Hallo User,
wir schließen uns den Ausführungen von Abschläge an.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo User,
die Faustregel ist Verdoppelung, da sich der sogenannte Rentenartfaktor von 0,5 auf 1,0 verdoppelt.
Tatsächlich können sich aber auch darüber hinaus Erhöhungen ergeben. Hierbei sind allerdings keine wirklich nennenswerten Beträge zu erwarten. Grund hierfür kann sein, dass die komplett neue Rentenberechnung nach dem dann aktuellen Rentenrecht durchzuführen ist und das Berechnungsrecht zu Verbesserungen führt. Zudem spielt der sogenannte Zugangsfaktor eine Rolle. Besser als Abschlag bekannt, bleibt der bisherige Abschlag nur für die Hälfte der Entgeltpunkte der bisherigen teilweisen Erwerbsminderungsrente erhalten. Alle weiteren Entgeltpunkte aus der neuen Rentenberechnung erhalten den Abschlag, der sich aus dem Zugang der Altersrente ergibt. Und dieser kann geringer und somit rentenerhöhend sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Die 35 Beitragsjahre sind zunächst nur interessant, wenn Sie in eine 'vorzeitige' Altersrente (z.B. auch mit einem GdB >=50) wechseln wollten.
Ansonsten würde dann aus der bisherigen EM-Rente eine reguläre Altersrente werden (vorausgesetzt, es wird weiterhin verlängert, wie bisher).
Sofern Sie hierzu noch nähere Informationen erhoffen, sollten Sie sich an Ihre zuständige DRV wenden, dort liegt Ihr Versicherungsverlauf ja vor und deshalb können Sie dort 'zielgenau' beraten werden.
Einen schönen Abend und alles Gute!
Selbst wenn Sie nur eine Teilrente hätten, würde die beim Eintritt in die Altersrente verdoppelt.
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