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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente Widerspruch ?

von Anonym24.05.2022 | 18:17
643 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, ich hatte die letzten 2 Jahre Aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung eine volle Erwerbsminderungsrente die dieses Jahr ausläuft. Letztes Jahr habe ich diese verlängert und vor ein paar Tagen den Bescheid bekommen das ich erneut für 2 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme, allerdings als Arbeitsmarktrente. Die Gutachterin bei der DRV hat mich beim Untersuchungstermin völlig ignoriert und nur meine ärztlichen Unterlagen gelesen. Danach sagte Sie irgendwas von "erhebliche Besserung" was Sie in Ihr Aufnahmegerät sprach was. Diese "erhebliche Besserung" steht weder in den Unterlagen noch entspricht es der Wahrheit. Meine Psychiaterin und Psychotherapeutin sagen das ich keine 3 Stunden arbeitsfähig bin. Meine Frage(n) wären hierzu: Widerspruch einlegen oder einfach so laufen lassen und in 2 Jahren erneut verlängern ? Kann mich das Arbeitsamt bei einer Arbeitsmarktrente zur Teilzeitarbeit auffordern ? Vielen Dank für Einschätzung

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.05.2022 | 09:31

Hallo Anonym,

wenn Sie der Meinung sind, dass die vorliegenden Gutachten und die bei Ihnen vorliegenden Einschränkungen nicht zutreffend berücksichtigt wurden, können Sie selbstverständlich Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Hierbei sollten Sie jedoch konkrete Angaben zu den nicht berücksichtigten Leistungseinschränkungen machen und entsprechende, Ihre Angaben untermauernde medizinische Unterlagen beifügen.

Im Zweifel können Sie sich gern auch nochmals individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers und Ihren behandelnden Ärzten beraten lassen. Sollten Sie dann Widerspruch gegen den Erwerbsminderungsrentenbescheid einlegen wollen, wäre dann auch zu überlegen, ggf. fachkundige Unterstützung hinzuzuziehen. Neben eingetragenen Rentenberatern und Fachanwälten für Sozialrecht stehen hier insbesondere auch die Sozialverbände (SoVD und VdK) als preiswertere Alternative zur Verfügung.

