Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente zu Altersrente umwandeln?

von User05.11.2022 | 20:28
981 Ansichten
9 Antworten
Liebes Forum, ich habe eine unbefristete Teil-EMR (also bis zum regulären Altersrenteneintritt) bewilligt bekommen. Diese Teil-EMR wird aber nicht ausgezahlt, da ich eine volle EMR aus nicht nur medizinischen Gründen erhalte-somit eine Arbeitsmarktrente. Diese Arbeitsmarktrente wurde nun schon mehrmals für 3 Jahre verlängert. Sollte sich mein gesundheitlicher Zustand nicht mehr bessern und ich bis zu meinem Altersrenteneintritt diese Arbeitsmarktrente beziehen, wie ginge es dann danach weiter? Wird die Höhe dieser Arbeitsmarktrente in die Altersrente umgewandelt? Da ich seit Bezug der Arbeitsmarktrente keine Bescheide mehr über die zukünftige Altersrente erhalte (und ich nun seit Bezug dieser Arbeitsmarktrente ja auch nichts mehr zur Altersrente einzahle) bin ich da etwas unsicher. Ich würde zum Zeitpunkt des Eintritts in das Rentenalter keine 35 Jahre Beitragspflicht erreicht haben, wenn mein Gesundheitszustand unverändert bleibt. Ich hoffe sehr dass mir hier der Werdegang erläutert werden kann!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 07.11.2022 | 08:59

Hallo User,

wir schließen uns den Ausführungen von Abschläge an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 08.11.2022 | 11:31

Hallo User,

die Faustregel ist Verdoppelung, da sich der sogenannte Rentenartfaktor von 0,5 auf 1,0 verdoppelt.

Tatsächlich können sich aber auch darüber hinaus Erhöhungen ergeben. Hierbei sind allerdings keine wirklich nennenswerten Beträge zu erwarten. Grund hierfür kann sein, dass die komplett neue Rentenberechnung nach dem dann aktuellen Rentenrecht durchzuführen ist und das Berechnungsrecht zu Verbesserungen führt. Zudem spielt der sogenannte Zugangsfaktor eine Rolle. Besser als Abschlag bekannt, bleibt der bisherige Abschlag nur für die Hälfte der Entgeltpunkte der bisherigen teilweisen Erwerbsminderungsrente erhalten. Alle weiteren Entgeltpunkte aus der neuen Rentenberechnung erhalten den Abschlag, der sich aus dem Zugang der Altersrente ergibt. Und dieser kann geringer und somit rentenerhöhend sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Abschlägeam 05.11.2022 | 21:22
Die 35 Beitragsjahre sind zunächst nur interessant, wenn Sie in eine 'vorzeitige' Altersrente (z.B. auch mit einem GdB >=50) wechseln wollten. Ansonsten würde dann aus der bisherigen EM-Rente eine reguläre Altersrente werden (vorausgesetzt, es wird weiterhin verlängert, wie bisher). Sofern Sie hierzu noch nähere Informationen erhoffen, sollten Sie sich an Ihre zuständige DRV wenden, dort liegt Ihr Versicherungsverlauf ja vor und deshalb können Sie dort 'zielgenau' beraten werden. Einen schönen Abend und alles Gute!
Melliam 06.11.2022 | 11:08
Selbst wenn Sie nur eine Teilrente hätten, würde die beim Eintritt in die Altersrente verdoppelt.
Peter T. am 06.11.2022 | 14:48
Wenn ich mich nicht täusche, zählen die Jahre der Zurechnungszeit von der EMR auch als Anrechnungszeit für die Wartezeit der 35 Jahre für die Schwerbehindertenrente...
Useram 08.11.2022 | 10:55
Melli schrieb

Selbst wenn Sie nur eine Teilrente hätten, würde die beim Eintritt in die Altersrente verdoppelt.

Vielen Dank für diese Information! Auch das wusste ich nicht. Sollte die Arbeitsmarktrente also irgendwann nicht mehr bewilligt werden und ich nur noch die Teil-EMR erhalten, dann verdoppelt sich wirklich diese Summe und stellt dann die Altersrente dar???
Useram 11.11.2022 | 12:59
Ich danke Ihnen ganz herzlich! Diese Informationen lassen mich etwas zuversichtlicher in die Zukunft blicken.
Useram 11.11.2022 | 12:59
Ich danke Ihnen ganz herzlich! Diese Informationen lassen mich etwas zuversichtlicher in die Zukunft blicken.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026