Hallo Anonym,
wenn Sie der Meinung sind, dass die vorliegenden Gutachten und die bei Ihnen vorliegenden Einschränkungen nicht zutreffend berücksichtigt wurden, können Sie selbstverständlich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Hierbei sollten Sie jedoch konkrete Angaben zu den nicht berücksichtigten Leistungseinschränkungen machen und entsprechende, Ihre Angaben untermauernde medizinische Unterlagen beifügen.
Im Zweifel können Sie sich gern auch nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihren behandelnden Ärzten beraten lassen. Sollten Sie dann Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid einlegen wollen, wäre dann auch zu überlegen, ggf. fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen. Neben eingetragenen Rentenberatern und Fachanwälten für Sozialrecht stehen hier insbesondere auch die Sozialverbände (SoVD und VdK) als preiswertere Alternative zur Verfügung.