19 Antworten

Anonymam 24.05.2022 | 19:11
Nein, die letzten Jahre hatte ich nichts mehr mit der Agentur für Arbeit zu tun, ich bin gerade froh wenn ich es schaffe mal aus dem Haus zu kommen ohne Beschwerden. Auch die Begutachtungen z.b. bei der DRV sind für mich immer eine torture durch meine psychische Situation. Danke für die Hilfe Alois
Aloisam 24.05.2022 | 19:00
Einfach laufen lassen und wieder verlängern. Mit der Agentur für Arbeit haben Sie doch momentan gar nichts zu tun, oder?
Walloam 24.05.2022 | 19:18
Sind sie bei der DRV Bund ? Lag dem Rentenversicherungsträger und der Gutachterin der ärztliche Befundbogen vor ? Haben sie noch einen ruhenden Arbeitsplatz ?
EMRentneram 24.05.2022 | 20:19
Die Gutachterin wird ja die Besserung nicht geraten haben, das glaube ich ihnen nicht. Haben sie gelesen, was die behandelnden Ärzte geschrieben haben ?
Klaroam 24.05.2022 | 21:56
Hallo und guten Tag, ich hatte die letzten 2 Jahre Aufgrund einer chronischen psychischen Erkrankung eine volle Erwerbsminderungsrente die dieses Jahr ausläuft. Letztes Jahr habe ich diese verlängert und vor ein paar Tagen den Bescheid bekommen das ich erneut für 2 Jahre eine volle Erwerbsminderungsrente bekomme, allerdings als Arbeitsmarktrente. Die Gutachterin bei der DRV hat mich beim Untersuchungstermin völlig ignoriert und nur meine ärztlichen Unterlagen gelesen. Danach sagte Sie irgendwas von "erhebliche Besserung" was Sie in Ihr Aufnahmegerät sprach was. Diese "erhebliche Besserung" steht weder in den Unterlagen noch entspricht es der Wahrheit. Meine Psychiaterin und Psychotherapeutin sagen das ich keine 3 Stunden arbeitsfähig bin. Meine Frage(n) wären hierzu: Widerspruch einlegen oder einfach so laufen lassen und in 2 Jahren erneut verlängern ? Kann mich das Arbeitsamt bei einer Arbeitsmarktrente zur Teilzeitarbeit auffordern ? Vielen Dank für Einschätzung
Einfach laufen lassen und wieder verlängern. Mit der Agentur für Arbeit haben Sie doch momentan gar nichts zu tun, oder?
Hätte den Nachteil, dass die Wartezeit auf die unbefristete verlängert werden würde, oder er nie die unbefristete bekommt. Ein Widerspruch ist durchaus überlegbar, vorallem wenn es stimmt, wie die Entscheidung getroffen wurde. Ich würde das Gutachten anfordern.
Aloisam 25.05.2022 | 08:38
Zitat von Klaro anzeigen
So betrachtet, ja. Andererseits sind es erst einmal zwei sichere Jahre und man weiß nicht, wie ein Widerspruch ausgeht,zumal die Befristung auch nicht über die vollen drei Jahre erfolgt ist. Für einen Widerspruch (war hier letztens genau das Thema) müssen neue oder nicht berücksichtigte medizinische Fakten benannt werden. Eine Argumentation die Gutachterin hat sich geirrt oder falsch eingeschätzt ist nicht möglich.
Aloisam 25.05.2022 | 10:37
Zitat von Anonym anzeigen
Im schlimmsten Fall möglich. Wenn Sie für den Widerspruch etwas zum Nachreichen haben, können Sie das natürlich machen. Entweder wird dem Widerspruch abgeholfen oder er wird zurückgewiesen, weil die neuen Erkenntnisse nichts an der Einschätzung enden. Danach würde ich es ehrlich gesagt gut sein lassen, denn zwei Jahre Rente sind erst einmal besser als nichts und es bliebe dann nur noch der Klageweg. Sie bräuchten dann ein Gegengutachten, welches Sie entweder anstoßen und bezahlen müssten oder das Sozialgericht veranlasst ein solches. Bei Rentenablehnung ist dieser Weg fast unausweichlich, Sie haben aber eine Bewilligung, auch wenn es nur eine Arbeitsmarktrente ist,die ja als volle Rente gezahlt wird. Bei der nächsten Verlängerung dann wirklich nochmal alles zusammentragen. Ist jedenfalls meine Meinung.
Anonymam 25.05.2022 | 10:14
Hallo, ja ich habe alle Gutachten die für mich erstellt wurden durchgelesen und es steht lediglich in einem Arztbrief von meiner Psychiaterin an meine Hausärztin das die EM-Rente "mich erheblich erleichtert habe" aber im Bezug auf das Geld das ich dadurch bekomme und nicht im Bezug auf die Krankheit. Jeder Mensch hat eine Erleichterung wenn er sich nicht mehr Sorgen muss das er die Miete nicht mehr bezahlen kann. Ich habe auch aktuell ein GDB von 40 unbefristet nur durch die psychische Krankheit. Im letzten aktuellsten Attest meiner Psychiaterin steht sogar das ich keine 3 Stunden oder mehr arbeiten kann. Leider hatte ich dieses letzte Attest der Psychiaterin nicht mit bei der DRV Begutachtung dabei weil meine Psychiaterin mir sagte das Sie sowieso Arztbriefe an die DRV schickt und ich das Attest nicht bräuchte. Natürlich habe ich dieses Attest direkt nach der Begutachtung durch die DRV per e-Mail und Post nachgereicht und mir wurde auch telefonisch von der DRV gesagt es wäre mit berücksichtigt worden. Genau aus diesen Gründen suche ich nun Hilfe ob Widerspruch oder nicht ?!? Natürlich habe ich Angst das ich durch den Widerspruch nochmal zu einem Gutachter muss oder vielleicht sogar die EM-Rente noch schlechter beurteilt wird.
EMRentneram 25.05.2022 | 11:22
Zitat von Anonym anzeigen
Wurde nicht der psychatrische Befundbericht S0051 von der DRV angefordert ? Ich meine keine Atteste. Wenn der aussagekräftig vorgelegen hätte, dann hätten sie vielleicht gar nicht zum Gutachter gemusst.
Anonymam 25.05.2022 | 12:32
