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Arbeitsmarktsrente

von käferchen7012.09.2009 | 13:54
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4 Antworten

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Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der " Arbeitsmarktsrente "... Erhalte seit einigen Jahren eine sog. " Arbeitsmarktsrente " , volle Erwerbsminderung. Habe vorher eine gescheiterte medizinische Reha als auch gescheiterte Teilhabe am Erwrbsleben durch die DRV-Bund hinter mir ( gescheitert aus gesundheitlichen, medizinischen Gründen). Bei mir liegen mehrere, chronissche Erkrankungen vor , u.a. irreversible chron. Nierenerkrankung, Wirbelsäulenerkrankung, Fibromyalgie, Epilepsie. Bei der 3. Rentenverlängerung erfolgte kein medizinisches Gutachten, wohl aber bei der 1. und 2. Ich mache mir nun Sorgen, was wird, wenn meine sog. " Arbeitsmarktsrente " wegen voller Erwerbsminderung in 2012 endet und diese dann evtl. ? nicht verlängert wird bzw. würde? Nach all `den Jahren. Aufgrund meiner chron. Mehrfacherkrankungen und chronischer Schmerzen , sowie aufgrund häufiger , akuter Krankheitsschübe ( 70 % Schwerbehinderung ) sagte mir die Anstalt für Arbeit, dass ich für diese auf keinen Fall vermittelbar sei und dies auch in Zukunft nicht sein werde - aufgrund meiner gesundheitlichen Voraussetzungen. Wenn nun meine Rente beim 4. Mal abgelehnt werden würde, was dann?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo käferchen70,

Sie bekommen zur Zeit die "Arbeitsmarktrente", weil Sie mindestens 3 Stunden, aber nur noch weniger als 6 Stunden täglich erwerbstätig sein können und gleichzeitig arbeitslos sind, da ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist.

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden, dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn.

Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist.

Falls der Teilzeitarbeitsmarkt nicht mehr verschlossen sein sollte, Ihre tägliche Leistungskraft weiterhin auf weniger als 6 Stunden verblieben ist und Sie aber noch mindestens 3 Stunden arbeiten könnten, wäre gegebenfalls Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit zu zahlen, wobei dann auch wiederum Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen höher liegen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit, sofern nach ärztlicher Beurteilung ein tägliches Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden vorliegt, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit gewährt zu bekommen.

Da hier nur allgemeine Prognosen aufgeführt werden können, sollte der Ausgang Ihres Verfahrens abgewartet werden.

