so eine Sache. Bei befristeter Rente muss man zwar die Verlängerung beantragen, aber für die gewährte Zeit, meist von 3 Jahren, ist man meist"safe". Die Rente auf Dauer ist nur wirklich gut, wenn man diese auch tatsächlich bis zur Altersrente erhält. Ansonsten ist es, bis auf die Wartezeit, verlorene Zeit. Liegen dann mehr wie 2 Jahre dazwischen, sind Zurechnungszeit und Rentenhöhe weg. Man landet dann wohl Altersrentenmäßig wieder auf GruSi - Niveau und Arbeitslosengeld 1 gibt's auch keins.
Und Sie als Laie wissen es natürlich besser?! Schon klar! Hier im Forum kann ja jeder seinen Senf hinzugeben.Lassen wir es...wir werden es ohnehin nicht schaffen "dem lieben Kunden" diesen relativ unsinnigen Widerspruch auszureden. Unsinnig in meinen Augen deshalb, weil die volle Rente ja weiterhin bewilligt ist. Warum manche hier für die vermeintlich größere Sicherheit (eine Dauerrente kann auch überprüft werden!) ein monatelanges Verfahren anleiern wollen, ist mir nicht unbedingt verständlich. Sicher ist nur dass das Widerspruchsverfahren Zeit in Anspruch nimmt. Bürger die so etwas durchziehen, mögen sich künftig nie mehr über die Bürokratie in D beschweren.Im Gegensatz zu Ihnen macht der Widerspruch in meinen Augen viel Sinn. Eine Dauerrente wird nur ggf. überprüft und dann gilt die Beweislastumkehrung. Auch habe ich noch nie von den unsicheren Gutachterprüfungen bei einer Dauerrente gelesen. Sie als Experte sollten das wissen und die unbefristete Rente nicht so herunterspielen.
Hier gab es doch mal den User"Ex-Rentner", dem wurde nach 12 Jahren die Dauerrente entzogen. Begründung, die seinerzeitige Gewährung sei ein Fehler gewesen und die Gesundheitliche Einschätzung sei zu pessimistisch gewesen. Ruckzuck war die Rente futsch!Lassen wir es...wir werden es ohnehin nicht schaffen "dem lieben Kunden" diesen relativ unsinnigen Widerspruch auszureden. Unsinnig in meinen Augen deshalb, weil die volle Rente ja weiterhin bewilligt ist. Warum manche hier für die vermeintlich größere Sicherheit (eine Dauerrente kann auch überprüft werden!) ein monatelanges Verfahren anleiern wollen, ist mir nicht unbedingt verständlich. Sicher ist nur dass das Widerspruchsverfahren Zeit in Anspruch nimmt. Bürger die so etwas durchziehen, mögen sich künftig nie mehr über die Bürokratie in D beschweren.Im Gegensatz zu Ihnen macht der Widerspruch in meinen Augen viel Sinn. Eine Dauerrente wird nur ggf. überprüft und dann gilt die Beweislastumkehrung. Auch habe ich noch nie von den unsicheren Gutachterprüfungen bei einer Dauerrente gelesen. Sie als Experte sollten das wissen und die unbefristete Rente nicht so herunterspielen.
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