Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo User Wings,
Sie haben geschrieben, dass Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen wurden und Ihr Restleistungsvermögen bei 3bis 6 Stunden liegt.
Es kann sein, dass Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger derzeit von Amts wegen prüft, ob bei Ihnen eine Rente in Betracht käme. Hier ist eine schrifltiche Anfrage an Ihren Rentenversicherträger sinnvoll, da auch Ihr Arbeitgeber wissen möchte, wie es weitergeht
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