Ich habe jetzt mal das Gutachten von der DRV angefordert und an meinen Psychiater weiterleiten lassen. Dann sehe ich weiter, werde aber auf jedenfall hier nochmal berichten wie ich mich entschieden habe.
Anonymam 20.06.2022 | 11:51
Nur um nochmal hier Bescheid zu geben, das Gutachten der Rentengutachterin ist nachweislich falsch. Widerspruch ist schon eingelegt. Auch ein Sozialverband hat mir nahe gelegt Widerspruch einzulegen weil ich nicht davon ausgehe in naher Zukunft wieder arbeitsfähig zu sein. Viel Glück Euch allen und kämpft weiter !
Schadeam 20.06.2022 | 14:15
Lassen wir es...wir werden es ohnehin nicht schaffen "dem lieben Kunden" diesen relativ unsinnigen Widerspruch auszureden. Unsinnig in meinen Augen deshalb, weil die volle Rente ja weiterhin bewilligt ist. Warum manche hier für die vermeintlich größere Sicherheit (eine Dauerrente kann auch überprüft werden!) ein monatelanges Verfahren anleiern wollen, ist mir nicht unbedingt verständlich. Sicher ist nur dass das Widerspruchsverfahren Zeit in Anspruch nimmt. Bürger die so etwas durchziehen, mögen sich künftig nie mehr über die Bürokratie in D beschweren.
Waldemaram 20.06.2022 | 16:23
Zitat von EMRentner anzeigen
Im Gegensatz zu Ihnen macht der Widerspruch in meinen Augen viel Sinn. Eine Dauerrente
... ist so eine Sache. Bei befristeter Rente muss man zwar die Verlängerung beantragen, aber für die gewährte Zeit, meist von 3 Jahren, ist man meist"safe". Die Rente auf Dauer ist nur wirklich gut, wenn man diese auch tatsächlich bis zur Altersrente erhält. Ansonsten ist es, bis auf die Wartezeit, verlorene Zeit. Liegen dann mehr wie 2 Jahre dazwischen, sind Zurechnungszeit und Rentenhöhe weg. Man landet dann wohl Altersrentenmäßig wieder auf GruSi - Niveau und Arbeitslosengeld 1 gibt's auch keins.
Ach jaam 20.06.2022 | 15:33
Zitat von EMRentner anzeigen
Lassen wir es...wir werden es ohnehin nicht schaffen "dem lieben Kunden" diesen relativ unsinnigen Widerspruch auszureden. Unsinnig in meinen Augen deshalb, weil die volle Rente ja weiterhin bewilligt ist. Warum manche hier für die vermeintlich größere Sicherheit (eine Dauerrente kann auch überprüft werden!) ein monatelanges Verfahren anleiern wollen, ist mir nicht unbedingt verständlich. Sicher ist nur dass das Widerspruchsverfahren Zeit in Anspruch nimmt. Bürger die so etwas durchziehen, mögen sich künftig nie mehr über die Bürokratie in D beschweren.
Im Gegensatz zu Ihnen macht der Widerspruch in meinen Augen viel Sinn. Eine Dauerrente wird nur ggf. überprüft und dann gilt die Beweislastumkehrung. Auch habe ich noch nie von den unsicheren Gutachterprüfungen bei einer Dauerrente gelesen. Sie als Experte sollten das wissen und die unbefristete Rente nicht so herunterspielen.
Und Sie als Laie wissen es natürlich besser?! Schon klar! Hier im Forum kann ja jeder seinen Senf hinzugeben.
Kullericham 20.06.2022 | 15:56
Zitat von EMRentner anzeigen
Lassen wir es...wir werden es ohnehin nicht schaffen "dem lieben Kunden" diesen relativ unsinnigen Widerspruch auszureden. Unsinnig in meinen Augen deshalb, weil die volle Rente ja weiterhin bewilligt ist. Warum manche hier für die vermeintlich größere Sicherheit (eine Dauerrente kann auch überprüft werden!) ein monatelanges Verfahren anleiern wollen, ist mir nicht unbedingt verständlich. Sicher ist nur dass das Widerspruchsverfahren Zeit in Anspruch nimmt. Bürger die so etwas durchziehen, mögen sich künftig nie mehr über die Bürokratie in D beschweren.
Im Gegensatz zu Ihnen macht der Widerspruch in meinen Augen viel Sinn. Eine Dauerrente wird nur ggf. überprüft und dann gilt die Beweislastumkehrung. Auch habe ich noch nie von den unsicheren Gutachterprüfungen bei einer Dauerrente gelesen. Sie als Experte sollten das wissen und die unbefristete Rente nicht so herunterspielen.
Hier gab es doch mal den User"Ex-Rentner", dem wurde nach 12 Jahren die Dauerrente entzogen. Begründung, die seinerzeitige Gewährung sei ein Fehler gewesen und die Gesundheitliche Einschätzung sei zu pessimistisch gewesen. Ruckzuck war die Rente futsch!
EMRentneram 20.06.2022 | 16:43
Zitat von Waldemar anzeigen
Zurechnungszeit und Rentenhöhe sind bei Ende einer befristeten Rente auch weg, kein Unterschied. Alg1 erhält man fiktiv sowohl nach der befristeten Rente, als auch nach der unbefristeten. Es gibt nur einen einzigen Nachteil bei der unbefristeten: Der ruhende Arbeitsplatz ist weg, wenn man den je wieder machen kann. Aber: Wieviele Fälle wurden bekannt, in denen die unbefristete entzogen wurde ? Mir ist noch keiner untergekommen, im Gegensatz zu den befristeten.
W°lfgangam 20.06.2022 | 19:36
Zitat von Schade anzeigen
Lieber Herr Schade, sorry, wenn ich Ihnen widerspreche, ich halte das nicht für unsinnig - EMRT (nur wg.) Arbeitsmarkt ./. EMRT - aus weiterhin rein gesundheitlichen Gründen - hat durchaus Bedeutung /Weiterbewilligung /Entfristung, für die Zukunft dieser Rente. "@Anonym: Auch ein Sozialverband hat mir nahe gelegt Widerspruch einzulegen" ...der zunächst beste Weg, hier auf den 'Punkt' zu kommen = sich vom Sozialverband vertreten zu lassen! Gruß w.
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