3 Antworten

Auskenneram 12.09.2009 | 17:25
Verwunderlich, das Sie bei ihren Erkrankungen seinerzeit" nur " eine Arbeitsmarktrente erhalten. Ob da seinerzeit bei der 1. Bewilligung alles richtig gelaufen ist, kann zumindest bezweifelt werden... Oder damals bestanden noch nicht alle ihre Erkrankungen oder zumindest in dem Ausmass ? Eigentlich sollten Sie ein Anrecht auf eine EM-Rente haben , die nur und auschließlich aus rein med. Gründen besteht. Sie sollten - aber bitte nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes oder dem VDK/SoVD - beim nächsten Rentenverlängerungsantrag genau prüfen lassen, ob für Sie nicht für die EM-Rente aus rein med. Gründen in Frage kommen. Zumal eine Arbeitsmarktrente - im Gegensatz zur med. Rente - immer nur befristet wird und niemals auf " Dauer " gewährt wird. med. EM-Renten werden zwar auch recht selten auf Dauer ( also bis zu Altersrente ) gewährt - aber zumindest besteht aber diese Möglichkeit und nach 9 Jahren der Befristung MUSS diese Rentenart dann sogar auf Dauer gewährt werden ! Auf der anderen Seite wird eine " Arbeitsmarktrente " - weil die med. Seite der Rente nicht mehr so genau geprüft wird - relativ einfacher immer wieder verlängert. Darum event. bei ihren jetzt auch kein Gutachten mehr. Bei einer normalen EM-Rente wird natürlich gerade auf die med. Voraussetzungen sehr scharf geachtet und diese auf das genauste überprüft.
käferchen70am 12.09.2009 | 21:10
Hallo! Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort auf meine Frage bezüglich der " Arbeitsmarktsrente". Alle genannten Erkrankungen bestanden schon damals, als ich zum ersten Mal die EM-Rente beantragte - nachdem ich damals von meiner Krankenkasse hierzu aufgefordert wurde. Bei mir liegen angeborene Mißbildungen/Fehlbildungen beider Nieren, beider Harnleiter und der Harnblase vor, was u.a. zu einer beidseitigen, chronischen Nierenbeckenentzündung sowie zu einer kompensierten, chronischen Niereninsuffizienz führte, die rechte Niere ist inzwischen funktionslos. Dann bestehen bei mir seit einer bakteriellen Meningitis im Alter von 16 Jahren hin und wieder einmal epileptische Anfälle, außerdem leide ich seit vielen Jahren an einem schweren Fibromyalgiesyndrom und Spondylarthrose der WS. Nachdem die medizinische Reha als auch die Teilhabe am Erwerbsleben durch die DRV-Bund aus gesundheitlichen Gründen scheiterten - und ich meinen Beruf in der Krankenpflege nicht mehr ausüben konnte- folgte der Antrag auf EM-Rente. Es folgten bei der ersten Antragsstellung vier ärztliche Gutachten, bei der zweiten Verlängerungsantragsstellung drei ärztliche Gutachten durch die DRV. Beim 3. Mal dann keine ärztlichen Gutachten. Ich hatte sowohl vom Hausarzt, als auch vom Nephrologen sowie vom Orthopäden ärztliche Atteste, dass meine chron. Erkrankungen irreversibel seien bzw. sind. Dennoch erhalte ich aus Sicht der ärztlichen Gutachter der DRV " nur " diese sog. " Arbeitsmarktsrente ". Doch laut Aussage der AfA bin ich aufgrund meiner gesundheitlichen, medizinischen Voraussetzungen nicht vermittelbar, da mich kein Arbeitgeber einstellen würde ( Schwerbehinderung von 70 % liegt vor ). Da ich an häufigen, akuten Krankheitsschüben der chron. Erkrankungen sowie chron. Schmerzen leide, käme es immer wieder zu langen Ausfallszeiten, kein Arbeitgeber würde dies mitmachen! Bin im VdK, wir hatten schon einmal bei der DRV " nachgehakt ", mir wurde gesagt, es sei alles überprüft worden und nochmals dem sozialmedizinischen Dienst der DRV vorgelegt worden- es würde bei mir bei der " Arbeitsmarktsrente " bleiben... Ich kann die Sicht der Ärzte bei der DRV , sowie der ärztlichen Gutachter nicht ganz verstehen und nachvollziehen, da meine Erkrankungen ja wirklich irreversibel sind und sich auch nicht verbessert haben... Aber mir scheint, ich muss dies alles so hinnehmen und kann froh sein, dass ich überhaupt diese " Arbeitsmarktsrente " wegen voller Erwerbsminderung erhalte... Doch natürlich mache ich mir Sorgen, wenn mal die 4. Verlängerungsantragsstellung vor der Tür steht und auch evtl. neue, ärztliche Begutachtungen... Sollte man mir nämlich dann die Rente entziehen, nach dann fast neun Jahren, was dann...
Rosannaam 12.09.2009 | 21:40
Hallo käferchen 70, es kann NIEMAND hier im Forum beurteilen, weshalb Sie "nur" eine Arbeitsmarktrente erhalten. Ich halte es auch für äußerst ungeschickt, wenn @Auskenner Ihnen eine EM-Rente aus med. Gründen "anerkennt", ohne die genauen Hintergründe zu wissen. Zunächst einmal ist die "Angst", nur eine Arbeitsmarktrente zu erhalten, völlig unbegründet. Die Rente wurde bis 2012 weitergewährt; das sind noch 3 oder fast 3 Jahre (je nach Ende)! Der Unterschied der med. EM-Rente zur Arbeitsmarktrente kann sogar relativ klein sein. Denn eine EM-Rente aus med. Gründen wird gewährt, wenn das Leistungsvermögen bei UNTER 3 Std. liegt. Liegt das LV bei 3 (!) bis unter 6 Stunden, gibt´s die Arbeitsmarktrente. Sie können nicht wissen, ob der Sozialmediziner Sie nicht evtl. nur für 4 Std. arbeitsfähig hält. D.h., Sie werden dann für fähig gehalten, z.B. eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Finden Sie keinen Teilzeitarbeitsplatz, wird immer wieder die EM-Rente als "Arbeitsmarktrente" auf Zeit - für jeweils 3 Jahre - weitergezahlt. Die Schwerbehinderung von 70 % hat im Grunde genommen keinen Einfluß auf eine EM-Rente. Denn z.B. KANN auch ein Blinder mit 100 % Schwerbehinderung noch eine Tätigkeit von über 3 Stunden ausüben... Also machen Sie sich - zumindest jetzt noch nicht - so viele Gedanken, ob Ihre Rente ab 2012 weitergewährt wird - und in welcher Form. Sollten Sie dann mit der Entscheidung der DRV nicht einverstanden sein, können Sie doch immer noch Widerspruch einlegen - am Besten mit Hilfe des VdK. MfG Rosanna.
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