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Experten-Antwort

Arbeitsmarktrente/Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

von Wings13.07.2019 | 18:56
142 Ansichten
7 Antworten

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Hallo , ich bin Jahrgang 1960 und von Beruf Koch mit einem 8h Tag. Vor 9 Wochen habe ich eine Knie-Tep und Reha hinter mir . Laut Reha Bericht soll ich nur noch 3-6 Stunden arbeiten bzw. aufgrund der funktionellen Einschränkungen sollte zukünftige Tätigkeiten vermieden werden. - monotone Körperhaltung - Arbeiten in Kniebeugebelastungen - Heben und Tragen von Lasten über 15 kg - Arbeiten in Nässe und Kälte Wir kochen frisch täglich knapp 600 Essen für Kinder. Laut Rentenversicherung sollte ich erstmal alles ausreizen - Krankheit. Ihre Rente sieht nicht rosig aus ( 43 Jahre gearbeitet , 8h aber der Lohn ist zu gering). Behinderung vom Landratsamt beträgt zur Zeit 40- d.h. Steuervergünstigung Ich bin nicht der Typ der jammert und krank macht. Wenn ich nur 5 h schaffen würde kann ich den Rest als Erwerbsminderung beantragen oder kommt die Ablehnung? Ich weiß nicht wo man genauere Auskunft bekommen kann. (nächstes Jahr kommt das rechte Knie dran. Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2019 | 09:31

Hallo User Wings,

Sie haben geschrieben, dass Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen wurden und Ihr Restleistungsvermögen bei 3bis 6 Stunden liegt.

Es kann sein, dass Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger derzeit von Amts wegen prüft, ob bei Ihnen eine Rente in Betracht käme. Hier ist eine schrifltiche Anfrage an Ihren Rentenversicherträger sinnvoll, da auch Ihr Arbeitgeber wissen möchte, wie es weitergeht

6 Antworten

erniam 13.07.2019 | 19:30
zu welchen Zeitpunkt haben sie denn Reha Antrag gestellt dieses Jahr ? Dann Hoch Rechnung bis 65Jahre und 7 Monate Halbe EWM Rente und Halbe Arbeitsmarktrente
Wingsam 13.07.2019 | 20:32
Die Reha war im Anschluss vom 3.6. bis 1.7.2019 , bin erstmal weiter Arbeitsunfähig . Arbeitgeber will auch Wissen wie es weiter geht . Andere Forums findet man schlecht um sich aus zu tauschen. Behörden ???? Lieber versuchen mit arbeiten. Hatte die ausgefüllten Formulare bei der Rentenberatung schon mit. Heben Sie diese auf !!
Cosima am 13.07.2019 | 22:04
Bei einer vollen EMR liegt das Leistungsvermögen unter 3 Stunden für alle denkbaren Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, bei 3-unter 6 Stunden liegt teilweise EM vor. Findet sich dazu keine adäquate Teilzeitstelle, ist eine volle EMR auf Grund der Arbeitsmarktlage möglich. Da Sie vor 1961 geboren sind, ist als Vertrauensschutzregelung vielleicht auch eine Teilweise EMR wegen Berufsunfähigkeit möglich, da jedoch ist die sog. Arbeitsmarktrente nicht möglich.
erniam 14.07.2019 | 06:48
lass dich weiter krank schreiben kannst du 78 Wochen dann 24 Monate arbeitslosen Geld. 9 Monate vor Auslauf des arbeitslosen Geld EWM Rente beantragen.
Bertam 14.07.2019 | 12:50
Sorry! Mein geistig umnachteter Kumpel Ernie wollte sich nur mal melden. Einfach ignorieren!
Wingsam 15.07.2019 | 20:57
Vielen Dank für die Antworten . ich habe mir nochmals einen Termin bei einem Versichertenältesten geholt der mir das alles erklären soll und nicht nur "Ich will in Rente" gehen. Arbeiten ja aber nicht verkürzt bei dem Lohn ohne Ausgleich .
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